trachtet. Jefferson, Madison und J. Q. Adams hatten diesen Posten
unter früheren Präsidenten inne‘).
Alle Departementschefs sind die Hilfsorgane des Präsidenten,
seine Untergebenen. Sie sind ihm zu unbedingtem Gehorsam
verpflichtet, und ihre staatsrechtliche Stellung unterscheidet sich
nicht von der anderer Unionsbeamten.
Gesetzlich erscheinen die Handlungen des Ministers als
Handlungen des Präsidenten?).. Er spricht und handelt durch die
Minister 9).
Ursprünglich scheint man den Ministern eine selbständigere
Stellung gegenüber dem Präsidenten zugedacht haben, denn die
Verfassung‘) räumt ihm das Recht ein, eine schriftliche Meinungs-
äußerung von jedem Minister über irgendeine Angelegenheit seines
Ressorts einzuholen. In der ersten Periode der Union erschienen
sie auch vor beiden Häusern des Kongresses, um die gewünschte
Auskunft zu geben und Einfluß auf die Entscheidung zu ge-
winnen. Der Wille eines Ministers kam damals als selbständiger
Wille zur Geltung). Trotz der Abhängigkeit vom Präsidenten
ist die Individualität der einzelnen Minister bestimmend für das
größere oder geringere Maß von Selbständigkeit in der Verwal-
tung ihres Ressorts, und es hängt von ihrer Persönlichkeit ab, ob
sie auch eine politische Rolle spielen. Auch in der Union ge-
nießen die Staatssekretäre in der laufenden, technischen Verwal-
tung des Ressorts große Freiheit, während sie in den Fragen,
ı) Vgl. Bryce, Vol. I, p. 83.
2) Deshalb gilt auch in der Regel eine Berufung gegen die Entscheidung eines
Staatssekretärs an den Präsidenten für unzulässig. Es genügt aber auch ein Akt eines
Staatssekretärs da, wo das Gesetz vorschreibt, daß ein Verwaltungsakt vom Präsidenten
vorzunehmen ist. Vgl. Freund, S. 138.
3) „The President speaks and acts through the heads of the sereval departements“,
heißt es in einer Gerichtsentscheidung (bei Chambrun, p. 165).
4) „He (the President) may require the opinion, in writing, of the principal
officer in each of the executive departements, upon any subject relating to the duteis
of their respective offices“ (Constitution of the United States, Art. II Sec. 2).
5) Vgl. Woodrow Wilson, p. 257.