Full text: Kriegsbuch. Zweiter Band. (2)

Andere Maßnahmen zur Kreditbeschaffung. 211 
Die von einzelnen Stellen vorgebrachten Angriffe gegen diese Einrichtungen erscheinen 
. et. 
nicht begrine•r Zeit wird das Eintreten der öffentlichen Verbände, namentlich der Ge- 
znden, für die Beschaffung des Realkredits in erweitertem Umfang gefordert. Wenn 
mein de- städtische Bodenpolitik in hervorragender und vielfach entscheidender Weise für 
auch gohnungswesen wirkt und wirken muß, so wird man doch der unmittelbaren Be- 
des ng der Gemeinden in der Hergabe oder Zuführung des städtischen Realkredits be- 
Fäti#n O renzen ziehen. Gewiß gibt es zahlreiche Gebiete der städtischen Bodenentwick- 
4# auf denen die Kreditfürsorge der Städte erwünscht ist; indes werden sich dem all- 
geneinen Einsetzen des städtischen Kredits in der Bodenkapitalisierung wesentliche Be- 
denken entgegenstellen. . . 
Auf die Bedenken finanzpolitischer und verwaltungstechnischer Art ist bereits von 
anderer Seite hingewiesen worden (Dr. Luther in den Verhandlungen des IV Deutschen 
Städtetages 1914). Weiter ist indes hervorzuheben, daß die Schwierigkeiten im Real- 
fredit auf nachweisbaren und abstellbaren Mißständen beruhen; es erscheint richtig, diese 
Mißstände zu beseitigen, nicht aber sie fortbestehen zu lassen und den städtischen Kredit 
da heranzuholen, wo das Privatkapital sich nur aus bestimmten Gründen zurückzieht. 
Wir wissen heute überhaupt noch gar nicht, wie der Realkreditbedarf in Deutschland 
sich bei wirtschaftsgemäßer Regelung gestalten wird. Auf Grund eines Vergleichs mit 
den Niederlanden, bemerkte der Gutachter, daß selbst bei weitestgehendem Kapitalverbrauch 
die Hälfte der heute aufgewendeten Realkreditsummen in Deutschland genügen würde. 
Einige Einzelheiten mögen hinzugefügt sein. Es ist zweifellos, daß eine starke Herab- 
minderung des Realkreditbedarfs bereits durch Regelung des Beleihungswesens eintreten 
wird. Die Entschuldung des städtischen Grundbesitzes wird ferner einen Kreislauf des 
Kreditkapitals herstellen und jährlich steigende Summen der Wiederanlage zuführen. 
Eine vollständige Umänderung der Voraussetzungen würde sich weiter durch die Reform 
des Straßenbaues und des Städtebaues ergeben, die den Zwang der Mietkaserne aufhebt 
und das Individualhaus zuläßt; die Baustelle für das Klein= und Mittelhaus im Preise 
von 700 bis 1000 Mark wird häufig ohne jeden Kreditanspruch zu beschaffen sein; jedenfalls 
aber wird der heutige Druck des Bodenpreises auf die Kapitalisierung vollständig aufhören. 
Regelung der Beleihung, der Entschuldung, der Parzellierung — das sind Maßnahmen, 
von denen wir ein Nachlassen der heutigen Überspannung des Realkredits mit Bestimmt- 
heit zu erwarten haben. 
Der Verzicht auf die Heranziehung des Privatkapitals ist in keiner Weise begründet. 
Seitdem auch in Grundbesitzerkreisen anerkannt ist, daß nur die Unsolidität in der Wert- 
entwicklung des städtischen Bodens die Verscheuchung des Kapitals bewirkt hat, kann über 
den einzuschlagenden Weg kaum ein Zweifel mehr sein. Die Konsolidierung der Einrich- 
tungen des Bodengeschäfts wird den Kapitalzustrom reichlich zurückbringen. Ist doch 
auf dem Gebiet der städtischen Bodenentwicklung alles geschehen, weit mehr als in irgend- 
einem anderen Bereiche unserer Wirtschaft, um das Kapital anzuziehen; reichlicher Ge- 
winn, natürliche Sicherheit, die durch verwaltungstechnische Einrichtungen erhöht wurden. 
Der Gewinn aus der Umwandlung von Ackerland in Baustellen ist ein so hoher, daß er 
das Kapital stets anlocken wird; Bebauung und Beleihung des städtischen Bodens bilden 
eine Anlage, deren Vorzüge selbst eine schlimme Mißwirtschaft nur zeitweilig aufheben 
kann. Gewiß werden wir in zahlreichen Fällen des öffentlichen Kredits in der Boden- 
entwicklung bedürfen; aber um neuen Kreditforderungen allgemeiner Art zur Unterlage 
und zum Ausgangspunkt zu dienen, ist wohl kein Zustand so wenig geeignet, wie der gegen- 
wartige, der selber erst der durchgreifenden Neugestaltung bedarf. 
!7 van der Borght. Von den Ausführungen des Berichterstatters über die 
Verteuerung des städtischen Baulandes sind folgende besonders hervorzuheben: 
die *W vielen Seiten ist es als Wahrheit verkündet worden, daß die Terrainspekulation 
odenpreise künstlich nach ihren besonderen Interessen erhöhe. Die „Terrainspeku- 
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