Full text: Kriegsbuch. Zweiter Band. (2)

Andere Maßnahmen zur Kreditbeschaffung. 203 
thekenbestand ein außerordentlich bedeutender ist, und für welche die durch den Krieg 
veranlaßte erhöhte Inanspruchnahme ihrer Mittel einen gewissen Anreiz bilden konnte, 
aus der gegebenen Lage Dorteil zu ziehen. Das laiserliche Aufsichtsamt für Hrivat- 
versicherung hat daher dem Derhalten der Gesellschaften gegenüber ihren Hppotheken= 
fortlaufend besondere Aufmerksamkeit zugewendet, namentlich über die An- 
welche bei der Stundung oder erneuten Festschreibung fälliger Hosten 
auf kürzere oder längere Seit hinsichtlich des Sinssatzes, der üblichen Debenleistungen 
und etwaiger Teilrückzahlungen gestellt zu werden pflegen, wiederholt Feststellungen 
getroffen. Nach den letzten Berichten lehnen zahlreiche Gesells chaften im Hinblick darauf, 
daß die künftige Gestaltung des Kapitalmarktes nicht zu übersehen ist, die etwa gewünschte 
erneute Festschreibung ab, lassen aber das Kapital zumeist zu 4½ v. H. Ginsen oder dem 
bisherigen Sinssatz ohne Erneuerungsabgabe einstweilen stehen, während eine Anzahl 
anderer Gesellschaften, darunter die größten, neben der einstweiligen Stundung, wo 
diese vorgezogen wird, auch eine Derlängerung, regelmäßig auf 10 Jahre bei 4½ v. B. 
Zins und einer auf Wunsch in Teilzahlungen abzutragenden Belassungsvergütung von 
1 bis 1 v. B., zugesteht. Eine Gesellschaft bewilligt Verlängerungen auf 5 Jahre ohne 
prorision, eine andere in geeigneten Fällen Umwandlung in Tilgungshppotheken mit 
5 v. P. Jahreszahlung. Wo eine erneute Festschreibung nur unter Verminderung des 
hepothekenkapitals angängig erscheint, wird die Rückzahlung durch Derteilung auf 
mebhrere Jahre möglichst erleichtert. Diese Stellungnahme der Gesellschaften bot für 
eine Beanstandung keinen Anlaß. Besonders erfreulich ist, daß in einer größeren Sahl 
von Fällen, entsprechend den Anregungen und Empfehlungen der Aufsichtsbehörde, 
auch während des Krieges, ebenso wie bei den H#pothekenbanken, Verlängerungen 
auf größere Seiträume bewilligt werden. 
Neuerdings sind die Mehrzahl der unter Reichsaufsicht stehenden Lebensversiche- 
rungsgesellschaften (54) und eine Reihe von Sachversicherungsgesellschaften einer von 
dem Schutzverband für deutschen Grundbesitz und dem Sentralverbande der HBaus= und 
Grundbesitzer-Dereine Deutschlands angebahnten Dereinbarung beigetreten, nach der 
die Gesellschaften sich verpflichten, bei den von ihnen auf Hausgrundstücke gegebenen 
ersten Hppotheken während des MKrieges die Fälligkeit dem Bausbesitzer gegenüber nicht 
geltend zu machen, vielmehr die Fälligkeit bis auf 5 Monate nach Beendigung des Kriegs- 
zustandes zu einem SGinsfuß von 4 ¾ v. B. ohne Berechnung von Hrovision oder anderen 
Vergütungen sowie ohne das Derlangen von Teilrückzahlungen hinauszuschieben, un- 
beschadet jedoch der Rechte des Gläubigers wegen rückständiger Ginsen. Diese Regelung 
bietet dem Zausbesitz bei pünktlicher Sinszahlung volle Sicherheit gegen weitergehende 
Forderungen. Das Aussichtsamt hat diejenigen größeren Lebensversicherungsgesell- 
schaften, welche dem Abkbommen bisher nicht beigetreten sind, eingeladen, sich auf die 
Einhaltung dieser Grundsätze auch ihrerseits zu verpflichten. 
Don den wichtigsten in Hreußen getroffenen Maßnahmen sind auch die übrigen 
Zundesregierungen benachrichtigt worden, welche, soweit erforderlich, die Realkredit- 
anstalten ihres Gebietes entsprechend verständigt haben. 
Gur Untersuchung der bestehenden Sustände auf dem Gebiete des Immobiliar= 
kredits überhaupt — und zwar in den Städten, in den sonstigen Industrieorten sowie 
in deren Umgebung — und zur Gewinnung von orschlägen behufs Abstellung von 
Mißständen ist auf Wunsch des Reichstags (Resolution vom 27. Juni jol, Nr. 1020 
der Drucksachen des Reichstags im Jahre 1014 eine Kommission (Zmmobiliarkredit- 
Kommission) eingesetzt worden. Vor dieser Kommission, der 14 Mitglieder des Beichs- 
tags angehören, sollte bereits im Laufe des Monats NMovember 1014 einer größeren 
Anzahl von Sachverständigen Gelegenheit zu einer gutachtlichen Außerung gegeben 
werden, eine Absicht, die infolge des Krieges bislang nicht hat ausgeführt werden können. 
Die schon vor dem Kriege auf dem Gebiete des Immobiliarkredits bestehenden Mißstände 
haben sich aber durch den Krieg erheblich verschärft, so daß der Versuch geboten erschien, 
möglichst bald durch die Anhörung von Sachverständigen Vorschläge zur Minderung 
schuldnern 
forderungen,
	        
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