Andere Maßnahmen zur Kreditbeschaffung. 215
iche Geseb gestützt werden sollte, sind oft so gestaltet, daß sie vor einer ernsthaften Kritik
e Ge ndhalten. Es führt von vornherein zu falschen Schlüssen, wenn man lediglich
. Eisxtkcklommen des Familienhaupts im Betracht zieht. Gerade in den Familien der Minder-
dos lien leisten die Familienmitglieder durch ihre Arbeitsverdienste Zuschüsse zum
beminn inkommen der zusammenwohnenden Familien. Die Nichteinrechnung dieser
Gesanf ist ein Grundfehler der meisten dieser Betrachtungen.
Zusch Daß die Wohnungsmiete mit der Zahlungskraft der Bevölkerung steigt, ist nicht
auffällig. Die oberste Grenze der Mietpreise wird normalerweise bezeichnet durch das, was
die Bevölkerung für Wohnzwecke auszugeben bereit und imstande ist. Wird diese Grenze
dauernd überschritten, so muß eine Wohnungsnot eintreten. Eine einheitliche Bezeichnung
der obersten Grenze ist selbstverständlich unmöglich, da hier auch die persönlichen Anschau-
ungen, Bedürfnisse und Verhältnisse eine große Rolle spielen. Die normale untere Grenze
der Mietpreise wird gezogen durch die Wohnungsselbstkosten. Diese Grenze kann nicht
nicht dauernd unterschritten werden, ohne daß eine Hausbesitzernot, ein Erlahmen der
Bautätigkeit und damit der Wohnungsherstellung, und schließlich ein Wohnungsmangel
einr Wohnungsselbstkosten werden durch verschiedene Umstände bedingt: Die Kosten
des Rohlandes, die Abtretung von Straßen-, Schul-, Kirchenland usw., die Kosten der
Straßenregulierung (Erschließung, Vermessung, Erdarbeiten, Pflasterkosten, Kanalisation
usw.), der Unternehmergewinn des Geländeverkäufers und des Hauserbauers, die Kosten
der Baugeld= und Hypothekenbeschaffung und die Zinsenlast, die Besitzwechselabgaben
bei den verschiedenen im Laufe der Dinge nötigen Besitzübergängen, die dauernden steuer-
lichen Lasten des Hausvermieters, der Überschuß, den der Vermieter für sich selbst erzielen
muß usw., wirken hier mit. Schon hieraus geht hervor, daß diejenigen im Frrtum sind,
welche die Wohnungsfrage lediglich oder im wesentlichen als eine Bodenpreisfrage be-
trachten und den Bodenpreisen den maßgebenden Einfluß auf die Höhe der Miete zu-
keiben.
Zusammenfassend bemerkt der Gutachter u. a., in bezug auf die Verteuerung des
Baulandes und des Bauens in den Städten, daß der eigentliche Grund der vorhandenen
Schwierigkeiten darin liegt, daß durch die erörterten Erschwerungen und Verteuerungen
mittels baurechtlicher, baupolizeilicher, steuerrechtlicher und sonstiger Maßnahmen und
Vorschriften in Verbindung mit den gesteigerten Anforderungen an die Beschaffenheit
der Wohnungen und mit den erhöhten Baukosten der Kleinwohnungsbau für die private
Unternehmung unrentabel geworden ist. Die Wirkung dieses Umstandes macht sich um so
mehr fühlbar, als der Wohnungsbau durch Gemeinden und durch gemeinnützige Gesell-
schaften mit Hilfe öffentlicher Mittel unter gänzlichem oder teilweisem Gewinnverzicht
den privaten Wohnungsbau einem Wettbewerbe gegenüberstellt, der nicht nach privat-
wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu arbeiten nötig hat.
Von den Ausführungen zu dem städtischen Immobiliarkredit ist folgendes hervor-
zuheben:
Vielfach wird als selbstverständlich vorausgesetzt, daß Mißstände bei der Beschaffung
des städtischen Immobiliarkredits bestehen. Eine solche Annahme ist nicht ohne weiteres
als allgemein zutreffend anzusehen. Der Immobiliarkredit im allgemeinen und für städtische
zure insbesondere ist im ganzen in sehr erheblichem Umfang zur Verfügung gestellt
gewesen.
Die Versicherungsträger der Invalidenversicherung haben bis Ende 1913 für Wohnungs-
zwecke nach Abzug der Rückzahlungen hergegeben 438,5 Mill. Mark. Der größte Teil davon
entfällt sicher auf städtische Grundstücke. Läßt man aber diese Versicherungsträger beiseite,
so haben die anderen. Gruppen (Hypothekenbanken, Versicherungsanstalten, Sparkassen,
besondere Anstalten für städtischen Immobiliarkredit, kommunale Hypothekeninstitute
*7 Ende 1912 nach Abzug der inzwischen eingetretenen Tilgungen rund 22 Milliarden
dei- dem städtischen Realkreditbedürfnis zur Verfügung gestellt. Der Gesamtbestand
et städtischen Hypotheken muß allerdings beträchtlich höher sein. Es sind also noch er—
nicht