934 J. Verkehrsbeschränkungen u. Maßnahmen der öffentl. Betriebsverwaltungen.
II. Feldpostverkehr.
D. N. U 27: Um besonders der ärmeren Bevölkerung die Versorgung ihrer
Angehörigen im Felde mit kleinen Gebrauchsgegenständen, Genußmitteln usw. zu
erleichtern, ist das Porto für Feldpostbriefe im Gewicht über 50 bis 250 g, das
20 Pf. betragen hat, auf 10 Pf. ermäßigt worden. Das Meistgewicht der Feld-
postbriefe wurde zunächst zeitweise, dann dauernd von 250 g auf 500 g erhöht;
das Porto für Briefe über 250 g beträgt 20 Pf. Für beide Gewichtsstufen ist
außerdem eine kostenfreie Überschreitung des Höchstgewichts um 10 v. H. nach-
gelassen. Der Feldpostverkehr hat, zum Teil infolge dieser Maßnahmen, einen
außerordentlichen Ausschwung genommen. Das Wirtschaftsleben wird davon
vielseitig beeinflußt. Abgesehen von der Förderung des Gewerbebetriebs durch
den Absatz von Genußmitteln aller Art, kleinen Bekleidungsstücken und sonstigen
Gebrauchsgegenständen, die in den Päckchen ins Feld geführt werden, hat ins-
besondere das Pappkastengewerbe Arbeit und Verdienst gefunden. Dasselbe gilt
von dem Papiergewerbe im allgemeinen, soweit es sich mit der Herstellung von
Feldpostkarten und Feldpostbriefumschlägen befaßt. Von amtlichen Neuerungen
auf diesem Gebiet erhalten die beteiligten Gewerbekreise rechtzeitig Kenntnis, da-
mit die Erzeugnisse des nicht staatlichen Gewerbes mit den in der Reichsdruckerei
hergestellten wettbewerbsfähig bleiben. Durch die Zulassung von Ansichtspost-
karten im Feldpostverkehr ist vielen Unternehmungen, Künstlern, Arbeitern und
Verkäufern über die Schwierigkeiten der Zeitverhältnisse hinweggeholfen worden.
Die zeitweilige Zulassung von 5-kg-Paketen, die von der Post angenommen und
von der Heeresverwaltung ins Feld geführt werden, beeinflußt ebenfalls viele
Gewerbe= und Handelszweige günstig. Gefördert wird die Einrichtung durch das
niedrige Einheitsporto von 25 Pf. Nach Vereinbarung mit dem Kriegsministerium
sind vom 22. Februar 1915 ab Privatpakete nach dem Felde dauernd zugelassen.
Die Postverwaltung ist hierbei insoweit beteiligt, als sie Pakete bis 10 kg durch
alle inländischen Postanstalten annehmen und bis zu den militärischen Sammel-
stellen (Militär-Paketdepots) befördern läßt, von wo aus die Heeresverwaltung
die Weitersendung ins Feld auf den Etappenlinien besorgt. Erleichtert wird
dieser Verkehr durch den billigen Tarifsatz von 5 Pf. für das Kilogramm
(Mindestporto 25 Pf.). Die ständige Zulassung und die Vervollkommnung des
Paketversandes nach dem Felde ermöglichen nicht nur eine bequeme Versorgung
unserer Truppen mit Ausrüstungs= und Gebrauchsgegenständen, sondern eröffnen
auch dem Handel und dem Gewerbe neue Verdienstquellen. Gleichzeitig ist ein
Beförderungsdienst für Pakete vom Felde nach der Heimat auf ähnlicher Grund-
lage neu geschaffen worden. In diesem Falle werden die vom Militär bis zu
den inländischen Militär-Paketdepots beförderten Pakete durch die Post den
Empfängern gegen die gleich niedrigen Gebührensätze wie in umgekehrter Richtung
zugeführt. Die Vorteile dieser Einrichtung liegen hauptsächlich darin, daß den
Heeresangehörigen Gelegenheit gegeben wird, im Felde entbehrliche Gegenstände,
vor allem Kleidungs= und Wäschestücke, nach Hause zu schicken, wodurch ein
wirtschaftliches Haushalten im Verbrauche solcher Gegenstände begünstigt wird.
III. Eisenbahnverkehr.
1. D. 41: Die militärische Inanspruchnahme der Eisenbahnen hat zu einer
wesentlichen Einschränkung des Eisenbahnverkehrs geführt, so daß die
Lieferfristen der Eisenbahn-Verkehrsordnung, die für den regelmäßigen Betrieb
vorgesehen sind, nicht innegehalten werden können. Auch stehen für Güter, die
nach den Tarifen in bedeckten Wagen zu befördern sind, solche Wagen nicht