34 Verkehr mit Hen und Stroh
Geschäfksordnung
der bayer. Heu= und Strohbezugsstelle in München,
Prinz Ludwigstraße 10, Fernsprecher Nr. 25744.
1. Die bayerische Heu= und Strohbezugsstelle in
München (§ 2 der Bekanntmachung über den Ver-
kehr mit Heu und Stroh vom Heutigen) ist eine
Abteilung der bayerischen Zentraldarlehenskasse, e. G.
m. b. H., München, Prinz Ludwigstraße 4. Die Heu-
und Strohbezugsstelle ist der bayerischen Heu= und
Strohverteilungsstelle in München unterstellt.
2. Die Heu= und Strohbezugsstelle hat die Auf-
gabe, den bei der Heu= und Strohverteilungsstelle
angemeldeten Heu= und Strohbedarf nach Anweisung
der Heu= und Strohverteilungsstelle zu decken.
3. Für den freien Ankauf hat die Heu= und Stroh-
bezugsstelle bei der Wahl der Kommissionäre in erster
Linie den ansässigen Futtermittelhandel zu berück-
sichtigen, soweit er schon vor dem 1. August 1914
tätig war. In gleicher Weise sind die anderen
bayerischen Genossenschaftszentralen für die ihnen
beim Getreidegeschäfte zugeteilten Gebiete als Kom-
missionäre zu berücksichtigen.
4. Wer Heu oder Stroh verkaufen oder liefern
will, hat es der Heu= und Strohbezugsstelle nich
Art, Menge, Güte, Lieferungszeit und Abnahmeort
(Bahnstation) schriftlich anzubieten und beim Heu
außerdem die Größe des Wiesenbesitzes anzugeben.
Formblätter für diese Mitteilung können durch die
Heu= und Strohbezugsstelle bezogen werden.
5. Das Heu oder Stroh ist auf Aufforderung
der Heu= und Strohbezugsstelle zur angegebenen
Lieferzeit an den Abnahmeort (Bahnstation, Magazin,
Verbrauchsstätte) zu verbringen. Das Heu oder Stroh
ist an der Verladestation abzunehmen.