Full text: Kriegsanordnungen des stellvertretenden Generalkommandos I. Bayerischen Armeekorps.

60 Erntebier. 
stätten jederzeit größere Mengen überschüssigen Bieres zur 
Verfügung. Leider haben die Brauereien auf dem Lande 
bisher von dieser Einrichtung fast gar keinen Gebrauch 
gemacht, obwohl sie fortgesetzt auf diese Verforgungs- 
möglichkeit hingewiesen werden. Mit diesem Widerstand 
ist trotz aller Belehrung nach den gemachten Erfahrungen 
auch fernerhin zu rechnen. 
Eine Besserung der Verhältnisse verspricht sich das 
stellv. Generalkommando nur dann, wenn die Kommunal= 
verbände in allen Fällen, in denen es die Brauereien 
an dem erforderlichen Gemeinsinn fehlen lassen, von sich 
aus an die Bierverteilungsstelle herantreten und das für 
ihren Bezirk nötige Zuschußbier selbst anfordern. Die 
Kommnnalverbände hatten während des Krieges reichlich 
Gelegenheit, auf dem Gebiete der Volksernährung Erfah- 
rungen zu sammeln, so daß ihnen der Bezug und die Ver- 
teilung von Bier keine besonderen Schwierigkeiten machen 
wird. Das Eingreifen der Kommunalverbände würde 
zweifellos auch manche Brauerei an die ihr obliegende 
Pflicht zur Bierbeschaffung und erteilung gemahnen. 
Die Bierverteilungsstelle wird in Zukunft Gesuche, die 
von Kommunalverbänden unmittelbar ausgehen, in erster 
Linie berücksichtigen. Die näheren Bedingungen für den 
Bezug von Kaufbier sind aus den bei der Bayerischen 
Bierverteilungsstelle München, Pfandhausstraße 2, erhält- 
lichen Formblättern zu ersehen. 
Das stellv. Generalkommando erachtet es weiterhin 
als eine selbstverständliche Pflicht. aller Brauereien, die 
technisch hierzu in der Lage sind, daß sie für die heiße 
Jahreszeit ausschließlich Dünnbier herstellen. Den Vor- 
urteilen der Bevölkerung gegen das Dünnbier wollen die 
Distriktsverwaltungsbehörden mit den in der GKV. vom 
15. Mai 1917 Nr. 47834 P empfohlenen Maßnahmen be- 
gegnen. Bezirke, die das Dünnbier ablehnen, können auf 
eine Versorgung durch die Bierverteilungsstelle keinen An- 
spruch erheben. # 
München, den 11. Juni 1917. 
Der Kommandierende General: 
von der Tann.
	        
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