Full text: Kriegsbuch. Zweiter Band. (2)

Andere Maßnahmen zur Kreditbeschaffung. 225 
Al prozentige Pfandbriefe neu ausgegeben und daraufhin Hypothekenkapital zu 3¾, 
3 nd 4 v. H., teils sogar ohne Berechnung jeglicher Spesen, ausgeliehen. Das An- 
ne " an Kapital war damals außergewöhnlich groß. Erst als mit dem Jahre 1898 die 
gone sich eines lebhaften Aufschwunges erfreute, wurde das Geld teurer, die Kurse 
In Staatsanleihen und Pfandbriefe sanken und die Hypothekenbanken mußten wieder 
der übergehen, 4 prozentige Pfandbriefe auszugeben, weil es anders nicht möglich war, 
da zuatkapital zur Anlage in Pfandbriefen zu bewegen. 
“. Die außergewöhnliche Entwicklung, welche der Grundkredit in den letzten 50 Jahren 
enommen hat, wäre ohne ein Hypotheken- und Grundbuchrecht, wie es vor 1900 landes- 
rechtlich bestand, und nach 1900 reichsrechtlich gilt, nicht denkbar, denn dieses Recht hat die 
Grundlage für die dem Hypothekenkredit unentbehrliche Sicherheit in materieller wie 
formeller Hinsicht gewährt. » , 
Die Bedenken, welche sich gegen Grundsätze des bestehenedn Grundbuchrechts richten, 
sollten deshalb mit doppelter Vorsicht und gründlich geprüft werden, ehe man sich ent- 
schließt, auf dem Wege einer Abänderung Abhilfe zu schaffen. 
Jede Maßregel, welche an den bewährten Grundlagen unseres Hypothekenrechts 
zu rühren bestimmt oder auch nur geeignet ist, würde wahrscheinlicherweise den Grund- 
kredit gefährden und somit gerade das Gegenteil von dem erreichen, was deren Grund- 
besitzer für erstrebenswert hält, nämlich eine Ausdehnung seines Kredits. Auch die für 
ländliche Verhältnisse versuchsweise eingeführte Verschuldungsgrenze kann als erfolgreich 
oder besonders wünschenswert nicht bezeichnet werden. Sie würde einmal mit Rücksicht 
auf die Wertschwankungen im städtischen Grundbesitz noch schwerer festzustellen sein als 
für ländlichen Besitz und würde voraussichtlich den Besitz noch mehr entwerten, wie dies 
bei den mit einer solchen Grenze belasteten landwirtschaftlichen Grundstücken bereits jetzt 
beobachtet wird. 
Bei Prüfung der Frage, welcher Art die neuerdings teils durch die Tat, teils in Plänen 
in die Erscheinung tretenden neuen Organisationen des Immobiliarkredits sein sollen 
und können führt der Gutachter u. a. folgendes aus: 
1. Für den erststelligen Hypothekenkrdeit kommen: 
a) kommunale Anstalten in Frage, wie sie in Düsseldorf, Neukölln, Dresden, Magde- 
burg, Trier usw. zur Zeit in Betätigung sind; 
b) städtische Pfandbriefanstalten nach Art der Landschaften, verschiedentlich Stadt- 
schaften genannt, wie sie in letzter Zeit unter finanzieller Beteiligung des Staates 
oder unter provinzieller Garantie mehrfach entstanden sind und wie eine solche 
neuerdings nach brandenburgischem Vorbild in Westfalen in der Gründung 
begriffen ist. 
Die kommunalen Anstalten zu a müssen sich das diesem besonderen Zwecke dienende 
Geld durch eigene Stadt= oder Kommunalanleihen beschaffen oder — wie 3. B. Neukölln 
— bei den, den Kommunalkredit pflegenden Hypothekenbanken decken. Selbstverständlich 
empfinden sie hierbei dieselben Schwierigkeiten wie sie sich zur Zeit allen öffentlichen 
Korperschaften bei Befriedigung ihres langfristigen Kredits entgegenstellen. Gerade 
deshalb regen sich schon in den Verwaltungen selbst — wie letzthin in Düsseldorf — einige 
Besorgnisse. Jedenfalls können diese städtischen Institute einem unbegrenzten Bedürfnis 
auch nicht genügen, weil sie an derselben Schranke, die jeder Ausdehnung des Kredits 
nun einmal im Geldmarkt gezogen ist, ihre Grenze finden. 
Die Pfandbriefanstalten oder Stadtschaften, wie z. B. das vor einiger Zeit ins 
Leben getretene Brandenburgische Pfandbriefamt für Hausgrundstücke, Körperschaft 
des öffentlichen Rechts, geben nicht, wie die Kommunalanstalten, bares Geld an die Dar- 
hanucher sondern. Pfandbriefe, deren Versilberung auf Rechnung des Darlehnssuchers 
gt. 
Wie ver 
für den städtif 
Bestehens nu 
hältnismäßig gering die praktische Inanspruchnahme dieser Organisationen 
chen Kredit ist, zeigt deutlich das Berliner Pfandbriefamt, das trotz 44jährigen 
einen Beleihungsbestand von 270 Millionen Mark hat. Gerade für Her- 
Sütbe u. Schlegelberger, Kriegsbuch. Bd. 2. 15
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.