Gesetz, betr. vorübergehende Einfuhrerleichterungen, vom 4. August 1914. 545
Nummer
des Zolltarifs
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Kriegsjakrbuch.
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Mohn, auch reife Mohnköpfe, Sonnenblumensamen, Madiasamen,
Erdmandeln, Erdnüsse, Sesam, Bohnennüsse, Bucheckern, Kapok-
samen, Lorbeeren, Nigersamen.
Leinsaat, Hanfsaat.
Andere nicht besonders genannte Olsämereien und Olfrüchte.
Kartoffeln, frisch.
Futterrüben, Möhren, Wasserrüben und sonstige Feldrüben, ge-
trocknet (gedarrt).
Zuckerrüben, getrocknet, auch zerkleinert.
Grünfutter; Heu, auch getrockneter Klee, auch anderweit nicht
genannte getrocknete Futtergewächse; Roh und Spreu (Kaff),
auch Schäben; Häckerling (Häcksel).
Rotkohl, Weißkohl, Wirsingkohl, frisch.
Küchengewächse, einschließlich der als solche dienenden Feldrüben,
zerkleinert, geschält, gepreßt, getrocknet, gedarrt, gebacken oder
sonst einfach zubereitet, soweit sie nicht unter Nr. 34 bis 36
fallen; unreife Speisebohnen und unreife Erbsen, getrocknet;
Speisebohnen und Erbsen (reife und unreife) gebacken oder sonst
einfach zubereitet; Kartoffeln, zerkleinert (ausgenommen Graupen
und Gries aus solchen) gedarrt, gebacken oder sonst einfach zu-
bereitet.
Anderes Obst lals Weintrauben und Nüssel, getrocknet, gedarrt
(auch zerschnitien und geschält).
Anderes Obst lals Weintrauben und Nüssel, gemahlen, zerquetscht,
gepulvert oder in sonstiger Weise zerkleinert, auch eingesalzen,
ohne Zucker eingekocht (Mus) oder sonst einfach zubereitet;
gegoren.
Pflanzenwachs (aus Palmen, Palmblättern oder dergleichen), in
natürlichem Zustande.
Pferde.
Maulesel, Maultiere.
Rindvieh.
Schafe.
Schweine.
Federvieh (Gänse, Hühner aller Art und sonstiges Federvieh).
Fleisch, ausschließlich des Schweinespecks, und genießbare Ein-
geweide von Vieh (ausgenommen Federvieh), frisch auch ge-
froren, einfach zubereitet und zum feineren Tafelgenusse zu-
bereitet.
Schweinespeck.
Haarwild: nicht lebend, auch zerlegt, nicht zubereitet.
Fleischextrakt und Fleischbrühtafeln; Suppentafeln; flüssige und
eingedickte Fleischbrühe; Fleischpepton.
Würste aus Fleisch von Vieh, Federvieh oder Wild.
Gesalzene Heringe, unzerteilt.
Fische, einfach zubereitet.
Schmalz und schmalzartige Fette (Schmalz von Schweinen und
Gänsen, Rindermark, Oleomargarine und andere schmalzartige
Fette).
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