60 Erntebier.
stätten jederzeit größere Mengen überschüssigen Bieres zur
Verfügung. Leider haben die Brauereien auf dem Lande
bisher von dieser Einrichtung fast gar keinen Gebrauch
gemacht, obwohl sie fortgesetzt auf diese Verforgungs-
möglichkeit hingewiesen werden. Mit diesem Widerstand
ist trotz aller Belehrung nach den gemachten Erfahrungen
auch fernerhin zu rechnen.
Eine Besserung der Verhältnisse verspricht sich das
stellv. Generalkommando nur dann, wenn die Kommunal=
verbände in allen Fällen, in denen es die Brauereien
an dem erforderlichen Gemeinsinn fehlen lassen, von sich
aus an die Bierverteilungsstelle herantreten und das für
ihren Bezirk nötige Zuschußbier selbst anfordern. Die
Kommnnalverbände hatten während des Krieges reichlich
Gelegenheit, auf dem Gebiete der Volksernährung Erfah-
rungen zu sammeln, so daß ihnen der Bezug und die Ver-
teilung von Bier keine besonderen Schwierigkeiten machen
wird. Das Eingreifen der Kommunalverbände würde
zweifellos auch manche Brauerei an die ihr obliegende
Pflicht zur Bierbeschaffung und erteilung gemahnen.
Die Bierverteilungsstelle wird in Zukunft Gesuche, die
von Kommunalverbänden unmittelbar ausgehen, in erster
Linie berücksichtigen. Die näheren Bedingungen für den
Bezug von Kaufbier sind aus den bei der Bayerischen
Bierverteilungsstelle München, Pfandhausstraße 2, erhält-
lichen Formblättern zu ersehen.
Das stellv. Generalkommando erachtet es weiterhin
als eine selbstverständliche Pflicht. aller Brauereien, die
technisch hierzu in der Lage sind, daß sie für die heiße
Jahreszeit ausschließlich Dünnbier herstellen. Den Vor-
urteilen der Bevölkerung gegen das Dünnbier wollen die
Distriktsverwaltungsbehörden mit den in der GKV. vom
15. Mai 1917 Nr. 47834 P empfohlenen Maßnahmen be-
gegnen. Bezirke, die das Dünnbier ablehnen, können auf
eine Versorgung durch die Bierverteilungsstelle keinen An-
spruch erheben. #
München, den 11. Juni 1917.
Der Kommandierende General:
von der Tann.