Ges. üb. vorbereitende Maßnahmen zur Besteuerung der Kriegsgewinne v. 24. Dez. 1915. 245
4. Hat die Gesellschaft den Gewinn des Jahres 1914 verteilt und keine freiwilligen
Rückstellungen zur Verfügung, so sind in die Sonderrücklage einzustellen:
1015 a. die Hälfte des Mehrgewinns ans 014 1 Million Mark,
5. von dem um a geminderten Mehrgewinn
4—1
2
1916 a. die Hälfte des Mehrgewinns aus 1914 1 Million Mark,
6. von dem um a geminderten Mehrgewinn
. .. .2—-
des Jahres 1916 die Bälfte mit — — 0,5 Millionen Mark,
des Jahres 1015 die Hälfte mit = 1,,5 Millionen Mark,
sind zusammen 4,0 Millionen Mark.
b) Eine Aktiengesellschaft, deren durchschnittlicher früherer Geschäftsgewinn 4 Millionen
Mark beträgt, hat erzielt im Geschäftsjahr
loslg# einen Geschäftsgewinn von 6 Millionen Mark, also einen Mehrgewinn
von 2 Millionen Mark,
10 15 einen Geschäftsgewinn von 5 Millionen Mark, also einen Mehrgewinn
von 1 Million Mark,
lolé einen Geschäftsgewinn von 2 Millionen Mark, also einen Mindergewinn
von 2 Millionen Mark.
Der Mehrgewinn der drei Kriegsgeschäftsjahre beträgt hiernach 2 Millionen.
Mark +— 1 Million Mark — 2 Millionen Mark, somit im Gesamtergebnis 1 Million
Mark. Nach §# 8 Abs. 4 darf im dritten Jahr, das eine Minderung des Gesamtmehr-
gewinns von 5 Millionen auf 1 Million Mark bringt, der bis dahin angesammelten
Sonderrücklage derjenige Betrag entnommen werden, um den diese die Bälfte des
einschließlich des dritten Kriegsgeschäftsjahrs erzielten Gesamtmehrgewinns von
1 Million Mark, also den Betrag von 500000 Mark, übersteigt.
1. Mach § 1 Abs. 1 des Entwurfs sind in die Sonderrücklage einzustellen:
vom Mehrgewinn des Jahres 10914 1,0 Million Mark,
1915 0,5 Millionen Mark,
zusammen 1,5 Millionen Mark.
lo16 dürfen aus der Sonderrücklage entnommen
werden . 1,0 Millionen Mark,
so daß verbleiben 0,5 Millionen Mark.
Hat die Gesellschaft aus dem Gewinn des Jahres 1914 freiwillige Rückstellungen
in Höhe von 1 Million Mark und darüber gemacht und den Rest verteilt, so sind für
1914 von den freiwilligen Rückstellungen in die
Sonderrücklage zu überführen. . ..
1,0 Million Mark,
10 15 vom Mehrgewinn in die Sonderrücklage ein-
zustellen . 0,5 Millionen Mark,
zusammen 1,5 Millionen Mark.
lol6 dürfen aus der Sonderrücklage entnommen
werden 1,0 Million Mark,
so daß verbleiben 0,5 Millionen Mark.
5. Hat die Gesellschaft aus dem Gewinn des Jahres 1914 freiwillige Rückstellungen
von insgesamt o,6 Millionen Mark gemacht und den Rest verteilt, so sind