denen ein allgemeines politisches Interesse zukommt, sich nach
der Willensmeinung des Präsidenten zu richten haben).
Der Präsident und seine Minister bilden kein Kollegium. Es
ist eine Gruppe von Departementschefs, von denen jeder dem
Präsidenten verantwortlich ist. Es ist nicht das Organ einer ge-
meinsamen Politik mit kollektiver Verantwortlichkeit?), denn die
Politik der Regierung ist nicht die der Minister, sondern die des
Präsidenten. Dieser berät sich mit den einzelnen Ministern und
beruft) sie auch zu gemeinsamen Sitzungen, ohne daß solchen Be-
ratungen eine erhebliche Bedeutung zukommt‘).
Die amerikanische administration zeigt also beim Fehlen einer
kollegialen Verfassung und der unbedingten Abhängigkeit der
Departementschefs vom Präsidenten eine sehr starke prinzipielle
Aehnlichkeit mit der Organisation der Reichsregierung, eine
Aehnlichkeit, die erhöht wird durch das Fehlen der parlamentari-
schen Regierungsform auch in der Union.
In einem wichtigen Punkte überragt aber die Stellung der
Staatssekretäre des Deutschen Reichs die der Kabinettsmitglieder
der Union, indem nach dem Stellvertretungsgesetze unseren
Staatssekretären das Recht der Gegenzeichnung unter eigener
Verantwortlichkeit verliehen ist.
ı) Vgl. Freund, S. 137, der auf die Erzählung des Expräsidenten Hayes ver-
weist, daß er verschiedene Angelegenheiten der Finanzpolitik gegen die Ansicht seines
Schatzsekretärs entschieden habe, und auf die Clevelands, der berichtete, daß er die
Ausgabe der Bonds 1894 und 1895, die das Gesetz dem Schatzsekretär übertragen
habe, in seine eigene Hand genommen habe.
2) Vgl. Bryce, Vol.I p. 87: „In America people usually speaks of the President
and his ministers as the ‚administration‘, not as the ‚government‘, apparently because
he and they are not deemed to govern in the European sense“.
3) Vgl.Bryce, Vol. I p. 90: „They are not a government, as Europeans unter-
stand the term; they are a group of heads of departments, whose chief, though he
usually consults them separately, is also glad to bring together in one room for a talk
about politics.“
4) Eine gesetzliche Anerkennung hat das Kabinett als solches nicht gefunden.
Sitzungen finden in der Regel wöchentlich einmal statt zur Erörterung von Fragen
von allgemeinem Interesse. Abstimmungen finden selten statt, und der Präsident er-
achtet sich nicht an dieselben gebunden (Freund, S. 136).