Tit. II. Stehender Gewerbebetrieb. 9
stalten, Anstalten zur Destillation von Erdöl,
Anlagen zur Bereitung von Braunkohlenteer,
Steinkohlenteer und Koaks, sofern sie außerhalb
der Gewinnungsorte des Materials errichtet
werden, Glas= und Rußhütten, Kalk-, Ziegelund
Gypsöfen, Anlagen zur Gewinnung roher
Metalle, Nostösen, Metallgießereien, sofern sie
nicht bloße Tiegelgießereien sind, Hammerwerke,
chemische Fabriken aller Art, Schnellbleichen,
Firnißsiedereien, Stärkefabriken, mit Ansnahme
der Fabriken zur Bereitung von Kartoffelstärke,
Stärkesyrups-Fabriken, Wachstuch-, Darmsaiten-,
Dachpappen= und Dachfilz-Fabriken, Leim-,
Thran= und Seifensiedereien, Knochenbrenne-=reien,
Knochendarren, Knochenkochereien und
Knochenbleichen, Zubereitungsanstalten für Tierhaare,
Talgschmelzen, Schlächtereien, Gerbereien,
Abdeckereien, Pondretten= und Düngpulver=Fabriken,
Stauanlagen für Wassertriebwerke
(Z 23), Hopfenschwefeldörren, Asphaltkochereien
und Pechsiedereien, soweit sie außerhalb der
Gewinnungsorte des Materials errichtet werden,
Strohpapierstoff-Fabriken, Darmzubereitungs-Anstalten,
Fabriken, in welchen Dampfkessel
oder andere Blechgefäße durch Vernieten hergestellt
werden, Kalifabriken und Anstalten zum
Imprägnieren von Holz mit erhitzten Teerölen,
Kunstwollefabriken, Anlagen für Herstellung von
Celluloid und Dograsfabriken, Fabriken, in
welchen Nöhren aus Blech durch Vernieten hergestellt
werden, Anlagen zu Erbauung eiserner