562 E. Beschaffung u. Verwertung der Rohstoffe, Nahrungs, u. Futtermittel, Höchstpreise.
Besründung.
(D. 70.)
Die Grundlage für die Beurteilung unserer Lage hinsichtlich der Der-
sorgung der Bevölkerung und des Diehstandes mit Takrungs- und Futter-
mitteln bildet die laufende Erntestatistik. An der Ausgestaltung und
Dervollkommnung dieser Ernteermittelungen ist dauernd gearbeitet worden.
Eine neue und wichtige Ergänzung hat die Erntestatistik erfahren durch
das Gesetz, betreffend statistische Aufnahmen der Dorräte von
Getreide und Erzeugnissen der Getreidemüllerei, vom 20. Mai
1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 120). Das Gesetz ermächtigt den Bundesrat,
statistische Aufnabtmmen der Dorräte von Weizen (Dinkel und Spelz), Roggen,
Menggetreide (WMengkorn), Wischfrucht, Bafer, Gerste und Mais, sowie
von Erzeugnissen der Getreidemüllerei für menschliche und tierische Er-
nährung für den Umfang des Reichs anzuordnen. Ausgenommen sind
die Dorräte im Gewahrsam von Behörden des ZReichs oder eines Bunde-
staats. Allgemeine Aufnahmen sind erstmalig in zwei aufeinanderfolgenden
Jahren vorzunehmen. Um die Bevölkerung nicht allzu stark in Anspruckh
zu nebmen, dürfen spätere Aufnahmen dieser Art frühestens in jedem
vierten auf die letzte Aufnahme folgenden Jahre stattfinden.
Die erste Erbebung wurde auf den l. Juli lol festgesetzt. Maß-
gebend für die Wahl dieses Seitpunktes war u. a. die Erwägung, daß
es von Wert ist, gerade einmal die Vorräte dann zu erfassen, wenn sie
aller Wahrscheinlichkeit nach am geringsten sind.
In die Aufnahme waren folgende Betriebe einbezogen:
LCandwirtschaftliche Betriebe mit fünf und mehr Hektar land-
wirtschaftlich benutzter Fläche, doch ist in einzelnen Bundesstaaten
als untere Grenze 20 ha gewählt worden;
Gewerbliche Betriebe: Getreide-Mahl. und Schälmühlen;
Bäckereien, Konditoreien, Ofefferküchler; Tudeln- und Makkaroni-
fabriken; Rährmittelfabriken; Rollgerstefabriken; Malzkaffeefabriken;
Weizen- und Maisstärkefabriken; Mälzereien; Meiereien, Molkereien
mit eigenem Diebbestand; Z#stereien und Süchtereien ohne land-
wirtschaftlichen Zetrieb:; Brauereien; Branntweinbrennereien (mit
Ausnabhme der Obst. und Kleinbrennereien) und Hefefabriken;
Bandelsbetriebe: HZandel mit Getreide= und Mühlenfabrikaten;
Rülsenfrüchten, Furage, Futter, Kolonialwaren; Konsumvereine;
Warenhäuser; Getreide#hallen und Lagerhäuser; Handel mit Dieb;
Derkehrsbetriebe: Kommunal. und Orivateisenbahbetriebe;
Speditionsbetriebe, Abfuhranstalten u. a.
Außerdem wurden die Dorräte im Gewahrsam von Kommunen und
sonstigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Derbänden festgestellt.
Als Getreidevorrat war nicht nur ausgedroschenes Getreide anzusehen,
sondern es waren auch alle diejenigen Getreidemengen nachzuweisen, die
etwa noch unausgedroschen in Scheunen, Mieten u. dgl. lagerten, und
zwar nach dem zu schätzenden Körnerertrage.
Um das Bild vollständig zu machen, wurde auch eine Gusammen-
stellung derjenigen Dorräte veranlaßt, welche sich im Gewahrsam von
Behörden des Reichs und der Zundesstaaten befanden.
Die inzwischen eingetretene Kriegslage machte die Frage, wie groß
unsere Dorräte an Nahrungs= und Futtermitteln sind, immer dringender.