56) .
Verkehr mit Erzeugnissen der Milchwirtschaft. 35
3. fetter Weichkäse mit 40% Fettgehalt der Trockenmasse,
4. Fettkäse nach Camembertart (mit Schimmelbildung)
mit mindestens 50% Fettgehalt der Trockenmasse,
5. Quarkkäse (Topfen= oder Sauermilchkäse).
Die Herstellung aller anderen Käsesorten, insbesondere
von Tilsiterkäsen, Holländerkäsen usw. ist verboten.
Die Erzeugung der unter Nr. 3 und 4 aufgeführten
Käse wird auf die monatliche Herstellungsmenge von
der vom Erzeuger für den Monat Juli 1915 nachgewiesenen
Herstellungsmenge beschränkt.
85. Höchstrreise
1. Der Preis für 50 kg besten gespeicherten, mindestens für zun «
drei Monate alten Rundkäse (la) nach Emmentaler 1. Erzeuger—
Art darf beim Verkaufe durch den Erzeuger 106 Mk., preis.
für die gleiche Menge Schweizerkäse oder Ausschuß-
ware 96 Mk. nicht übersteigen.
Die Erzeugerpreise gelten für Lieferung ab Sennerei
und Barzahlung innerhalb 30 Tagen.
Beim Umsatze von Rundkäse durch den Großhandel -
preis.
1
dürfen dem Erzeugerpreise nur Beträge zugeschlagen
werden, die insgesamt 10 Mk. für je 50 kg nicht über-
steigen dürfen. ,
Die Großhandelspreise gelten für Lieferung ab Lager
und Barzahlung innerhalb 30 Tagen.
Wer Rundkäse im Großhandel verkauft, ohne sich
vor dem 1. August 1914 mit dem Großhandel von
Rüunddkäse befaßt zu haben, steht dem Erzeuger gleich.
3. Beim Verkauf an den Verbraucher (Ladenpreis) darf 3. Ladeu-
der Preis für 0,5 kg (1 Pfd.) besten Rundkäse nach preis.
Emmentaler Art 1,50 Mk. und für 0,5 kg (1 Pfd.
Schweizerkäse oder Ausschußware 1,40 Mk, für Mengen
von 0,25 kg (/8 Pfd.) die Hälfte dieser Beträge nicht
übersteigen. »
4. Die vorstehenden Preise gelten nicht für Rundkäse nach 4. Auslands-
Emmentaler Art, die nachweislich aus dem Ausland käse.
eingeführt und bei der Einfuhr als Auslandkäse ge-
kennzeichnet sind. Die Art der Kennzeichnung bestimmt
die Berteilungsstelle (8 10).
§6.
1. Der Preis für 50 kg besten jungen Weichkäse nach Höchstpreise
Limburger Art mit 15% Fettgehalt der Trockenmasse Weichkäse.
(Einheitskäse) darf beim Verkaufe durch den Erzeuger 1. GEczeuger-
2# Reis.