930 H. Oeeresversorgung.
weitgehendes Interesse, daß sich daraus die Notwendigkeit einer durchgreifenden
Hilfe des Reichs zwecks Wiederbestellung dieser Zucht ergibt. Es werden daher
in den Remontedepots befindliche, zur Zucht geeignete Stuten während der
jetzigen Periode von Beschälern der preußischen Landgestüte gedeckt, um im Laufe
dieses Frühjahrs in tragendem Zustand unter Vorzugsbedingungen an Remonte-
züchter abgegeben werden zu können. Nach Beendigung des Krieges werden
ferner die Remontezüchter in erster Linie aus überzählig werdenden geeigneten
Armeepferden mit Zuchtmaterial versorgt werden.
VII. Alugzenge.
D. 41: Besondere erleichternde Maßnahmen hat die Heeresverwaltung
geboten, um die Flugzeugindustrie stark zu erhalten und ihre Leistungsfähig-
keit bis zur äußersten Grenze zu steigern. Es ist angeordnet, daß den Flugzeug-
firmen auf in Angriff genommene Serien von Flugzeugmotoren und Flugzeug-
zubehör nach Beginn der Arbeit bis zu ½ des vereinbarten Kaufpreises als An-
zahlung und der Rest der Zahlung sofort nach der Abnahme geleistet wird. Da-
mit die Firmen die aus der Friedenszeit stammenden Rechnungen schnell bezahlt
erhalten, ist ein vereinfachtes Zahlungsverfahren gestattet worden. Geschultes
Personal, soweit es nicht aus militärdienstfreien Leuten entnommen werden
konnte, ist den Firmen nach Möglichkeit durch Befreiung Heeresdienstpflichtiger vom
Waffendienste sichergestellt worden. Außerdem ist eine besondere „Zentralstelle
für Flugzeugin dustrie“, die der Luftfahrtabteilung des Kriegsministeriums
angegliedert wurde, gegründet worden, welche Wünsche aus den Kreisen der
Flugzeugindustrie im Interesse der Förderung des Baues von Flugzeugen und
Flugmotoren entgegennehmen und nach Möglichkeit weiter verfolgen soll.
VIII. Bentralfielle für Kriegsbente.
D. 92: Das siegreiche Vordringen des Heeres hatte reichen Beutegewinn zur
Folge. Hinter den kämpfenden Truppen werden durch besondere Aufsuch-
kompagnien, besondere Beuteoffiziere und — in den eroberten Festungen —
besondere Beutekommissionen Waffen, Fahrzeuge, Ausrüstungs= und Bekleidungs-
stücke und die verschossene Munition systematisch gesammelt und besonderen
„Kriegsbeute-“ und „Waffensammelstellen“, die sämtlich Artilleriedepots an-
gegliedert sind, zugeführt. Die Heeresverwaltung ist dabei erfolgreich bestrebt,
bie gesamte Beute, soweit nur irgend möglich, für die eigene Rüstung zu ver-
wenden, um dadurch die Kriegslasten zu mindern. Von einem Verkaufe
der für eigene Zwecke ungeeigneten brauchbaren oder ausbesserungsfähigen Beute-
stücke soll vor Friedensschluß grundsätzlich abgesehen werden. Für die oberste
Verwaltung der Beute erwies sich die Einrichtung einer besonderen Abteilung
des Kriegsministeriums als notwendig. In ihr arbeiten aktive, praktisch er-
fahrene Offiziere und ein juristisch vorgebildeter, mit der Verwertung von Heeres-
und Marinealtmaterialien vertrauter Reserveoffizier nebst den erforderlichen
Bureaubeamten. Im weiteren Verlaufe der Ereignisse sind dieser „Zentralstelle
für Kriegsbeute“ noch weitere, sehr wichtige Geschäfte übertragen worden, weil
sie sich mit der ursprünglichen Aufgabe vielfach unlöslich verbunden zeigten. So
fanden sich bei Kriegsausbruch im Bereiche der Eisenbahn, aber in geringem
Umfange auch anderwärts durch den Kriegsausbruch in ihrer Beförderung beein-
flußte und unbestellbar gewordene Durchfuhr-, Einfuhr= und Ausfuhr-
güter. Sie waren bei der Mobilmachung festgehalten, zum größten Teile aber