Verkehr mit Malzkontingenten. 45
24. März 1910 zu einer Umgehung vorstehender
Vorschriften mißbraucht; dies ist insbesondere der
Fall, wenn die Verfügung über das in der aushilfs-
weise benützten Brauerei hergestellte Bier dem In-
haber der benützten Braustätte zugestanden wird 7).
§ 11. Diese Bekanntmachung tritt mit der Ver-
öffentlichung im „K. B. Staatsanzeiger“ in Kraft.
Mit dem gleichen Zeitpunkte tritt die Bekannt-
machung über den Verkehr mit Malzkontingenten
vom 31. Januar 1916 („K. B. Staatsanzeiger“
Nr. 26 vom 2. Februar 1916) außer Wirksamkeit.
München, Würzburg, Nürnberg, den 5. Dez. 1916.
Die Kommandieren den Generäle:
von der Tann. Pflaum. Könitz.
Geschäftsordnung?)
der Bayerischen Verteilungsstelle für Malzkontingente
in München,
Ottostraße 11, Fernsprecher 50 218.
Telegrammadresse: Malzkontingente München.
1. Die geschäftlichen Aufgaben der Bayerischen Ver-
teilungsstelle für Malzkontingente in München besorgt die
Reichs-Gersten-Gesellschaft, Zweigniederlassung München,
G. m. b. H., München, Ottostraße 11, im Ehrenamte als
Geschäftsabteilung der Verteilungsstelle.
2. Alle Angebote von Malzkontingenten und alle Zu-
teilungsanträge sind schriftlich an die Baherische Vertei-
lungsstelle für Malzkontingente in München, Ottostraße 11,
zu richten. Hierbei ist das vorgeschriebene Formblatt, das
von der Verteilungsstelle für Malzkontingente zu beziehen
ist, zu verwenden.
3. Jedes Angebot hat die Höhe des abzugebenden
Kontingentes und den Zeitraum seiner Gültigkeit sowie
die Angabe, ob Gerste, Weizen oder Malz mitgeliefert
oder das entsprechende Gersten= oder Weizen-Kontingent
1) Hier ist durch Bek. vom 18. Juli 1917 ein Abfs. 3 eingefüigt worden.
:) Aufgehoben durch die Geschäftsordnung vom 19. Jan. 1918.