Full text: Kriegsbuch. Zweiter Band. (2)

Fürsorge für Kriegsinvaliden. 317 
enden eine Darstellung der bisherigen Entwicklung auf diesem Gebiet und 
mmenstellung der für die Arbeit der Organisationen in Betracht kom- 
rundsätze und Richtlinien gegeben, die wir zur Benutzung und zur Weiter- 
die beteiligten Stellen ergebenst mitteilen. 
J. 
m Interesse einer erfolgreichen Arbeit auf dem Gebiete der Fürsorge für 
die Kriegsinvaliden erscheint in räumlich nicht zu groß gewählten Bezirken eine 
inde Zusammenfassung aller staatlichen und freien Kräfte erwünscht, die für 
ln der Aufgabe in Betracht kommen und sich zur Mitarbeit zur Ver— 
die r6 stellen. Als Bezirk empfiehlt sich die Provinz. 
ige Oen in den einzelnen Provinzen bisher entstandenen Organisationen ist 
emeinsam, daß sie unter dem führenden Einfluß der ersten staatlichen und kom- 
unalen Beamten stehen. Sowohl dort, wo die Fürsorge für die Kriegsinvaliden 
auf den Provinzialverband als solchen übernommen ist, was außer in der Pro- 
vinz Brandenburg bisher in den Provinzen Westpreußen, Schleswig-Holstein und 
der Rheinprovinz der Fall ist, als auch anderorts, wo sich eine freiere Organi- 
sotion gebildet hat, ist außerdem entscheidender Wert darauf zu legen, daß auch 
andere Behörden, Vereine, Verbände zur gemeinsamen Arbeit herangezogen werden. 
Unter den zur Mitwirkung berufenen Behörden seien hier vor allem die 
Generalkommandos genannt, die durch meinen, des Kriegsministers, Erlaß vom 
11 März d. J. (946. 3. 15 C0 3) ersucht worden sind, diese Angelegenheit mit 
allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln zu fördern. Die Generalkommandos 
werden dadurch, daß sie fortlaufend über die getroffenen Maßnahmen und über 
ihre Erfolge unterrichtet werden, in die Lage versetzt, die Chefärzte der Lazarette, 
die Ersatztruppenteile und die Bezirkskommandos mit den notwendigen Weisungen 
für ihre Mitwirkung zu versehen. Wir legen ferner Wert darauf, daß die Re- 
gierungspräsidenten sich mit der Tätigkeit der Fürsorgeausschüsse in dauernder 
Fühlung halten. 
Neben die Behörden treten als notwendige Teilnehmer an der Fürsorge- 
arbeit die gesetzlichen Vertretungen von Handel, Industrie, Handwerk und Land- 
wirtschaft, die Organe der Arbeiter und Angestelltenversicherung sowie der nicht 
gewerbsmäßigen Arbeitervermittlung. Auch Vertreter der Arzteschaft (Arzte- 
kammer) sind zur Mitarbeit berufen. 
Auf die so gekennzeichneten Voraussetzungen einer wirksamen Organisation 
ist in der Provinz Brandenburg Rücksicht genommen, wo zur Unterstützung und 
Beratung des Landesdirektors ein Beirat (Brandenburger Landesbeirat für Kriegs- 
beschädigtenfürsorge) berufen wird, dem nach Bedarf Vertreter aus den genannten 
Kreisen angehören sollen. In der Rheinprovinz tritt dem Landeshauptmann ein 
zusammengesetzter Tätigkeitsausschuß zur Seite. In Westfalen, wo abweichend 
von den beiden vorgenannten Provinzen die Fürsorge auf den Provinzialverband 
als solchen noch nicht übernommen ist, ruht die Tätigkeit bei dem Ausschuß für 
die Kriegsbeschädigtenfürsorge in der Provinz Westfalen, der bei ähnlicher Zu- 
sammensetzung unter der Leitung des Landeshauptmanns steht. 
Für die Frage wie der zur Übernahme der Arbeit auf diesem Gebiete be- 
rufene Aueschuß zusammengesetzt sein soll, ist also der Umstand, ob die Fürsorge 
eie ordnungsmäßig übernommene Aufgabe des Provinzialverbandes ist oder nicht, 
acht von entscheidender Bedeutung. Leitender Gesichtspunkt ist überall, daß alle 
1 die sich in nachhaltiger Weise mit der Fürsorge befassen, sich ohne Rück- 
in duf Konfession oder Parteizugehörigkeit zu einer möglichst wertvollen Arbeit 
¾ em Ausschuß zusammenfinden und daß Zersplitterungen vermieden werden. 
m einzelnen ist noch folgendes zu bemerken: 
Sehr wertvoll wird überall die Mitwirkung der Organe der freiwilligen 
achole 
eine Zu 
menden G 
leitung an
	        
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