Verkehr mit Heu und Stroh. 29
Heu- und Strohbezugsstelle“ errichtet, die der Heu—
und Strohverteilungsstelle unterstellt ist. Die Heu—
und Strohbezugsstelle ist eine Abteilung der Bayer.
Zentraldarlehenskasse, e. G. m. b. H., in München.
Die Geschäftsordnungen werden vom stellv.
Generalkommando I. Bayer. Armeekorps erlassen.
Auskunftspflicht. .
§ 3. Wer Heu oder Stroh in Gewahrsam hat,
ist verpflichtet, der Heu= und Strohverteilungsstelle
oder deren Beauftragten auf Verlangen jede Aus-
kunft zu geben, die bestimmt ist, den Vollzug dieser
Vorschriften zu sichern, also insbesondere den je-
weiligen Bestand anzuzeigen, die Besichtigung der
Vorräte und Geschäftsräume zu gestatten, Einsicht
in die Aufzeichnungen und Belege zu gewähren.
Sicherstellung des Bedarfs.
§ 4. Zur Sicherstellung des ungedeckten Heu-
und Strohbedarfs ist alles zur Erhaltung und Ver-
sorgung des eigenen Viehbestandes nicht unbedingt
erforderliche Heu und Stroh zur Verfügung der
Heu= und Strohverteilungsstelle zu halten.
Der Umfang dieser Verpflichtung wird im Zweifel
durch Sachverständige der Landwirtschaft im Be-
nehmen mit dem zuständigen landwirtschaftlichen
Bezirksausschuß festgesetzt. Die Sachverständigen
werden vom stellv. Generalkommando I. Bayer.
Armeekorps ernannt.
Bedarfsanmeldung.
§ 5. Wer Heu und Stroh erwerben will, hat
sich der Vermittlung der Heu= und Strohverteilungs-
stelle zu bedienen.
Auch der Bedarf der Heeresverwaltungen und
der Marineverwaltung darf nur durch Vermittlung