Full text : Materialien der Deutschen Reichs-Verfassung. Band III (3)

Anmerkung  zu  Art.  3.  Bismarck.  1015

Gründe  in  Erwägung  ziehe,  mit  denen  heute  die  Petition  unterstützt  worden
ist.  Einmal  erfüllt  es  mich,  weil  ich  aufrichtig  an  der  konstitutionellen  Entwicklung
  und  an  ihrer  Stätigkeit  im  gesammten  Vaterlande  hänge,  stets  mit
einem  gewissen  Unbehagen,  wenn  über  eine  faktisch  bestehende  Verfassung
eine  Untersuchung  in  Betreff  der  Legitimität  ihrer  Geburt  angestellt  wird.
(Hört!  hört!)  Wie  viele  Verfassungen  giebt  es  denn  in  unserem  Vaterlande,
welche  in  dieser  Beziehung,  —  ich  will  nicht  sagen  ganz  vorwurfsfrei  dastehen,
(Sehr  wahr!)  aber  —  gegen  deren  rechtliche  Entstehung  nicht  protestirt
worden  wäre,  entweder  ausdrücklich  oder  doch  durch  dauernde  Wahlenthaltung
oder  auf  anderem  Wege?  Wenn  wir  da  hineinsteigen  wollen,  so  erschüttern
wir  die  Fundamente  unserer  Rechtszustände  in  einer  Weise,  welche  unserer
Entwicklung  nicht  förderlich  ist,  und  ich  glaube  nicht,  daß  es  den  praktischen
Engländern  jemals  einfallen  würde  zurückzugehen  auf  eine  Untersuchung  der
Paternität  und  Legitimität  der  Geburt  ihrer  Verfassung.  Sie  begnügen  sich
damit,  daß  sie  in  Wirksamkeit  steht.  Zweitens  sind  es  diejenigen  Argumente,
welche  die  Petition  befürworteten,  weil  die  gegenwärtigen  Zustände  in  Mecklenburg
  noch  nicht  vollstandig  homogen  mit  denen  des  Gesammtbundes  in  ihrer
Entwicklung  sind.  Ja,  meine  Herren,  ich  glaube,  die  Mecklenburger  von
allen  Seiten  werden  es  nicht  bestreiten,  und  auch  die  Mecklenburgische  Regierung
  nicht,  daß  die  wünschenswerthe  Hemogenität  noch  nicht  durchgängig
hergestellt  ist.  In  dieser  Beziehung  moöchte  ich  Sie  aber  bitten,  lassen  Sie
doch  dem  heilenden  Einfluß  der  Zeit  einigen  Spielraum,  besonders  wenn  Sie  sehen,
daß  der  gute  Wille  da  ist  und  daß  die  Schwierigkeiten  ganz  besonders  große
sind.  Eine  seit  einem  Jahrhundert  und  länger  in  die  Zustände  des  Landes
eingewachsene  Verfassung  streift  man  nicht  ab  wie  ein  abgelegtes  Kleidungsstück;
  sie  ist  so  zu  sagen  eine  Haut  geworden,  welche  mit  ärztlicher  Vorsicht
gelöst  werden  muß,  wenn  Krankheiten  verhindert  werden  sollen.  Und  damit
komme  ich  zu  dem  zweiten  Punkte,  für  den  es  meine  Absicht  war  hier
Zeugniß  abzulegen,  das  ist  zu  dem  dankbaren  Vertrauen,  mit  welchem  ich
auf  die  Stellung  Seiner  Königlichen  Hoheit  des  Großherzogs  von
Mecklen  burg-Schwerin  zu  den  Bundesverhältnissen  blicke,  —  sowohl
in  Betreff  der  Entstehung  der  Verfassung  als  auch  in  Bezug  auf  ihre  Fortbildung.
  —  Dieses  Vertrauen  berechtigt  mich  zu  der  Hoffnung,  daß  der  heilende
Einfluß  der  Zeit  ein  nicht  ganz  langsamer  sein  wird  und  daß  wir  nichts
wir  einen  so  guten  Willen,  wie  er  uns  von  jener  Seite  entgegenkommt,
nicht  dadurch  abschrecken,  daß  wir  auf  jede  Bereitwilligkeit  nur  mit  einer  raschen
Mehrforderung  antworten.  Eines  gewissen  Grades  von  Anerkennung  bedarf
auch  das  prinzipiellste  und  reinste  Streben  —  möchte  ich  sagen  —  zu  seiner
Aufmunterung.  Dieser  Dankbarkeit  Ausdruck  zu  geben,  fühle  ich  mich  um
so  mehr  berufen,  als  ich  vermöge  meiner  Stellung  von  Anfang  an  in  der
Lage  gewesen  bin,  die  patriotische  Bereitwilligkeit,  mit  welcher  Seine  Königliche
  Hoheit  der  Großherzog  von  Mecklenburg-Schwerin  die  nationale  Ent-