Full text: Kriegsanordnungen des stellvertretenden Generalkommandos I. Bayerischen Armeekorps.

34 Verkehr mit Hen und Stroh 
Geschäfksordnung 
der bayer. Heu= und Strohbezugsstelle in München, 
Prinz Ludwigstraße 10, Fernsprecher Nr. 25744. 
1. Die bayerische Heu= und Strohbezugsstelle in 
München (§ 2 der Bekanntmachung über den Ver- 
kehr mit Heu und Stroh vom Heutigen) ist eine 
Abteilung der bayerischen Zentraldarlehenskasse, e. G. 
m. b. H., München, Prinz Ludwigstraße 4. Die Heu- 
und Strohbezugsstelle ist der bayerischen Heu= und 
Strohverteilungsstelle in München unterstellt. 
2. Die Heu= und Strohbezugsstelle hat die Auf- 
gabe, den bei der Heu= und Strohverteilungsstelle 
angemeldeten Heu= und Strohbedarf nach Anweisung 
der Heu= und Strohverteilungsstelle zu decken. 
3. Für den freien Ankauf hat die Heu= und Stroh- 
bezugsstelle bei der Wahl der Kommissionäre in erster 
Linie den ansässigen Futtermittelhandel zu berück- 
sichtigen, soweit er schon vor dem 1. August 1914 
tätig war. In gleicher Weise sind die anderen 
bayerischen Genossenschaftszentralen für die ihnen 
beim Getreidegeschäfte zugeteilten Gebiete als Kom- 
missionäre zu berücksichtigen. 
4. Wer Heu oder Stroh verkaufen oder liefern 
will, hat es der Heu= und Strohbezugsstelle nich 
Art, Menge, Güte, Lieferungszeit und Abnahmeort 
(Bahnstation) schriftlich anzubieten und beim Heu 
außerdem die Größe des Wiesenbesitzes anzugeben. 
Formblätter für diese Mitteilung können durch die 
Heu= und Strohbezugsstelle bezogen werden. 
5. Das Heu oder Stroh ist auf Aufforderung 
der Heu= und Strohbezugsstelle zur angegebenen 
Lieferzeit an den Abnahmeort (Bahnstation, Magazin, 
Verbrauchsstätte) zu verbringen. Das Heu oder Stroh 
ist an der Verladestation abzunehmen.
	        
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