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bierung vorgeschlagenen verschärften § 130 das Wort, welcher
auteter
„Wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise
ver schiedene Klassen der Bevölkerung aufreizt oder wer in
gleicher Weise die Institute der Ehe, der Familie oder
des Eigenthums öffentlich durch Rede oder Schrift
angreift, wird mit Gefängniß bestraft.“
Die gesperrten Worte waren neu, außerdem fehlte in dem
vorgeschlagenen Paragraphen die Möglichkeit, nur zu Geldbuße
oder bis zu höchstens zwei Jahre Gefängniß bestraft werden zu
können. Es sollte also Geldstrafe ganz wegfallen und nur auf
Gefängniß erkannt werden können und statt bis zu zwei Jahren
bis zu dem Maximum von fünf Jahren.
Der Reichstag hatte die neue Fassung abgelehnt, weil er den
bestehenden Paragraphen für ausreichend hielt, was er insbesondere
nach der famosen Auslegung desselben durch das preuß. Obertribunal
ruhig erklären konnte; dann, weil die vorgeschlagene Fassung
selbst wissenschaftliche Erörterungen unmöglich machte und die
Gesinnungsgenossen der Herrn Liberalen selbst hineinfallen konnten.
Mit der gerühmten „Milde“ des Strafgesetzbuches ist es
überhaupt nichts, wie denn Herr Lasker auch selbst hervorhob,
daß es in vielen Punkten strenger als das alte preußische sei.
Die Zuläsügkeit, den abgelehnten 8 130 der Regierungsvorlage
in der 3. Lesung zu diskutiren, wurde bestritten und das
Haus entschied sich gegen die Auffassung des provisorisch den
Präsidentenstuhl innehabenden Abu. Dr. Simson, welcher die
Diskussion zulassen wollte. Da nahm der hessische Abg. Freiherr
v. Rabenau den obgedachten § 130 als Antrag wieder auf und
nunmehr kam Bismarck zum Wort.
Der erste Theil der Rede bildete eine lange Polemik gegen
die bösen Zeitungen, die dem armen Reichskanzler das Leben so
sauer machen und ihm alles mögliche Böse imputiren. — Der
Reptilienfonds hat's noch nicht fertig gebracht, die gesammte
Presse zu kaufen. — Dann wandte er sich gegen die socialistische
Presse, die „nur im Dunkeln wirkt.“ Der Arbeiter habe nicht
die nöthige Bildung — woran doch sicherlich die Schulen des
„Intelligenzstaates“ wesentlich mit Schuld sind — „die Irrthumer,
ja dreisten Lügen, die ihm darin aufgebürdet werden, irgendwie
zu bemessen.“ „Der gemeine Mann, der da glaubt und
mit Recht glaubt“ — so! also doch — „daß er in einer unanenehmen
gche sich befindet, der aber mit Unrecht glaubt, er
önne durch weniger Arbeit und durch eine Anweisung auf das
Vermögen seiner Mitbürger der Noth dauernd abhelfen, daß es
dauernd möglich wäre, mehr zu genießen und weniger zu arbeiten,
als nach dem allgemeinen Angebot und Bedarf der Arbeits-