Verkehr mit Erzeugnisfen der Milchwirtschaft. 31
Die Preise verstehen sich für Lieferung ab Sennerei
und Barzahlung innerhalb 30 Tagen. Bei Stundung dar-
über hinaus dürfen bis zu 5% Jahreszinsen zugeschlagen
werden.
83.
B. Preise für den Großhandel.
Der Höchstpreis beträgt:
1. Weichkäse in Pergamentpackung:
für 50 kg genußreifer Käse nach Limburger Art bei
einem Fettgehalt der Trockenmasse von 10—14% 51 Mk.,
15—19% 56 Mk.,
20—24% 62 Mk.,
25—29% 68 Mk.
Weichkäse in Stangenform je 1 Mk. mehr, Käse mit 25
bis 29% Fettgehalt, wenn die Stücke weniger als 400 g
wiegen, 3 Mk. mehr, wenn sie in Blattmetall verpackt sind,
5 Mk. mehr.
2. Rundkäse nach Emmenthaler Art: ·
a) bei großen Mengen und Kübeln nicht unter 3 Laib
für 50 kg bester (la) Ware (Emmenthaler) 120 Mk.,
b) bei kleineren Mengen und Kübeln von 1 Laib «
für 50 kg bester (Ia) Ware (Emmenthaler) 123 Mk.,
) für 50 kg Ausschußware und Schweizerkäse 112 Mk.
Die Preise verstehen sich für Lieferung ab Lager und
gelten für Barzahlung innerhalb 30 Tagen. Bei Stundung
darüber hinaus dürfen bis zu 2% Jahreszinsen über Reichs-
bankdiskont zugeschlagen werden.
C. Allgemeine Bestimmungen.
84.
Die in 882, 3 genannten Käsesorten dürfen nur dann
aus dem Korpsbezirk ausgeführt werden, wenn der Ab—
nehmer sich schriftlich verpflichtet, beim Weiterverkauf die
vorstehenden Preise zugrunde zu legen.
Ein Verbot oder eine Einschränkung der Ausfuhr bleibt
vorbehalten für den Fall, daß durch die Ausfuhr die Deckung
des Bedarfs der einheimischen Bevölkerung gefährdet wird.
85.
Käse, der für Truppenteile des deutschen Feld- und
Besatzungsheeres, für die Marine, für Ersatzmagazine und
Proviantämter bestimmt ist, darf nur durch Vermittlung
der stellv. Intendantur I. A.K. geliefert werden.