278 E. Beschaff. u. Verwert. d. Rohstoffe, Nahrungs= u. Futtermittel, Höchst- u. Grundpreiz
ise.
C. Verwertung der Rohstoffe,
I. Sicherung der Volksernährung mit Brotgetreide und Mehl.
Literatur.
Nachtrag zu der Nachweisung in Bd. 1, 570.
a) Allgemeines. Heinemann, Wirtschaftliche Maßnahmen im Lichte der w
gierungsdenkschriften. DJZ. 16 77. — Heinrici, Die Bundesverordnungen über F#oe-
getreide und Mehl, Gerste, Hafer, Kraftfuttermittel und zuckerhaltige Futtermittel vei-
28. Juni 1915. — b) Uber Sonderfragen. Neukamp, Die Wirkungen der *
lichen Beschlagnahme, der Enteignung, des Kontrahierungszwanges und der Krie ant
rungen auf bestehende Schuldverhältnisse. Gruchots Beitr. 59 769 ff. — O ppenh# m
Die Selbstwirtschaft der Kommunalverbände nach der Bek. vom 28. Juni 1915 (R91 36
Pr Verw B. 36 689. — Predari, Die Bek. vom 28. Juni 1915 über den Verkehr mi-
Brotgetreide und Mehl, Gerste, Hafer aus dem Erntejahr 1915 (REBl. 363, 384 *Wlo
und die Rechte der Hypothekengläubiger (Grundschuld-, Rentenschuldgläubiger). Gruch *
Beitr. 59 810 ff. — Saran, Beschlagnahme von Mehlvorräten. PrVerwBl. 36 2*1
Schoplick, Selbstversorger und Versorgungsberechtigte nach der Brotgetreideverordnung.
Pr Verw Bl. 37 107ff. — Simon, Die Bedeutung der Bek. über den Verkehr mit Vrob-
getreide und Mehl aus dem Erntejahr 1915. — Staub, Die Pfändung von Erntefrüchten
im Kriege. JW 15 1148. — Tuckermann, Streitfragen aus der Praxis zu den Kriegs-
verordnungen. DStr. 15 431. — Wolffgarten, Maßnahmen bei Einrichtung *“
Selbstwirtschaft mit Brotgetreide durch den Kommunalverband. Pr Verwl. 36 813. —
Wygodzinski, Vorratswirtschaft. Ru W. 16 19. «
(Überblick über die Maßnahmen des Jahres 1914 in Bd. 1, 571, 572.)
Maßnahmen der Jahre 1915, 1916.
1. Der Derkehr mit Brotgetreide und Mehl.
a) Die VO. vom 28. Juni 1915, Rl. 363 (in Bd. 1, 572), Begr. D. N.
V, 34ff.; VI, 19ff.
I. Hbergangs-, Ausführungs= und Anderungsvorschriften.
Die §§8 10 bis 16 und §ss& 38 bis 41 sind am 17. Juli 1915, die §§ 42 bis 61 mit dem
15. August 1915 in Kraft getreten (Bek. vom 17 Juli, 13. August 1915, RBl. 443, 499) —
Auf Grund des § 67 hat der Reichskanzler Übergangsvorschriften erlassen in der Bek., bett.
den Handel mit Mehl vom 27. Juli 1915 (REl. 477) und mit dem 1. August 1915
die Aufgaben der Reichsverteilungsstellen der Reichsgetreidestelle über-
wiesen (Bek. vom 28. Juli 1915, RGBl. 483). Die Bek. vom 23. Juli 1915 (RGl. 461)
ändert den §44, um einer nicht beabsichtigten Ungleichmäßigkeit bei der Kleieverteilung
vorzubeugen. Die Bek. vom 19. August 1915 (XGl. 508) ändert die ##852, Ge, 7, 19
und 20 und stellt dadurch im wesentlichen in Ansehung der Entfernung aus dem Kom-
munalverband Saatgetreide und Saatgut dem Brotgetreide gleich. — Durch Art. II der
Bek. über Saatgetreide vom 13 Januar 1916 (Rl. 361) sind die 55 2 und 7 in der
ursprünglichen Fassung wiederhergestellt und die 38.6, 9 Nr. 5, 18 Abs. 2, 20, 32 geäkndert.
II. Erläuterungen.
A. Aus dem Schrifttum ist namentlich auf die erschöpfenden Darlegungen von
Heinrici zu verweisen. Einzelfragen behandeln kleinere Aufsätze. Aus ihnen sind
folgende Ergebnisse hervorzuheben. „ ..
ZU§2.0ppenheimer,JW.15754.Verbotene Rechtsgeschäfte sind nichtig
nach § 134 BGB. — Staub, IW. 15 1149. Die Pfändung und Versteigerung auf dem
Halm ist zulässig. Im Falle der Enteignung nach der Pfändung geht das Pfandrecht anl
die Preisforderung gegen den Kommunalverband über. Dieser muß also an den Gerichts-
vollzieher zahlen. *71
Zu § 7. Cahen, DJ3. 15 1028. Durch die Kriegsgetreidegesetzgebung ist
Stellung des Kommissionärs verändert worden. Er kann nicht wie sonst nach § 383 90 n
Eigentümer des von ihm aufgekauften Getreides werden, sondern ist auch ohne Fre
Willen stillschweigend Vertreter der Gesellschaft. Daraus folgt, daß zwischen dem e