Full text: Kriegsbuch. Erster Band. (1)

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Recht auf Auskunft 941, Rechtsmittel 879, 
Eintragung 879, Geltendmachung von 
Schadensersatzansprüchen wegen Land- 
lungen oder Unterlassungen des Ver- 
treters 940. 
— eines Genossen in der Generalversamm- 
lung einer Erwerbs= und Wirtschafts- 
genossenschaft 454. 
Vertriebsgesellschaften für den Steinkohlen= 
und Braunkohlenbergbau 945. 
Verzugsfolge, Aufhebung der V. durch das 
Zahlungsverbot 899. 
Berwahrung der Militär= 
testamente 160. 
Verwalter fremden Vermögens, Zahlungs- 
frist 193. S. im übrigen Zwangsver- 
walter. 
Verwaltungsbehörde, Zwangsvollstreckung 
gegen einen Kriegsteilnehmer 108 f. 
—, Bewilligung einer Zahlungsfrist 189. 
—, Einstellung der Zwangsvollstreckung 210. 
Berwaltungsgericht s. Verwaltungsbehörde. 
Berwaltungszwangsverfahren, Zwangevoll- 
streckung gegen einen Kriegsteilnehmer 108Sf. 
Berwandte eines Kriegsteilnehmers, Anhö- 
rung vor Bestellung eines Vertreters 142. 
—, Famillenunterstützung für entfernte V.865. 
Berwendung gegen den Feind, Kriegsteil- 
nahmeverhältnis'89 ff. 
Berwertung, Zwangsvollstreckung gegen 
einen Kriegsteilnehmer 112 ff. 
Berzicht auf die Unterbrechung des Ver- 
fahrens 104 f. 
— auf die Bewilligung einer Zahlungs- 
frist 230. 
o-x Beseitigung durch den Richter 
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und Marine- 
Berzugszinsen, Einwirkung der Zahlungs- 
frist auf die V. 181, 183, 186. 
Siehtirr 551. ç 
Biehseuchengesetz, Anderung der Aus- 
führungsvorschriften zum V. 929. 
Biehzählung 569. 
Volksernährung, Sicherung der V. 535 ff. 
Vollstreckbare s. Urkunden. 
Vollstreckbarkeit s. Vergleich. 
Vollstreckung s. Zwangsvollstreckung. 
Vollstreckungsgericht, Einstellung d. Zwangs- 
vollstreckung 216, 238 ff. 
Vollstreckungsklausel, ist die Erteilung der 
V. während der Geschäftsaufsicht zulässig? 
315. 
Vollstreckungsmaßregel, Aufhebung der in- 
zwischen vorgenommenen V. 225. 
allsteekungsverbut, Außerkraftsetzung des 
V. 118f. 
Vollstreckungsverfahren, Zulässigkeit der 
Einstellung in allen V. 240 f. 
Vorausklage s. Einrede. 
Voraussevungen der Unterbrechung des Ver- 
fahrens gegen einen Kriegsteilnehmer 20 ff. 
— der Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung 
gegen einen Kriegsteilnehmer 108 ff. 
— der Bestellung eines Vertreters für einen 
Kriegsteilnehmer 140 ff. 
  
Wortoerzeichnis. 
— der Bewilligung einer Zahlungsfrist 186 ff. 
— des amtsgerichtlichen Verfahrens 231 ff. 
— der Einstellung durch das Vollstreckungs- 
gericht 239 ff. 
—ner Beseitigung einer Verzugsfolge 278ff. 
— der Bestellung des Schuldners zum 
Zwangsverwalter 427 f. 
Borbehaltsgut der Frau eines Kriegsteil- 
nehmers, Zwangsvollstreckung 119. 
Vorleistungspflicht, Beseitigung von Ver- 
zugsfolgen 286. 
Vormundamt und Geschäftsaussicht 361. 
Bormünder als Vertreter eines Kriegsteil- 
nehmers 135. 
Borratserhebungen 359 ff. 
— über Getreide und Mehl 563. 
— über Kartoffeln. 567. 
Vorschlagsrecht einer Anstalt bei der An- 
stalts. Zwangsverwaltung 432. 
Vorsitzender des Prozeßgerichts, Bestellung 
eines Vertreters für einen Kriegsteil. 
nehmer 142 ff. 
Borverkauf der Ernte des Jahres 1915 und 
von Zucker 737. 
— von Olfrüchten 738. 
— von Erzeugnissen der Kartoffeltrocknereien 
und Kartoffelstärkefabrikation 738. 
Waffen, Ausfuhrverbot 920. 
Wahlen nach dem Gewerbegerichtsgesetz und 
dem Gesetze, betreffend Kaufmannsgerichte 
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—awos der Reichsversicherungsordnung 
Windlins gegenüber einem Kriegsteilneh- 
mer 16. 
Waren Beleihung durch die Darlehnskasse 
—, die bei der Einfuhr zollfrei sind 544 ff 
Wareneinfuhr-Gesellschaft 558. 
Warenzeichenrecht s. Patentrecht. 
Wartezeit, Ruhen der W. 816. 
Wechsel, Aufhebung der für W. fristen an- 
geordneten Verlängerung 401. 
—, keine Beleihung durch die Darlehns- 
kassen 499; s. auch Ausland. 
Wechselansprüche und das Gegenmora- 
torium 304. 
— und die Zahlungsverbote 895. 
Wechselforderung. Zahlungsfrist 203 ff 
Wechselprozeß, Bewilligung einer Zahlungs- 
frist 186. 
—, Beseitigung einer Verzugsfolge 278. 
Wechselrecht, Verlängerung der Fristen des 
W. 372 ff. 
Wechselzinsen 401, 413. 
Weingesetz, vorübergehende Anwendung de 
W. 555. 
Weizen, Begriff i. S. der Ausmahlver= 
ordnung 617. 
— Hoöchstpreis für W. 761 ff.; S. auch Ver- 
füttern aus Brotgetreide.
	        
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