Gemeindemitglieder durch die
Gemeindeorgane sind unzulässig
11.
Vorsteher der Stadtverordneten
DSerantwortlichkei desselben
Waffen, unerlaubte Führung 41.
Wahl, deren Vorkerbiutr zund
Leitung steht dem Stadtrate
zu 15.
— des Bürgermeisters 24.
— nach Klassen 16.
— der Ratemitglieder in mittkerenn
und Leinen Städten 38.
— erfolgt in der Regel au
Jahre 39. 8 eleche
Wahlausschuß 15.
Wahlbezirke, Einteilung des Gemeindebezirks
in solche 16.
—, Verteilung der zu Wählenden
unter diese Bezirke 16.
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Wahlergebnis, Bekanntmachung
desselben 17.
Wahllisten, Aufstellung 15.
—, Mitteilung derselben an die
Stadtverordneten 15.
—, Ausliegen derselben 15.
— Berichtigung derselben 15.
—, Schluß derselben 15.
Wahltag u15.
Wahlverfahren 16.
—, Einwendungen gegen dasselbe
17.
Wahlversammlungen, Annahme
von Anmeldungen dazu 41.
Wählbarkeit 14, 18.
Waldungen, Beschränkung bei
Bewirtschaftung derselben 5.
Weigerung, ein Ehrenamt anzunehmen
od. fortzuverwalten 14.
Zivilliste, Gebäude= und Grundstücke
derselben sind befreit von
Gemeindeanlagen 10.