172 II. Civilrecht. A. Gemeines Recht.
der Erbschaft; Zulässigkeit LII, 104. Wirkungen der Rechtswohlthat
des Inventars LII, 196. Passivlegitimation für
die Klage auf Vorlegung eines Nachlaßinventars E. VI, 8.
Inventurzwang in Erbfällen nach gemeinem und bayerischem
Rechte E. VIII, 1, 17, 33. Erbschaftstheilung unter einem
Theil der Erben LI, 303. Transmission, Keuntniß des
Erben von dem Erbfalle LVI, 209. Transmission des Pflichttheilsanspruches
E. VI, 18. Voraussetzung der Collationspflicht
des Erben LI, 311. Erlaß der Collation LX, 194.
Maßgebender Zeitpunct für die Werthberechnung des Conferendums
E. IX, 47. Nachlaßmanifestation; Offenbarungseid;
Verbindung der Klage hierauf mit der Erbschaftsklage
LVIII, 355; desgleichen, Anspruch des Pflichttheilsberechtigten
hierauf LX, 311. Wirkung des testamentarischen
Verbotes des Abforderns des Offenbarungseides E. X, 12.
Haftung für Erbschaftsschulden E. VIII, 165.
5) Bermächtniß. Wirkung des Prälegats (Präfidcicommisses)
E. XI, 161. Vermächtniß in Form des Elterntestamentes
E. XII, 169. Gültigkeit formloser Codicille,
sog. Nachzettel E. XI, 161. Concursus causarum lucrativarum
bei Legaten LIII, 31. Vermächtniß unter der
Bediugung des Eintritts in den Priesterstand LX, 136.
Dispositionsbefugnisse des Fiduciars bei fideicommissarischer
Substitution LIII, 262. Anfall eines in einem gemeinschaftlichen
correspectiven Testamente den Nacherben auferlegten
Legates E X, 138. Ungültigkeit des ersten Vermächtnisses
bei Anordnung eines zweiten ungültigen
Vermächtnisses E. XI, 161. Voraussetzung für die Entziehung
des Rechts auf Abzug der Falcidischen Quart. E.
IX, 412. Vermächtniß vertretbarer Sachen E. XI, 161.
Legatum nominis LVI, 401. Zur Lehre vom Nenteuvermächtniß
LIX, 385. Erlaß der Cautionsleistung für
letztwillig vermachten Nießbrauch E. V, 58. Widerruflichkeit
der in einem Uebergabsvertrage auf den Todesfall eines
der Contrahenten einem Dritten gemachten Zuwendung E.
VIII, 154. Umfang des Universalfideicommisses LIX, 185.
Universalfideicommiß. Nur theilweise letztwillige Verfügung
über den Nachlaß; Erbe und Fiduciar ex re certa LIX,
371. Universalfideicommiß ex re certa E. XI, 161. Mortis
causa donatio; Wirkungen LVI, 147, Schenkungsweise
Uebermachung mit der Bestimmung, daß der Beschenkte erst
nach dem Tode des Schenkers einen Auspruch haben solle
E. VIII, 162. çr
6) Thätigkeit des Verlassenschaftsgerichts. Wirkungskreis
der Verlassenschaftsgerichte (Wiederaufnahme der Verlassenschaftsverhandlungen)
I.VIII, 372. Grenzen der Zuständigkeit
des Verlassenschaftsgerichtes; Sequestration der