Full text: Kriegsbuch. Zweiter Band. (2)

210 D. Finanzgesetze. 
Unzuträglichkeiten im Schätzungswesen hängen mit denen unserer Bodenentwial 
auf das engste zusammen und sind nur gleichzeitig mit diesen zu beseitigen. Ez 1 
wie der Gutachter glaubt, in der Abschätzungsfrage mehr die materiellen Umstände - 
tont werden; namentlich müßte rückhaltlos das Eingeständnis gemacht werden, daß d- 
vorherrschenden Formen unserer Wohnungsproduktion, Mietskaserne und Vielwohnun . 
haus, die Übertaxierung als notwendiges Zubehör gebrauchen und ohne diese kaum u 
führbar sind. Der Bauunternehmer ist völlig außerstande, den Bodenpreis eines Lollel. 
tivgrundstücks für 40 Mieter zu erlegen; die bei der ersten Hypothek geforderte Ab zahlunn 
an den Baustellenhändler wäre einfach unbeschaffbar, wenn nicht eine starke übertaxierung 
vorgenommen würde. q 
Von wesentlicher Bedeutung ist die Frage der Schuldentilgung in unserer städtischen 
Bodenentwicklung durch deren Verfassung unsere gesamte Wirtschaft in Mitleidenschaft 
gezogen wird. Die Forderung der Tilgung der hohen Verschuldung städtischer Grund. 
stücke, bei ihrem ersten Hervortreten heftig bekämpft „wird heute auch in Interessenten- 
kreisen als berechtigt anerkannt. Praktiker des Hypothekenwesens, wie Dr. Freiherr v. Pech- 
mann, Hypothekeninstitute, wie die Preußische Zentral-Bodenkredit-Aktienbank, sind 
mit Wort und Tat für die Tilgungshypothek eingetreten und haben bedeutsame Erfolge 
erzielt. Schließlich haben neuerdings auch die Organisationen der städtischen Hausbesitzer 
früher aus besonderen Gründen allgemeine Gegner der Tilgung, der Schuldenabtragung 
durch Mehrheitsbeschluß zugestimmt. Eines der stärksten Hindernisse ist hiermit hinweg- 
geräumt und in der Frage der Bodenentschuldung dürfte heute allgemein Übereinstimmung 
bestehen. Unter diesen Voraussetzungen wäre zu erwägen, ob die Tilgung der Hypothek 
auf die Pfandbriefanstalten der Hausbesitzer und die ihnen gleichstehenden Institute und 
auf die Freiwilligkeit der Darlehnsnehmer bei einzelnen Hypothekenbanken beschränkt 
bleiben soll; oder ob die Tilgung, an der ein allseitiges Interesse besteht, unter bestimmten 
Voraussetzungen erzwingbar gemacht werden sollte. 
Zum mindesten erscheint eine indirekte Einwirkung bei staatlichen Einrichtungen 
erwünscht; der Gutachter behält sich vor, von anderer Stelle in dieser Richtung Einzel- 
vorschläge zu machen, in denen die Frage der Hinaufsetzung der Beleihungsgrenze in 
Verbindung mit der Schuldentilgung zu erörtern ist. 
B. Organisation. Sozialpolitik. 
Die neuere Entwicklung der Realkreditfrage hat, wie zu erwarten, den Bestrebungen 
zur Schaffung von Kreditorganisationen einen starken Antrieb gegeben. Gründungen 
von Kreditvereinen, Hypothekenanstalten und Pfandbriefanstalten sind erfolgt. Bei der 
Bedeutung, die dem städtischen Hausbesitzerstand im Realkredit zukommt, verdienen 
die in diesen Kreisen hervortretenden Meinungen und Anträge besondere Berücksichti- 
gung. In den Beschlüssen der jüngsten Tagung des Zentralverbandes vom 7. und 8. August 
1915 wird die Errichtung öffentlich-rechtlicher Pfandbriefanstalten nach dem Muster der 
seit über ein Jahrhundert bewährten Landschaften und nach Art des Brandenburgischen 
Pfandbriefamtes für Hausgrundstücke gefordert. 
Zweifellos gebrauchen wir in Deutschland Kreditinstitute, die mit einem einfachen 
Apparat und ohne Verbindung mit Spekulation und Nebengewinnen einen billigen, 
mit Abzahlung verbundenen Realkredit vermitteln. Von allen Einwendungen, die gegen 
den Betrieb der Hypotheken-Aktienbanken und privaten Versicherungsanstalten gerichtet 
werden. — Bevorzugung großer Objekte u. a. m. — abgesehen, scheint es, daß die Kredit- 
bedingungen heute ungebührlich erschwert werden durch die Abschlußprovisionen und 
sonstigen Leistungen, die dem nominellen Zinssatz hinzutreten und den Realzins stark 
erhöhen. Kapital wird einem auf wirtschaftlicher Grundlage arbeitenden Institut in reichem 
Maße zufließen, falls der Betrieb der ersten Forderung genügt, die bei der Anlage in 
Bodenwerten gestellt wird; das ist die Sicherheit und Reellität im Beleihungswesen. 
Die sozialpolitischen Einrichtungen auf dem Gebiete der Realkreditgewährung 
in Deutschland haben sich bewährt; sie sind beizubehalten und nach Bedarf auszubauen-
	        
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