Schutz der Jugend. 247
31. Die Prinzenbraut oder die Tochter des
Postillons von Kastelreuth (Heft 10 Pfg.),
Verlag Adolf Ander, Dresden.
32. Schön Waldtraut, das Liebesglück einer
Farmerstochter Geft 10 Pfg.), Verlag Adolf
Ander, Dresden.
33. Wandervogel und Zupfgeigenhansel (Heft
10 Pfg.), Verlag für moderne Lektüre, Berlin.
34. Beim Lampenschimmer, Illustr. Unterhal-
tungsblatt, Verlagshaus für Volksliteratur und
Kunst, Berlin.
35. Der Massenmörder und anderes von
Hans Hyan, Pan-Verlag, Georg Ed. Sanders,
München.
Stellv. Generalkommando
I., II. und III. Bayer. Armeekorps.
(Nr. 100 563.) Bekanntmachung betreffend Schu
der Jugend.))
Auf Grund des Art. 4 Ziff. 2 des Kriegs-
zustandsgesetzes wird folgendes angeordnet:
1. 8 1 Absatz II der Bekanntmachung vom
7. März 1916 Nr. 32455 betreffend Schutz der
Jugend erhält folgende Zusätze:
„Diese Bestimmung gilt nicht für die Automaten
innerhalb der Bahnhöfe, soferne sie einen deutlich
sichtbaren und mit der Fertigung der Bahnstation
versehenen Anschlag tragen, daß Jugendlichen unter
17 Jahren die Entnahme von Zigarren, Zigaretten
oder Tabak aus dem Automaten nach Anordnung
des stellv. Generalkommandos I. Bayer. Armeekorps
verboten ist.
1) Frröffentlicht in Nr. 175 des K. bayer. Staatsanzeigers vom
30. Juli 19