922 H. Beeresversorgung.
Kriegsleistungsgesetzes vom 13. Juni 1873 durch Landlieferungen sicherzustellen,
mußte fallen gelassen werden, weil diese Art der Aufbringung, wenigstens bei
Getreide, Mehl und Vieh, nach den heutigen wirtschaftlichen Verhältnissen durchaus
unzweckmäßig erschien. Deshalb wurde auf Grund einer am 11. August 1914
im Reichsamt des Innern unter Zuziehung von Vertretern der landwirtschaftlichen
Verbände des Reichs stattgehabten Besprechung der beteiligten Ressorts nach
Anhörung von Vertretern des Getreidehandels die Beschaffung der Lieferungen
durch eine einheitliche Organisation für das ganze Reich beschlossen, die sich auf
jene Verbände (Landwirtschaftskammern und ähnliche Körperschaften) unter gleich-
zeitiger Heranziehung des Handels stützen sollte. Die Bestellungen der Heeres-
verwaltung sollten einer „Zentralstelle zur Beschaffung der Heeres-
verpflegung“ übermittelt werden, die als eine dem Reichsamt des Innern
angegliederte Reichskommission mit behördlichem Charakter und mit dem Sitze
Berlin errichtet wurde. Zur Wahrnehmung der bei Vergebung und Verteilung
der Lieferungen in Frage kommenden öffentlichen und Reichsinteressen und der
allgemeinen Aufsicht über den Geschäftsbetrieb wurde bei ihr ein Reichskommissar
bestellt.
Ülber den Geschäftsgang und die Tätigkeit der Zentralstelle wird D. 78 ff.
und D. N. II 74 ff., IV 48 berichtet.
2. Zentrale für Kriegslieferungen von Tabakfabrikaten.
D. 82: Im Interesse einer zweckmäßigen Verteilung der für das Feldheer
erforderlichen Tabakfabrikate auf die einzelnen — etwa 2000 — Fabriken ist am
17. August 1914 nach Beratung im Reichsamt des Innern und unter Beteiligung
des Kriegsministeriums die deutsche Zentrale für Kriegslieferungen
von Tababfabrikaten mit dem Sitze in Minden i. W. gegründet worden.
Mit dieser Maßnahme soll wirtschaftlichen und sozialen Rücksichten Rechnung,
getragen, gleichzeitig auch die Beschaffung preiswerter Ware gewährleistet werden.
3. Kriegs-Rohstoffabteilung des Kriegsministeriums.
D. 82: Bei einer längeren Dauer des Krieges sind die zur Verteidigung des
Landes erforderlichen Rohstoffe von großer Bedeutung. Eine Reihe von Roh-
stoffen wird nicht oder unzureichend im Lande gewonnen. Die Zufuhr kann
teilweise oder ganz gesperrt werden. Der Heeresbedarf steigert den Verbrauch
in einzelnen Metallen, Textilien, Chemikalien, insbesondere Sprengrohstoffen in
unverhältnismäßigem Maßstabe. Diese Erwägungen führten zur Errichtung der
Kriegs-Rohstoffabteilung mit der Aufgabe, die Bewirtschaftung der Roh-
stoffe im Interesse der Heeresverwaltung zu übernehmen, zu sichern und zu regeln.
Ausgenommen sind Heiz-, Trieb= und Schmieröle sowie Nahrungemittel.
Über den Geschäftsgang und die Tätigkeit der Kriegs-Rohstoffabteilung wird
in der Nordd Allg Ztg. vom 7. März 1915, 2. Ausg.; 8. März 1915, 9. März
1915, 1. Ausg., berichtet.
4. Bekleidungs-Beschaffungsamt.
D. N. II 78: Im Frieden war in Aussicht genommen, die Beschaffung.
des Bedarfs an Bekleidungs= und Ausrüstungsstücken für die ersten
sechs Mobilmachungsmonate durch die einzelnen Bekleidungsämter bewirken zu
lassen. Für die spätere Zeit sollten die Beschaffungen wieder durch eine Zentral-
stelle erfolgen. Da hierfür das im Kriegsministerium vorhandene Personal nicht
ausreichte, wurde in Ausführung eines schon im Frieden erwogenen Planes im
November 1914 das Bekleidungs-Beschaffungsamt mit dem Sitze in
Berlin errichtet. Uber die Tätigkeit wird hier und N. IV 50 berichtet.