Full text: Kriegsbuch. Erster Band. (1)

504 D. Finanzgesetze. 
Ib. Im Lombardverkehr der Reichsbank nicht 
zugelassene: 
A. Festverzinsliche Werte: 
1. Inländische Werte: 
a) auf den Inhaber lautende, mündel- 
sichere Werte 
1. an einer deutschen Börse notierte 
2. „ „ „ „ nicht notierte 
b) alle anderen auf den Inhaber oder an 
Order lautenden, an einer deutschen Börse 
notierten Werte 
c) 4½% Inhaber-Schuldverschreibungen 
der Crefelder Eisenbahn-Gesellschaft 
d) 4½ % und 5% Pfandbriefe des Dan- 
ziger Hypothekenvereins 
e) 4% Vorzugs-Anleihescheine 1889 der 
Warstein= Lippstädter Eisenbahn, deren 
Rechtsnachfolgerin die Westfälische Landes- 
eisenbahn ist (siehe Abschnitt „Aktien“ 
unter Nummer Be9) 
f) 5 % Teilschuldverschreibungen der Hof- 
brauhaus Aktienbierbrauerei und Malz- 
fabrik in Dresden (nur bei den im König- 
reich Sachsen belegenen Darlehnskassen 
beleihbar) 
2. Ausländische Werte: 
a) Inhaber-Schuldverschreibungen, die aus- 
gegeben oder garantiert sind von den 
Staaten 
1. Argentinien, China, Holland, Italien, 
Osterreich, Rumänien, Schweiz, Türkei, 
Ungarn, soweit sie an der Berliner 
Börse notiert sind 
2. Dänemark und Schweden, soweit sie an 
der Berliner oder Hamburger Börse 
notiert sind 
3. Norwegen, soweit sie an der Ham- 
burger Börse notiert sind 
b) Ostrichiche und ungarische Werte: 
. 4% Bosnisch-Hercegovinische Anleihe 
von 1895 
2. 4½ 0% Bosnisch-Hercegovinische Eisen- 
bahn-Landesanleihen von 1898 und 
1902 
3. 5% Bosisch-Hercegovinische Eisen- 
bahn-Landesanleihen von 1914 
4. 5 % Bosnisch-Hercegovinische Landes- 
investitionsanleihe von 1914 
5. 4% Wiener Stadtanleihen 
. 
  
  
bis zu 
60 % 
vom Nennwert 
60% 
50 
vom Neunwert 
50 % 
des Kurses der 
4 % Pfandbriefe 
40% 
vom Neunwert 
40% 
vom Neunwert 
40% 
40%
	        
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