Andere Maßnahmen zur Kreditbeschaffung. 227
Gebiete des städtischen Immobiliarkredits die Aufgabe gestellt ist, die den Gegenstand
dem hebung bildenden Fragen von dem Standpunkt aus einer Untersuchung zu unter-
der Erhen die gemeinnützigen Organisationen, d. h. also die Baugenossenschaften, die
zie elschaften auf gemeinnütziger Grundlage, Bauvereine usw. sowie die Wohnungs-
bhauge zu der Kreditfrage einnehmen.
nut am übrigen führt der Gutachter u. a. folgendes aus:
lue wir uns speziell der gemeinnützigen Bautätigkeit als einer besonderen
Form des Kleinwohnungsbaues zuwenden, so ist in der Literatur über die Wohnungs-
¾l“ des öfteren der Satz aufgestellt worden, der auch in den bisher abgehaltenen Vor-
frage ingen der Kommission bereits andeutungsweise hervorgetreten ist, es sei ein
besprech der Standpunkt, wenn die gemeinnützige Bautätigkeit besondere Maßnahmen
- n ung der Kreditfrage für sich in Anspruch nehme. Dabei geht man von zweierlei
belichsspunkten aus. Die einen, die Theoretiker der Wohnungsfrage, insbesondere der
Kreditfrage, sind der Ansicht, wenn gewissen Anforderungen, die sie an eine grundsätzliche
Anderung der Grundlagen unseres gesamten Kreditwesens stellen, erfüllt werden, dann
werde die ganze Kreditfrage mit einem Schlage gelöst sein — auch für die gemeinnützige
Bautätigkeit, die dann wohl überhaupt nicht mehr nötig sei, und es sei daher überhaupt
nicht mehr am Platze, darüber nachzudenken, wie der gemeinnützigen Bautätigkeit ins-
besondere geholfen werden könne. Selbst zugegeben, daß die Voraussetzung für diese
Schlußfolgerung richtig sei, so sind wir doch der Meinung, daß noch recht lange Jahre
ins Land gehen mögen, ehe alle die Schwierigkeiten überwunden sind, die einer so grund-
sätzlichen Umwandlung alt überkommener Rechtsverhältnisse entgegenstehen, und wir
möchten nicht so lange warten, bis dies gelungen ist, und uns bis dahin mit den Palliativ-=
mitteln begnügen, die wenigstens einen Teilerfolg für absehbare Zeit in Aussicht stellen.
Es handelt sich hier um dieselbe Meinungsverschiedenheit, die zwischen den theoretischen
Boden- und Wohnungsreformern und den Praktikern in der Literatur bezüglich der Wert-
bemessung der gemeinnützigen Bestrebungen auf dem Gebiete des Wohnungswesens
überhaupt zutage getreten ist: auf der einen Seite die Ansicht, daß die von letzteren Be-
strebungen vertretene Politik der kleinen Mittel die Kräfte nur verzettele und die grund-
sätzliche Reform hinauszögere, auf der anderen Seite der Standpunkt, daß der Sperling
in der Hand mehr wert sei als die Taube auf dem Dache.
Die zweite Gruppe grundsätzlicher Gegener besonderer Krediterleichterungen für
die gemeinnützige Bautätigkeit wird von denjenigen gebildet, die in solchen Maßnahmen
eine Gefahr für die private Bautätigkeit und das private Wohnungsvermietungsgeschäft
erblicken. Wir sind die letzten, die die Ausdehnungsmöglichkeit und die Bedeutung der
gemeinnützigen Bautätigkeit für die Befriedigung des Wohnungsbedürfnisses der breiten
Massen überschätzen. Wir sind vielmehr der Ansicht, daß der Hauptanteil an der Wohnungs-
produktion nach wie vor der privaten Bautätigkeit bleiben wird und bleiben muß. Daraus
ergibt sich auch für uns die unmittelbare Forderung: möglichste Beseitigung aller Hem-
mungen, insbesondere auch in der Kreditfrage, für jede Art der Bautätigkeit — der ge-
meinnützigen sowohl wie der privaten. Wir sind dabei aber keineswegs der Ansicht, daß
eine besondere Erleichterung der Kreditbedingungen für die gemeinnützige Bautätigkeit
irgendwelche Befürchtungen auf der anderen Seite rechtfertigt oder den Neid zu er-
regen braucht.
Au' der anderen Seite darf aber doch auch nicht außer acht gelassen werden, daß
die gemeinnützigen Bauvereinigungen, wenn ihre Leistungen auch, gemessen an dem ge-
waltigen Notstande, nur bescheidene sind, was die qualitative Seite anbetrifft, doch viel-
fach Mustergültiges und für das gesamte Wohnungswesen Vorbildliches geleistet haben.
Alles dieses zusammengenommen, können vom Stande des Allgemeinwohls aus,
Einwendungen zum Trotze, kaum Bedenken dagegen erhoben werden, daß diesen
ebungen jede nur mögliche Förderung zuteil wird und daß auch in der Kreditfrage
emeinnützige Bautätigkeit eine besondere Berüchsichtigung findet.
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