Die Reichszentrale der Arbeitsnachweise. 799
Mangel an Arbeitskräften bestand, mit einem Arbeitsnachweis, der in seinem
Gebiet oder Gewerbe über überschüssige Arbeitskräfte verfügte, in Verbindung zu
* um einen Ausgleich und eine dauernde Beziehung zwischen ihnen herzustellen.
Überhaupt ist das Bestreben der Reichszentrale nicht darauf gerichtet, selbst ein-
zelne Arbeitsstellen mit Unbeschäftigten zu besetzen, sondern die vorhandenen
Nachweisstellen in geeignete Berührung zu bringen und sie in ihrer Tätigkeit zu
unterstützen. Als eine wesentliche Unterstützung hat sich hierbei je länger desto
mehr der Arbeitsmarkt-Anzeiger erwiesen, der zweimal wöchentlich vom
Kaiserlichen Statistischen Amt auf Veranlassung der Reichsarbeitszentrale heraus-
gegeben wird. Wie weit die Reichszentrale für die Beschaffung der Arbeitskräfte
wird tätig sein können, welche für die vom Preußischen Landtag bewilligten
Meliorationsarbeiten und Kanalbauten nötig sein werden, steht noch dahin.
Von Ausbruch des Krieges an haben sich das Reichsamt des Innern und
die zuständigen Zentralbehörden der Bundesregierungen mit allen Kräften bemüht,
die deutsche Volkswirtschaft in Gang zu halten. Soweit es sich hierbei um die
Beschäftigung von Arbeitskräften handelt, hat sich die Reichsleitung nicht nur
bemüht, in ihren eigenen Betrieben der Reichspost, der Reichsmarine, des Kanal-
baues usw. mit gutem Beispiel voranzugehen, sondern sie hat auch durch die
Reichsarbeitszentrale im Verein mit den preußischen Behörden, besonders mit
Unterstützung des Preußischen Ministeriums für Handel und Gewerbe, eine Reihe
von Maßnahmen auf ihre Durchführbarkeit und Wirksamkeit geprüft und als
nützlich empfohlen. Diese find in der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ unter
solgenden Gesichtspunkten zusammengestellt worden:
I. Mittel zur zweckmäßigen Verteilung der vorhandenen Arbeitsmenge.
Arbeitsvermittelung.
Keine Einstellung unentgeltlicher Kräfte.
u Beschäftigung von Arbeitskräften mit anderem Einkommen.
4.Keine Einschränkung des häuslichen Bedarfs.
.Keine Einschränkung der Betriebe.
Räumliche Verteilung der Aufträge.
Zeitliche Verteilung der Aufträge.
. Uberarbeit und Nebenarbeit.
Ausnahmen von den Beschäftigungsbeschränkungen gewerblicher
Arbeiter.
10. Verkürzung der Arbeitszeit.
II. Mittel zur Beschaffung vermehrter Arbeitsgelegenheit.
1. Betätigung der öffentlichen Körperschaften.
2. Aufbrauchen der bewilligten Kredite.
3. Aufträge an Strafanstalten.
4. Inangriffnahme von Kulturarbeiten in der landwirtschaftlichen Ver-
waltung.
5. Belebung der Industrie.
III. Mittel gegenüber der großstädtischen Arbeitslosigkeit.
1. Verhütung des Zuzugs.
2. Förderung der Rückwanderung.
3. Wohlfahrtseinrichtungen.
Im Reichsarbeitsblatt wird monatlich in fortlaufender Form zusammengestellt,
was von den einzelnen Bundesregierungen auf diesem Gebiete geschieht. Der
Erfolg des einmütigen Zusammenwirkens von Reich, staatlichen Behörden,
Kommunen, Körperschaften, Arbeitgeberverbänden, Arbeiterorganisationen und
Privaten zeigt sich darin, daß immer mehr Betriebe ihre Beschäftigung ausdehnen
und immer mehr Arbeitskräfte in Tätigkeit kommen.
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