762 E. Beschaffung u. Verwertung der Rohstoffe, Nahrungs= u. Futtermittel, Höchstpreise.
der Hreis der hochwertigen deutschen Gerste wesentlich unter den Roggen-
preis gedrückt werden, also um etwa 15 oder 15 M. in den Gerste er-
zeugenden und um etwa 10 M. in den Gerste verfütternden Landesteilen.
Diese Regelung des Böchstpreises für Gerste, deren Hektolitergewicht nicht
mehr als 68 kg beträgt, wird nach den kurzen bisBberigen Erfahrungen
einer Ergänzung unter Festhaltung des gegenwärtigen Häöchstpreises für
diese Gerste bedürfen. Die Vorarbeiten sind eingeleitet. Als Roggenpreis
ist für Berlin ein Dreis von 220 M. als angemessen erachtet worden.
Er hRhält etwa die Mitte zwischen den entgegenstehenden Wünschen nach
Dreisen von 200 M. im Interesse billiger Dolksernährung und 240 bis
250 M. zur Erreichung sparsamer Wirtschaft. Beiden Forderungen gegen-
über ist übrigens zu bemerken, daß bei normalen Mahl- und Backkosten
ein Hreisunterschied von 20 M. für die Tonne Roggen etwa einen Oreis-
unterschied von 1Pfennig auf ein HPfund Brot ausmacht. Der Dreis
von 220 M. für Roggen bewirkt also weder für den Derbraucher eine
in Kriegszeiten unerträgliche Zelastung, noch reizt er zu einem weniger
sparsamen Umgebe#n mit Brot an. Diese Sparsamkeit ist unbedingt nötig,
muß aber und kann mit Erfolg nur auf anderen Wegen erreicht werden.
Der Hreis von 220 M. bleibt von Notstandspreisen fern und trägt der
ernsten Sachlage angemessene Rechnung; denn das deutsche Holk lebt in
einer von allen Seiten abgeschlossenen Festung, die sich freilich zur Über-
raschung unserer Gegner ihren Nab##rungsbedarf bei entschlossenem Willen
aller selbst erzeugen kann. In Berlin sind schon 257 M. für die Conne
Roggen gezahlt worden; demgegenüber bedeutete ein Hreis von 220 M.
eine beträchtliche Herabsetzung und eine Schädigung für manchen Käufer,
wenn auch zuzugeben ist, daß man künstlichen Hreistreibereien in Kriegs-
zeiten nicht scharf genug entgegentreten kann. Endlich ist nicht zu über-
sehen, daß hiermit für die gesamte Kriegszeit das Derhältnis zwischen
Getreidevorrat und Brotbedarf im Hreis festgelegt ist. Landwirte, Händler,
Müller, Bäcker und Konsumenten wissen, womit sie für die kommende
Seit zu rechnen haben und worauf sie sich einrichten können.
Die Hreise für die übrigen 51 Hauptorte sind unter Berücksichtigung
der Eisenbahmfrachten und Staffeltarife, der Wasserfrachten, sowie des
überwiegenden Hroduktions= oder Konsumtionscharakters der verschiedenen
Gebiete festgesetzt worden.
Nach diesen Hreisfestsetzungen der 52 Hauptorte regeln sich die Hreise
aller anderen Orte.
Der Weizenpreis Rat im Durchschnitt der Jahre 1008 bis 1015 in
Berlin 40,50 M. über dem Roggenpreis gestanden. Wenn auch der
Hreisunterschied in den letzten Wochen geringer war, so mußte man an
jener Morm doch festhalten; denn die deutsche Weizenernte deckt an sich
nur für acht Wonate den Bedarf. Außerdem wird Roggenmehl dem
Weizenbrot desto ausgiebiger zugesetzt werden, je billiger Roggenmehl im
Derhältnis zum Weizenmehl ist. Durch einen Roggenpreis von 22 M.
für den Doppelzentner ergab sich endlich ein Kleiepreis von 15 M., da
nach der allgemeinen Regel die Kleie etwa bis zu zwei Drittel des
Roggens zu kosten pflegt. Dieser Hreis erleichtert die Durchhaltung von
Die, was im Interesse der späteren Fleischversorgung unseres Dolkes er-
wünscht ist. Auch für Kleie sind noch Ergänzungsbestimmungen oder