Full text: Kriegsbuch. Zweiter Band. (2)

214 D. Finanzgesetze. 
Im übrigen sind vor allem entscheidend die eigentlichen Baukosten; 
im allgemeinen schon erhöht durch die größeren Ansprüche der Mieter an Bes 
und Ausrüstung der Wohnung. An die modernen Häuser, auch an die, welche 
Volksschichten bestimmt sind, werden jetzt ohne Frage weit höhere Anforderungen durch 
die Mieter gestellt als früher, und die Bauordnungen bewegen sich namentlich auch durch 
ihre gesteigerten Ansprüche an die hygienischen Einrichtungen, in gleicher Richtung. Auch 
die rein konstruktiven Vorschriften der Bauordnungen tragen oft zur Verteuerung des 
Baues für Häuser mit Kleinwohnungen und von Kleinhäusern bei, weil sie auf die besonderen 
Verhältnisse dieser Wohnungs= und Hausgattung nicht genügend Rücksicht nehmen. 
Daß die Baukosten im ganzen gegen früher wesentlich gestiegen sind, ist allgemein 
bekannt. Das Wohnhaus, das der unter Friedrich dem Großen veröffentlichten Bautare 
als Musterhaus beigefügt war, verursachte damals 106 Mark Baukosten für 1 qm; heute 
würde es nach den Berechnungen von Voigt-Gelner 240 Mark Baukosten (Selbstkosten) 
verursachen, wenn es in derselben Weise wie damals ausgeführt würde, und 280 Mark 
für 1 am, wenn es nach den heute geltenden baupolizeilichen Vorschriften und in der jetz 
üblichen Ausführung erbaut würde. 
Gerade neuerdings ist die Steigerung der Baukosten erheblich gewesen. 
Bei der Steigerung der Baukosten wirkt ein erhöhter Aufwand für Verzinsung der 
geliehenen Baugelder und der Unkosten der Baugeldbeschaffung überhaupt selbstver- 
ständlich mit. 
Die Baukosten werden weiter erhöht durch die gesteigerten Architektenhonorare 
Da sie in Prozenten der Baukosten berechnet zu werden pflegen, müssen sie mit deren 
Steigen von selbst größere Grundbeträge erreichen; aber auch ihr prozentualer Anteil 
an den Baukosten ist gewachsen und zwar nach der Denkschrift „Die Wohnungsnot in 
Frankfurt a. M. ihre Ursachen und ihre Abhilfe“ (Herausgegeben vom „Gemeinnützigen 
Wohnungsverein“, Frankfurt a. M. 1912) in den letzten 20 Jahren um rund 25 v. K. 
Die entscheidenden Bestandteile der Baukosten sind die Kosten der Baumaterialien 
und die Bauarbeiterlöhne. Die Baumaterialien sind nicht sämtlich gestiegen, einige sind 
sogar im Preise gefallen; aber manche zeigen ganz beträchtliche Preiserhöhungen. 
Aber wichtiger als dies ist die Steigerung der Löhne im allgemeinen und der Bau- 
arbeiterlöhne im besonderen. Für das Steigen der Löhne im allgemeinen liegen natürlich 
nur unvollständige Anhaltspunkte vor. Man kann aber aus der Entwicklung der orts- 
üblichen Tagelöhne für erwachsene männliche Arbeiter den Schluß ziehen, daß überhaupt 
die Löhne eine starke aufsteigende Richtung gehabt haben müssen, die allerdings in den 
einzelnen Orten nicht gleichartig war. 
Die wachsende Ausdehnung der sozialpolitischen Lasten, die jetzt mehrere Prozente 
der Löhne ausmachen, ist natürlich geeignet, die Wirkung dieser Verschiebung noch zu 
verschärfen, und ebenso das erhöhte Maß der Anforderungen, die bei der Durchführung 
jedes Baues in bezug auf die Unfallverhütung gestellt werden müssen. « 
Die weit verbreitete Annahme, daß die Wohnungsmieten ständig steigen, ist, nach 
der Ansicht des Gutachters, nicht zutreffend. Selbst in aufwärts strebenden Städten 
gibt es Gebiete zum Teil von erheblicher Ausdehnung, in denen die Mieten stehenbleiben 
oder gar eine fallende Richtung verfolgen. 
Meist herrscht die Vorstellung, daß in den Kleinwohnungen der Wohnraum ver 
hältnismäßig teurer sei als in den größeren Wohnungen. An sich würde das nicht einma 
auffällig fein, weil die Nebenräume in der Kleinwohnung gegenüber den eigentlichen 
Wohnräumen im Verhältnis eine größere Bedeutung haben, als in den größeren Woh 
nungen. Aber es gibt sehr viele völlig anders aussehende Tatsachen iuwoh- 
Nach den Ermittlungen des Gutachters ist in vielen Orten der Preis der Kleinwo 
nungen viel langsamer gewachsen als der Preis der Wohnungen überhaupt. ceien, je 
Auf die Auffassung, daß die Mietausgaben im Verhältnis um so höher seie 6 
geringer das Einkommen (das 1868 aufgestellte sogenannte Schwabesche Geset, cbe. 
sich nicht als allgemein gültig ansehen. Die neueren Berechnungen, durch die das Sch 
ie werden 
chaffenheit 
für breite
	        
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