Full text: Kriegsanordnungen des stellv. Generalkommandos I. Bayerischen Armeekorps

Schutz der Jugend. 247 
31. Die Prinzenbraut oder die Tochter des 
Postillons von Kastelreuth (Heft 10 Pfg.), 
Verlag Adolf Ander, Dresden. 
32. Schön Waldtraut, das Liebesglück einer 
Farmerstochter Geft 10 Pfg.), Verlag Adolf 
Ander, Dresden. 
33. Wandervogel und Zupfgeigenhansel (Heft 
10 Pfg.), Verlag für moderne Lektüre, Berlin. 
34. Beim Lampenschimmer, Illustr. Unterhal- 
tungsblatt, Verlagshaus für Volksliteratur und 
Kunst, Berlin. 
35. Der Massenmörder und anderes von 
Hans Hyan, Pan-Verlag, Georg Ed. Sanders, 
München. 
Stellv. Generalkommando 
I., II. und III. Bayer. Armeekorps. 
(Nr. 100 563.) Bekanntmachung betreffend Schu 
der Jugend.)) 
Auf Grund des Art. 4 Ziff. 2 des Kriegs- 
zustandsgesetzes wird folgendes angeordnet: 
1. 8 1 Absatz II der Bekanntmachung vom 
7. März 1916 Nr. 32455 betreffend Schutz der 
Jugend erhält folgende Zusätze: 
„Diese Bestimmung gilt nicht für die Automaten 
innerhalb der Bahnhöfe, soferne sie einen deutlich 
sichtbaren und mit der Fertigung der Bahnstation 
versehenen Anschlag tragen, daß Jugendlichen unter 
17 Jahren die Entnahme von Zigarren, Zigaretten 
oder Tabak aus dem Automaten nach Anordnung 
des stellv. Generalkommandos I. Bayer. Armeekorps 
verboten ist. 
  
1) Frröffentlicht in Nr. 175 des K. bayer. Staatsanzeigers vom 
30. Juli 19
	        
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