Full text: Die Reichsregierung.

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Auf dieses Motiv deutet die Aeußerung des Kanzlers zu 
Mittnacht): „Man dürfe keine Gelegenheit vorübergehen lassen, 
den Bundesrat zur Geltung zu bringen; auch gegenüber etwaigen 
zentralistischen Neigungen späterer Regierungen, eines liberalen 
schwächlichen Ministeriums.“ Das scheint die Lösung des Rätsels 
des sonst schwer verständlichen Vorgehens zu sein. 
Diese Ueberspannung des föderalistischen Gedankens in der 
Erklärung ist befremdlich, denn den verbündeten Regierungen 
stehen keine vertragsmäßigen Rechte zu, sondern nur verfassungs- 
mäßige, die auf verfassungsmäßigem Wege jederzeit abgeändert 
werden können. 
Daß man nicht bei allen Regierungen Verständnis für die 
Notwendigkeit eines solchen Schrittes gefunden, geht aus v. Mitt- 
nachts Erinnerungen?) hervor. 
Man hat in den Regierungskreisen nicht zu allen Zeiten in 
dem Gedanken eines Reichsministeriums eine die Existenz des 
Reichs bedrohende Einrichtung erblickt. 
Daß vor Gründung des Norddeutschen Bundes die Herrscher 
von Oldenburg und Coburg-Gotha dafür eingetreten sind, wurde 
bereits hervorgehoben 9). 
Weniger bekannt dürfte sein, daß auch der Minister des 
Staates, der formell den Anstoß zu der Erklärung von 1884 ge- 
geben hatte, ı870 die Aufnahme von Reichsministerien in die 
Reichsverfassung empfohlen hatte. 
In einer auf Wunsch seines Königs wahrscheinlich im August 
oder September 1870 verfaßten Denkschrift des sächsischen Ministers 
ı) v. Mittnacht, Erinnerungen an Bismarck, N. F. 1877— 1889, Stuttgart 
u. Berlin 1905, S. 36. 
2) Der württembergische Minister erzählt, daß er in einer Unterredung mit 
Bismarck bemerkt habe, „daß es immerhin ungewöhnlich sei, den Bundesrat gegen eine 
Forderung eines durch die Zeitungen veröffentlichten Parteiprogramms, die im Reichstag 
noch gar nicht gestellt worden, in das Feld zu führen“. Bei dieser Unterredung 
sagte Bismarck, die Anregung (Sachsens) komme ihm ganz erwünscht und der sächsische 
Minister hätte sich noch schärfer ausdrücken dürfen. 
3) Vgl. S. 7.
	        
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