Full text: Kriegsanordnungen des stellvertretenden Generalkommandos I. Bayerischen Armeekorps.

218 Verkehr auf der Wasserstraße der Donau. 
Diensklicher Ausweis. 
Zum üÜberschreiten der bayerisch-österreichischen Grenze auf 
dem Wasserwege der Donau bis zum Endpunkte Regensburg 
für 
Vor= und Zuname: 
Dienstesstelle und Dienstsitz: 
Staatsangehörigkeit: . 
(evtlauchfruhere ctaatsangchorigketv 
: t Militärverhältnis: 
Lichtbild Geburtsort und deit: 
Gestalt:. .. 
Haaree. 
* ugen: 
(Stempeh) Gesichtsform:. . 
Besondere Kennzeichen: . 
——-——————- Daß der Inhaber die durch das abge- 
stempelte Lichtbild dargestellte Person ist und 
die nebenstehende Unterschrift eigenhändig 
vollzogen hat, bestätigt 
. .. .... den 
Eigenhändi e (ausste«llen«de Direktion uf w. „Unterschrift.) 
Unrerschestedes Die Richtiateit bestätigt: 
, den 
Eiegeh 
(Ortspolizeibehörde des Ausstellungsortes.) 
  
Anmerkung: Der Ausweis ist nur gültig für Reisen auf dem 
Wasserwege der Vonder bis zum Endpunkte Regensburg. 
2. Ausnahmsweise ist der Ausweis auch gültig für dringende dienstliche 
direkte Eisenbahnfahrten von einem Orte der Haupt= oder Zweignieder- 
lassung an einen anderen Ort der Nieberlassung oder an einen Anlegeort 
eines Schiffes der Gesellschaft, aber nur über die Grenzübergangs- 
stelle Passau-Bahnhof. 
3.Für andere Reisen über die Grenze bedarf es eines ordnungsgemäßen 
Passes mit den vorgeschriebenen Sichtvermerken. 
4. Mißbräuchliche Verwendung hat Einziehung des Ausweises, Ver- 
wegerung des Grenzübertritts und strafrechtliche Verfolgung, eventl. auch 
sofortige Festnahme zur Folge. 
  
Eines weiteren (deutschen) Sichtvermerks bedürfen diese Ausweise nicht.
	        
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