504 D. Finanzgesetze.
Ib. Im Lombardverkehr der Reichsbank nicht
zugelassene:
A. Festverzinsliche Werte:
1. Inländische Werte:
a) auf den Inhaber lautende, mündel-
sichere Werte
1. an einer deutschen Börse notierte
2. „ „ „ „ nicht notierte
b) alle anderen auf den Inhaber oder an
Order lautenden, an einer deutschen Börse
notierten Werte
c) 4½% Inhaber-Schuldverschreibungen
der Crefelder Eisenbahn-Gesellschaft
d) 4½ % und 5% Pfandbriefe des Dan-
ziger Hypothekenvereins
e) 4% Vorzugs-Anleihescheine 1889 der
Warstein= Lippstädter Eisenbahn, deren
Rechtsnachfolgerin die Westfälische Landes-
eisenbahn ist (siehe Abschnitt „Aktien“
unter Nummer Be9)
f) 5 % Teilschuldverschreibungen der Hof-
brauhaus Aktienbierbrauerei und Malz-
fabrik in Dresden (nur bei den im König-
reich Sachsen belegenen Darlehnskassen
beleihbar)
2. Ausländische Werte:
a) Inhaber-Schuldverschreibungen, die aus-
gegeben oder garantiert sind von den
Staaten
1. Argentinien, China, Holland, Italien,
Osterreich, Rumänien, Schweiz, Türkei,
Ungarn, soweit sie an der Berliner
Börse notiert sind
2. Dänemark und Schweden, soweit sie an
der Berliner oder Hamburger Börse
notiert sind
3. Norwegen, soweit sie an der Ham-
burger Börse notiert sind
b) Ostrichiche und ungarische Werte:
. 4% Bosnisch-Hercegovinische Anleihe
von 1895
2. 4½ 0% Bosnisch-Hercegovinische Eisen-
bahn-Landesanleihen von 1898 und
1902
3. 5% Bosisch-Hercegovinische Eisen-
bahn-Landesanleihen von 1914
4. 5 % Bosnisch-Hercegovinische Landes-
investitionsanleihe von 1914
5. 4% Wiener Stadtanleihen
.
bis zu
60 %
vom Nennwert
60%
50
vom Neunwert
50 %
des Kurses der
4 % Pfandbriefe
40%
vom Neunwert
40%
vom Neunwert
40%
40%