Full text : Die parlamentarische Thätigkeit des Deutschen Reichstages und der Landtage von 1874-1876.

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bierung  vorgeschlagenen  verschärften  §  130  das  Wort,  welcher
auteter

„Wer  in  einer  den  öffentlichen  Frieden  gefährdenden  Weise
ver  schiedene  Klassen  der  Bevölkerung  aufreizt  oder  wer  in
gleicher  Weise  die  Institute  der  Ehe,  der  Familie  oder
des  Eigenthums  öffentlich  durch  Rede  oder  Schrift
angreift,  wird  mit  Gefängniß  bestraft.“

Die  gesperrten  Worte  waren  neu,  außerdem  fehlte  in  dem
vorgeschlagenen  Paragraphen  die  Möglichkeit,  nur  zu  Geldbuße
oder  bis  zu  höchstens  zwei  Jahre  Gefängniß  bestraft  werden  zu
können.  Es  sollte  also  Geldstrafe  ganz  wegfallen  und  nur  auf
Gefängniß  erkannt  werden  können  und  statt  bis  zu  zwei  Jahren
bis  zu  dem  Maximum  von  fünf  Jahren.

Der  Reichstag  hatte  die  neue  Fassung  abgelehnt,  weil  er  den
bestehenden  Paragraphen  für  ausreichend  hielt,  was  er  insbesondere
nach  der  famosen  Auslegung  desselben  durch  das  preuß.  Obertribunal
ruhig  erklären  konnte;  dann,  weil  die  vorgeschlagene  Fassung
selbst  wissenschaftliche  Erörterungen  unmöglich  machte  und  die
Gesinnungsgenossen  der  Herrn  Liberalen  selbst  hineinfallen  konnten.
  Mit  der  gerühmten  „Milde“  des  Strafgesetzbuches  ist  es
überhaupt  nichts,  wie  denn  Herr  Lasker  auch  selbst  hervorhob,
daß  es  in  vielen  Punkten  strenger  als  das  alte  preußische  sei.

Die  Zuläsügkeit,  den  abgelehnten  8  130  der  Regierungsvorlage
  in  der  3.  Lesung  zu  diskutiren,  wurde  bestritten  und  das
Haus  entschied  sich  gegen  die  Auffassung  des  provisorisch  den
Präsidentenstuhl  innehabenden  Abu.  Dr.  Simson,  welcher  die
Diskussion  zulassen  wollte.  Da  nahm  der  hessische  Abg.  Freiherr
v.  Rabenau  den  obgedachten  §  130  als  Antrag  wieder  auf  und
nunmehr  kam  Bismarck  zum  Wort.

Der  erste  Theil  der  Rede  bildete  eine  lange  Polemik  gegen
die  bösen  Zeitungen,  die  dem  armen  Reichskanzler  das  Leben  so
sauer  machen  und  ihm  alles  mögliche  Böse  imputiren.  —  Der
Reptilienfonds  hat's  noch  nicht  fertig  gebracht,  die  gesammte
Presse  zu  kaufen.  —  Dann  wandte  er  sich  gegen  die  socialistische
Presse,  die  „nur  im  Dunkeln  wirkt.“  Der  Arbeiter  habe  nicht
die  nöthige  Bildung  —  woran  doch  sicherlich  die  Schulen  des
„Intelligenzstaates“  wesentlich  mit  Schuld  sind  —  „die  Irrthumer,
  ja  dreisten  Lügen,  die  ihm  darin  aufgebürdet  werden,  irgendwie
  zu  bemessen.“  „Der  gemeine  Mann,  der  da  glaubt  und
mit  Recht  glaubt“  —  so!  also  doch  —  „daß  er  in  einer  unanenehmen

  gche  sich  befindet,  der  aber  mit  Unrecht  glaubt,  er
önne  durch  weniger  Arbeit  und  durch  eine  Anweisung  auf  das
Vermögen  seiner  Mitbürger  der  Noth  dauernd  abhelfen,  daß  es
dauernd  möglich  wäre,  mehr  zu  genießen  und  weniger  zu  arbeiten,
  als  nach  dem  allgemeinen  Angebot  und  Bedarf  der  Arbeits-