238 D. Finanzgesetze.
es sich auf dem eingeschlagenen Wege erreichen läßt, steht zu hoffen. Dafür di-
die Entwicklung der Berliner Devisenkurse in den letzten vierzehn Tagen sprechen e
zum 7. des Monats stiegen die Kurse sprunghaft. Am 7. hatte sich das Gerücht p
breitet, daß Maßnahmen zur Regelung des Devisenhandels getroffen werden würden
Alsbald schlug die Kursbewegung um. Die Kurse sanken ebenso sprunghaft, wie #u
vorher gestiegen waren, und in der Seit vom 7. bis zum 14. verlor beispielsweise 46%
Devise Holland nicht weniger als 18, die Devise Schweden nicht weniger als Il und der
Devise "iem Vork nicht weniger als 20 Hunkte. Ein solches plötzliches Sinken, und zwor
fast aller wichtigen Devisenkurse, wäre nicht möglich gewesen, wenn nicht die vother.
gehende Kurssteigerung wesentlich auf spekulativen Tendenzen beruht hätte. die
Spekulanten fürchteten eben, von den bevorstehenden Maßnahmen getroffen zu werden
und suchten deshalb ihre Bausseengagements nach Möglichkeit zu lösen. I
In Derbindung mit der Neuregelung ist die Deröffentlichung der Devisenkurse
in Aussicht genommen I— zu vgl. die Bek. v. 22. Januar 1916 (RGBl. 54), Abt
B unter I Nr. 15 —I. Sie erscheint zweckmäßig, um der Geschäftswelt die Tontrolle
der berechneten Kurse zu ermöglichen, und erscheint unbedenklich, da durch die Neu-
regelung alle Garantien für eine ordnungsmäßige, gerechte und den Verhältnissen
entsprechende Kursfeststellung gegeben sind.
Literatur.
Hartung, Die Neuordnung des Devisenhandels. Bank A. 15 169.
XIV. Kriegssteuergesetze.
Literatur.
I. Zur Kriegssteuerfrage im allgemeinen.
Bamberger, Kriegsgewinnsteuer. Tägl. Rundschau 9. 6. 15. — Derselbe
Kriegserbschaftssteuer. Tägl. Rundsch. 12. 8. 15. — Derselbe, Finanzvorschläge 1915.
— Derselbe, Kriegsgewinnsteuer und Kriegserbschaftssteuer. Pr VerwBl. 36 60. —
Dagegen Jacobi daselbst. — Buck, Soll die Krtiegsgewinnsteuer Reichssteuer werden?
Recht 15 275 ff. — Derselbe, Sonderbesteuerung der Kriegsgewinne. Bank A. 14 308.
— Derselbe, Die Sonderbesteuerung der Kriegsgewinne. Ru Wirtsch. 15 151 ff. —
— Derselbe, Extrabesteuerung der Kriegsgewinne. Pr Verw l. 36 521. — Derselbe,
Eine Einkommensverbesserungssteuer als Kriegsgewinnsteuer. Pr Verwl. 36 594. —
Derselbe, Die Besteuerung der Kriegsgewinne. Finanz A. 16 Bd. 1; dazu Maatz,
Pr VerwBl. 37 220. — Byk, Kriegsgewinnbesteuerung der jungen Gründungen. D33.
16 196. — Crecelius, Die Kriegsgewinnsteuer. GenossBl. 15 723. — Delius, Die
Besteuerung der sogenannten Kriegsgewinne. Gummiz. 20 1184. — Ebert, Die Be-
steuerung der Kriegsgewinne. Hirth Ann. 15 572. — Jacobi, Zur Frage der Be-
steuerung der Kriegsgewinne. Pr VerwBl. 36 561. — Kohaupt, Bemerkungen über die
Gestaltung und Veranlagung der Kriegsgewinnsteuer. Fratern l- 36 778. — Loß,
Einige Gedanken über deutsche Kriegsgewinnsteuerpläne. Bank A. 15 110. — Moll, Die
Besteuerung der Kriegslieferanten und der preußische Einkommensbegriff. Pr Verwl.
36 489, 595. — Rohde, Die Besteuerung der Kriegsgewinne. Pr VerwBl. 36 692, 705,
747. — Sintenis, Der Gesetzentwurf über die Vorbereitung der Kriegsbesteuerung.
Bank A. 15 87, 131. — Strutz, Kriegsgewinnsteuer? DJ3Z. 15 649ff. — v. Wilmowslki,
Kriegsgewinnsteuer und Kriegssteuergesetz. Pr Verw Bl. 37 33. — Die Kriegsgewinnsteuer
im Abgeordnetenhause. Pr VerwBl. 36 593. #
II. Die Literatur zu den Kriegssteuergesetzen vom 24. Dezember 1915 ist
bei diesen angegeben.
I. Gesetz über vorbereitende Maßnahmen zur Besteuerung der
Kriegsgewinne. Vom 24. Dezember 1915. (R# Bl. 837.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen usv.
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats
und des Reichstags, was folgt: " 4
§ 1. Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Berggewerk-
schaften und andere Bergbau treibende Vereinigungen, letztere sofern sie die