218 Verkehr auf der Wasserstraße der Donau.
Diensklicher Ausweis.
Zum üÜberschreiten der bayerisch-österreichischen Grenze auf
dem Wasserwege der Donau bis zum Endpunkte Regensburg
für
Vor= und Zuname:
Dienstesstelle und Dienstsitz:
Staatsangehörigkeit: .
(evtlauchfruhere ctaatsangchorigketv
: t Militärverhältnis:
Lichtbild Geburtsort und deit:
Gestalt:. ..
Haaree.
* ugen:
(Stempeh) Gesichtsform:. .
Besondere Kennzeichen: .
——-——————- Daß der Inhaber die durch das abge-
stempelte Lichtbild dargestellte Person ist und
die nebenstehende Unterschrift eigenhändig
vollzogen hat, bestätigt
. .. .... den
Eigenhändi e (ausste«llen«de Direktion uf w. „Unterschrift.)
Unrerschestedes Die Richtiateit bestätigt:
, den
Eiegeh
(Ortspolizeibehörde des Ausstellungsortes.)
Anmerkung: Der Ausweis ist nur gültig für Reisen auf dem
Wasserwege der Vonder bis zum Endpunkte Regensburg.
2. Ausnahmsweise ist der Ausweis auch gültig für dringende dienstliche
direkte Eisenbahnfahrten von einem Orte der Haupt= oder Zweignieder-
lassung an einen anderen Ort der Nieberlassung oder an einen Anlegeort
eines Schiffes der Gesellschaft, aber nur über die Grenzübergangs-
stelle Passau-Bahnhof.
3.Für andere Reisen über die Grenze bedarf es eines ordnungsgemäßen
Passes mit den vorgeschriebenen Sichtvermerken.
4. Mißbräuchliche Verwendung hat Einziehung des Ausweises, Ver-
wegerung des Grenzübertritts und strafrechtliche Verfolgung, eventl. auch
sofortige Festnahme zur Folge.
Eines weiteren (deutschen) Sichtvermerks bedürfen diese Ausweise nicht.