Full text: Kriegsbuch. Zweiter Band. (2)

Bek. betr. d. Anordn. einer Geschäftsaufs. z. Abwend. d. Konk Verf. v. 8. Aug. 14. 8 4. 103 
ibigkeit nach Beendigung des Krieges behoben werden kann. Die Aussicht kann 
unh auch wenn während des Krieges der Schuldner keine Möglichkeit hat, durch 
besehen, rung des Geschäfts oder auf sonstige Weise Mittel zur Bezahlung seiner 
Saubben zu erwerben (a. A. Hörle, Recht 15 221). Es genügt die Aussicht auf Be- 
hebung der Zahlungsunfähigkeit bis zu der Zeit, in der nach Friedensschluß das Wirt- 
ftsleben wieder in geregelte Bahnen geleitet ist. 
scha 9. Genoss Bl. 15 425 (Handelskammer Elberfeld). Es bedarf eingehender 
prüfung, ob die Zahlungsunfähigkeit tatsächlich erst infolge des Krieges entstanden 
ist und voraussichtlich auch nach dem Kriege wieder behoben sein wird. In allen 
r irgendwie zweifelhaften Fällen ist die Anhörung von Sachverständigen dringend er- 
wurschl. Zur Vermeidung von Kosten empfiehlt sich die allgemeine ehrenamtliche Heran- 
ziehung der Handelskammern und ihrer Mitglieder als Sachverständige. 
(Abschnitt III in Bd. 1, 336). 
IV. Auslagenvorschuß. 
b) Levy a. a. O. 16 (abweichend von a Glaser in Bd. 1, 336). Es ist nicht zu- 
läsig, vom Schubgner Sicherheit für die Kosten der Aussichtsperson zu verlangen und von 
ihrer Erlegung die Anordnung abhängig zu machen; wie Glaser: Wassermann- 
Erlanger a. a. O. 218. 
V. Handelt es sich um ein Verfahren der streitigen oder der freiwilligen 
Gerichtsbarkeit? 
1. Der streitigen (Erläuterung a, b in Bd. 1, 336). 
c) Levy a. a. O. 17, Wassermann-Erlanger a. a. O. 186. 
VI. Muster eines Anordnungsbeschlusses. 
Levya. a. O. 16. „Auf Antrag des Kaufmanns R. wird zur Abwendung des Konkurs- 
verfahrens über sein Vermögen heute nachmittag 2 Uhr die Geschäftsaufsicht angeordnet, 
da er infolge des Krieges zahlungsunfähig geworden ist und die Behebung der Zahlungs- 
unfähigkeit nach dem Kriege in Aussicht genommen werden kann. Zur Beaussichtigung 
seiner Geschäftsführung werden die Herren S. und T. bestellt. Herrn S. werden die Bank- 
geschäfte des Schuldners, Herrn T. die Grundstücks= und Hypothekengeschäfte zur Beauf- 
sichtigung übertragen.“ 
Hierzu: 
1. Levy a. a. O. 14. Das Gericht wird gut tun, die Stunde der Anordnung in 
den Beschluß aufzunehmen. Fehlt eine solche Angabe, so gilt im Zweifel nicht wie für den 
Konkurseröffnungsbeschluß die Mittagsstunde des Tages, an dem die Geschäftsausfsicht 
angeordnet ist; der Zeitpunkt der Anordnung muß dann ermittelt werden. 
2. Levya. a. O. 14. Lehnt die bestellte Aufsichtsperson das Amt ab oder ist die Be- 
stellung in den Beschluß versehentlich unterblieben, so bleibt doch die Anordnung der 
Geschäftsaufsicht in Kraft. Die Bestellung einer Aufsichtsperson kann nachgeholt werden. 
4. 
Bestellung der Aufsichtsperson. — Bekanntmachung der Anordnung der 
Geschäftsaufsicht. 
Inhaltsübersicht. 
I. Bestellung der Aufsichtsperson 1 332, II 10. I oc.Bejahend133?,11104. 
LEiFIerodermehrererIZZ?,IIWE. 6. verneinend 1 337. 
) Bilden mehrere Aufsichtspersonen eine 2. Auswahl der Aufsichtsperson 1 337, II 1049. 
Rechtsgemeinschaft? 1 337, II 10##. 35. Amtsbeginn I 338. 
b) Uann für verschiedene, in sich abgeschlossene II. Zekanntmachung der Anordnung der Geschäfts- 
Geschäftszweige je eine selbständige Auf. aufsicht I 338, II 105. 
sichtsperson bestellt werden d 1 557v, II J04. 1. Mitteilung an die Gläubiger 1 338, II 105.
	        
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