Full text: Kriegsanordnungen des stellv. Generalkommandos I. Bayerischen Armeekorps

Kohlenausgleich. 295 
(GKV. Nr. 8447.) Bekanntmachung des K Kriegs— 
ministeriums betreffend Kohlenausgleich.)) 
Der durch Wagenknappheit hervorgerufene Kohlen- 
mangel gebot die Schaffung einer Kohlenausgleich- 
stelle beim Kriegsamt des bayerischen Kriegsmini- 
steriums. 
Diese Stelle nimmt keine Bestellungen auf Kohlen 
entgegen, sondern prüft nur die Dringlichkeit der 
Kohlenlieferungen und gibt die Anmeldungen ent- 
sprechend weiter. 
Die Tätigkeit dieses bayerischen Kohlenausgleichs 
umfaßt: 
J. Verteilung der in Bahern gewonnenen Kohlen; 
II. Vertretung der baherischen Interessen an Kohlen— 
lieferungen aus außerbayerischen Gruben und zwar: 
1. aus sächsischen Gruben, 
2. aus den übrigen deutschen Gruben; hierzu 
Verkehr mit dem Berliner Kohlenausgleich, 
3. aus österreichischen Gruben. 
Um einen Uberblick über den Kohlenbedarf Bayerns 
an Industriekohlen und Hausbrand zu gewinnen, ist 
der Bedarf von den Industriebetrieben (für den Haus- 
brand von den Kommunalverbänden) zu melden. 
Die Meldungen haben nur auf den amtlichen Frage- 
bögen zu erfolgen. Die Fragebögen sind bei den drei 
Kriegsamtsstellen (München, Nürnberg, Würzburg) 
und der Kriegsamts-Nebenstelle Ludwigshafen a. Rh. 
unter Angabe der Vordruck-Nr. 6113/17 erhältlich. 
Die Anforderung der Fragebögen soll auf einer 
Postkarte (nicht Brief) erfolgen, die nichts anderes 
enthalten soll als die kurze Anforderung des ge- 
wünschten Fragebogens, die deutliche Unterschrift 
mit genauer Adresse. 
1) Veröffentlicht in Nr. 23 des Bayerischen Staatsanzeigers vom 
W. Jannar 1917. 
 
	        
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