Full text: Kriegsbuch. Zweiter Band. (2)

Andere Maßnahmen zur Kreditbeschaffung. 215 
iche Geseb gestützt werden sollte, sind oft so gestaltet, daß sie vor einer ernsthaften Kritik 
e Ge ndhalten. Es führt von vornherein zu falschen Schlüssen, wenn man lediglich 
. Eisxtkcklommen des Familienhaupts im Betracht zieht. Gerade in den Familien der Minder- 
dos lien leisten die Familienmitglieder durch ihre Arbeitsverdienste Zuschüsse zum 
beminn inkommen der zusammenwohnenden Familien. Die Nichteinrechnung dieser 
Gesanf ist ein Grundfehler der meisten dieser Betrachtungen. 
Zusch Daß die Wohnungsmiete mit der Zahlungskraft der Bevölkerung steigt, ist nicht 
auffällig. Die oberste Grenze der Mietpreise wird normalerweise bezeichnet durch das, was 
die Bevölkerung für Wohnzwecke auszugeben bereit und imstande ist. Wird diese Grenze 
dauernd überschritten, so muß eine Wohnungsnot eintreten. Eine einheitliche Bezeichnung 
der obersten Grenze ist selbstverständlich unmöglich, da hier auch die persönlichen Anschau- 
ungen, Bedürfnisse und Verhältnisse eine große Rolle spielen. Die normale untere Grenze 
der Mietpreise wird gezogen durch die Wohnungsselbstkosten. Diese Grenze kann nicht 
nicht dauernd unterschritten werden, ohne daß eine Hausbesitzernot, ein Erlahmen der 
Bautätigkeit und damit der Wohnungsherstellung, und schließlich ein Wohnungsmangel 
einr Wohnungsselbstkosten werden durch verschiedene Umstände bedingt: Die Kosten 
des Rohlandes, die Abtretung von Straßen-, Schul-, Kirchenland usw., die Kosten der 
Straßenregulierung (Erschließung, Vermessung, Erdarbeiten, Pflasterkosten, Kanalisation 
usw.), der Unternehmergewinn des Geländeverkäufers und des Hauserbauers, die Kosten 
der Baugeld= und Hypothekenbeschaffung und die Zinsenlast, die Besitzwechselabgaben 
bei den verschiedenen im Laufe der Dinge nötigen Besitzübergängen, die dauernden steuer- 
lichen Lasten des Hausvermieters, der Überschuß, den der Vermieter für sich selbst erzielen 
muß usw., wirken hier mit. Schon hieraus geht hervor, daß diejenigen im Frrtum sind, 
welche die Wohnungsfrage lediglich oder im wesentlichen als eine Bodenpreisfrage be- 
trachten und den Bodenpreisen den maßgebenden Einfluß auf die Höhe der Miete zu- 
keiben. 
Zusammenfassend bemerkt der Gutachter u. a., in bezug auf die Verteuerung des 
Baulandes und des Bauens in den Städten, daß der eigentliche Grund der vorhandenen 
Schwierigkeiten darin liegt, daß durch die erörterten Erschwerungen und Verteuerungen 
mittels baurechtlicher, baupolizeilicher, steuerrechtlicher und sonstiger Maßnahmen und 
Vorschriften in Verbindung mit den gesteigerten Anforderungen an die Beschaffenheit 
der Wohnungen und mit den erhöhten Baukosten der Kleinwohnungsbau für die private 
Unternehmung unrentabel geworden ist. Die Wirkung dieses Umstandes macht sich um so 
mehr fühlbar, als der Wohnungsbau durch Gemeinden und durch gemeinnützige Gesell- 
schaften mit Hilfe öffentlicher Mittel unter gänzlichem oder teilweisem Gewinnverzicht 
den privaten Wohnungsbau einem Wettbewerbe gegenüberstellt, der nicht nach privat- 
wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu arbeiten nötig hat. 
Von den Ausführungen zu dem städtischen Immobiliarkredit ist folgendes hervor- 
zuheben: 
Vielfach wird als selbstverständlich vorausgesetzt, daß Mißstände bei der Beschaffung 
des städtischen Immobiliarkredits bestehen. Eine solche Annahme ist nicht ohne weiteres 
als allgemein zutreffend anzusehen. Der Immobiliarkredit im allgemeinen und für städtische 
zure insbesondere ist im ganzen in sehr erheblichem Umfang zur Verfügung gestellt 
gewesen. 
Die Versicherungsträger der Invalidenversicherung haben bis Ende 1913 für Wohnungs- 
zwecke nach Abzug der Rückzahlungen hergegeben 438,5 Mill. Mark. Der größte Teil davon 
entfällt sicher auf städtische Grundstücke. Läßt man aber diese Versicherungsträger beiseite, 
so haben die anderen. Gruppen (Hypothekenbanken, Versicherungsanstalten, Sparkassen, 
besondere Anstalten für städtischen Immobiliarkredit, kommunale Hypothekeninstitute 
*7 Ende 1912 nach Abzug der inzwischen eingetretenen Tilgungen rund 22 Milliarden 
dei- dem städtischen Realkreditbedürfnis zur Verfügung gestellt. Der Gesamtbestand 
et städtischen Hypotheken muß allerdings beträchtlich höher sein. Es sind also noch er— 
nicht
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.