Alphabellsches Register.
Gefängnißwesen: Das Gerichtsgefängnißwesen in Bayern
von Wilhelm Henle.
Gehaltsbezüge elnes Bediensteten; Verjährung derlelben;
Unterbrechung der Verjährung durch Klogeslellung oder Anmeldung
im Konkursc. Wirkung des Priorltätsurlhells im
älteren Konkuroversahren auf ben Lauf der Verjährung.
Aucländisches Locationsurtheil
Geistliche, katholische, Fellewpriviiege bossebbe im HBereiche
des Würzburger Rechts
Gemeindenutzungerechte: Peivatrechtliche Erwerbung
derselben durch Verjährung. Beweis des Klagegrundes
Genossenschaft: Art der Veröffentlichung von Bilance
und Mitgllederzahl einer eingetragenen Genossenschaft
Gerichtsvollzieher: Syndisaterlage gegen einen solchen
Gerichtszuständigkeit s. Kompetenz.
Gesetzes-Motive, deren Wirksamkeit
Gewerbebetrieb im Umherziehen. Für die Verfährung
der Zuwiderhandlungen gegen das bayer. Gesetz vom 10
März 1874, betr. die Besteuerung des Gewerbebetriebes im
Umherziehen gelten die Fristen des NStGB.
Gewerkschaften: Bergrechtliche Organisation und Vertretung
älterer Gewerkschaften
Gruben: Das oberpolizeiliche Verbot, ruten in heringerer
Entfernung als 2 Meler von äöffentlichen Wegen und
Straßen anzulegen, ist rechtlich wielsem und umfaßt Gruben
aller Art
Güterg emeinschaft: Ueber die rechlliche Wirkung ber
ehelichen allgemeinen Giltergemeinschaft in Ansehung der
Zwangsvolsstreckung aus einem gegen einen Ehegatien erwuirkien
Urtheile
Nochmals über die rechtliche! Wirkung der Sllergemeiuskha «
in Ansehung der Zwangsvollstreckung
Haas, m Die Relchsgesetze vom 25. Juni, 5. u. 12. Juli
1887 über den Verkehr mit bleie und zinkhaltigen Gegenständen,
die Verwendung gesundheitoschädlicher Farben bei
der Herstellung von Nahrungsmitteln 2c., den Verkehr mit
Ersamitteln für Butter, nebst einem Anhange das Ges.
betr. die Mänderung des Nahrungemittelgesetzes vom 29.
Juni 1887
Hachenburg, Dr. Mar: Das badische Landrecht unter Berücksichtigung
des #rheinischen * annotirt nach der Rechtsprechung
der deutschen Gericht
i Oie Aushebung einer vom Unitorichier nach 125 der
RSitPPD. angtorbneten Hast wird dadurch nicht behindert,
daß der Beschuldige 0begen seine Verhastung Überhaupt Geschwerde
ergriffen
Haftpflicht des Jüäe für Versehen selner Bediensteien bei
öffentlichen Arbeiten
Hellmann, Dr. Friebrich: Conimentar * Sutzeßaltne
ordnung für das Königreich Bayern 47.
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