Full text: Die Reichsregierung.

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zu vertretenden Vorlage zu gewinnen und je nach der Wichtig- 
keit der Sache unter Umständen ihr amtliches Schicksal mit dieser 
verknüpfen. 
Die Personalunion des deutschen Kaisertums mit dem preußi- 
schen Königtum ist die beherrschende Grundlage der deutschen 
Reichsverfassung. Sie fordert eine Uebereinstimmung der deutschen 
Reichspolitik mit der preußischen Staatspolitik. Nur dadurch, daß 
alle Präsidialanträge vor ihrer Einbringung im preußischen Staats- 
ministerium beraten werden, wird die Uebereinstimmung der 
Reichsregierung mit der preußischen Regierung, ohne welche das 
Reich nicht denkbar ist, gesichert). Zur Herstellung einer solchen 
genügt aber nicht die politisch unentbehrliche Verbindung des 
Amtes des Reichskanzlers mit der Stellung des preußischen 
Ministerpräsidenden. Fürst Bismarck hat sich öfters beschwert über 
die Hemmungen, denen seine Politik im Schoße des preußischen 
Staatsministeriums begegnet ist. Zur Führung der Reichspolitik 
bedarf aber der Reichskanzler der Unterstützung des preußischen 
Staatsministeriums. Denn die Instruktion der preußischen Stimmen 
im Bundesrate erfolgt in allen wichtigeren Sachen durch den 
König auf Grund eines Beschlusses des Staatsministeriums ?). 
Gefahr, daß die Vertreter des Bundespräsidiums in den Kommissionen (des Bundesrats) 
in der Minorität bleiben, beseitigt wird; denn wenn der Vertreter des Bundespräsi- 
diums das Departetement vor dem Reichstag zu repräsentieren hat, so werden sich 
seine Kollegen innerhalb der Kommissionen zweimal besinnen, bevor sie ihn in die 
Minorität bringen.“ 
I) Laband, Der Bundesrat (Deutsche Juristenzeitung 1911, S. 5). 
2) Schon in der ersten ordentlichen Reichstagssession (28. September 1867, 
Sten. Ber., Bd. I, S. 137) sprach sich Graf Bismarck über diesen Punkt aus: „Ich 
habe schon in den Diskussionen des verfassungsgebenden Reichstags erwähnt, es 
werde die Aufgabe des Bundeskanzlers sein, mit seinen preußischen Kollegen Fühlung 
zu halten. Diese Fühlung wird dadurch gewonnen und bewahrt, daß ich für 
Preußen keine Vorlage in den Bundesrat einbringe und keine wesentliche und durch- 
schlagende Erklärung abgebe, ohne mich vorher des Einverständnisses der preußischen 
Kollegen versichert zu haben. Jede preußische Vorlage, die in den Bundesrat gebracht 
werden soll, erscheint vorher auf dem amtlichen Vortragsregister des preußischen 
Staatsministeriums und wird dort diskutiert, gerade als ob sie in den preußischen 
Landtag eingebracht werden sollte.“
	        
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