Bek. Ub. zuckerh. Futtermittel v. 12. Feb. 15 m. d. Ander. d. Bek. v. 15. Apr./27. Mai 15. 721
§ 10.
Unbeschadet der nach § 9 verwirkten Strafe kann die in den §88 1,
2 und 3 vorgeschriebene Lieferung und Überlassung nach Anordnung
der Landeszentralbehörde erzwungen werden.
§ 11.
Die Ausführungsbestimmungen erlassen die Landeszentralbehörden.
Sie bestimmen, wer als Kommunalverband im Sinne dieser Ver-
ordnung anzusehen ist.
§ 12.
Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.
Begründung.
(D. N. 11 60, s. auch N. III 43.)
Es war vorauszusehen, aber nicht zu vermeiden, daß die aus mili-
tärischen Rücksichten gebotene unbedingte Sicherstellung des Heeresbedarfs
an Hafer bis zur nächsten Ernte die landwirtschaftliche Kutternot noch er-
beblich verschärfen würde. Mit dem Hafer wurde dem Landwirt sowohl
das spezifische Kutter für seine Dferde wie auch das ihm noch in einiger-
maßen nennenswertem Umfang zur Derfügung stehende Kraftfutter für
Sucht= und Ceistungsvieh entzogen. Die Folge war, daß namentlich die
sogenannten Handelsfuttermittel unverzüglich in eine noch lebhaftere Hreis-
steigerung gerieten, als dies schon vorher der Fall gewesen war. In
einem Grade aber, der unbedingt besondere Ausgleichsmaßnabmen erforder-
lich machte, wurde durch die Haferbeschlagnahme die Ernährung der
heimischen Arbeitspferde erschwert, und zwar gleichermaßen in Stadt und
Land.
An erster Stelle bot sich der Rückgriff auf die Rückstände, Teben-
produkte und Haupterzeugnisse der Suckerindustrie, die einerseits im In-
land in größeren Mengen noch vorhanden, anderseits als Futter für Pferde
gerade besonders sich eignen. In erster Reihe trifft dies zu für die Teben-
produkte der Suckerindustrie — für die Melasse und die sogenannten
Nachprodukte. Diese Erzeugnisse enthalten mehr oder weniger noch die
stickstoffhaltigen Derbindungen sowie die Salze der Suckerrübe, außerdem
eignen sie sich aus phvsikalischen wie aus Geschmacksgründen sehr gut
zum Dermischen mit den verschiedenartigsten Futtermitteln, auch mit solchen,
die für sich allein wenig Futterwert haben oder nicht besonders gern von
den Tieren genommen werden. Mit Hilfe von Melasse können verschiedene
gern genommene künstliche Futtermittel hergestellt werden.
Trotzdem der Sucker zu Anfang des Betriebsjahrs 1014/15 unter sehr
ungünstigen Hreisaussichten stand, was auf die dringenden Dorstellungen
der Interessenten im Interesse der Hreishaltung zum Erlasse des soge-
nannten Suckernotgesetzes vom 51. Oktober 1014 geführt hatte, schloß er
sich mit dem Fortschreiten des Betriebsjahrs doch mehr und mehr der Ent-
wickelung an, welche die Hreise der meisten Derbrauckhsgegenstände nach
oben trieb. Dies ließ die Gefahr auftauchen, daß gerade die für die Fütte-
rungszwecke wertvollsten Webenprodukte der Suckerindustrie in unerwünschtem
Umfang weiter verarbeitet würden, nämlich auf Verbrauchszucker, wodurch
Kriegsjahr uch. 46