Fürsorge für Kriegsinvaliden. 317
enden eine Darstellung der bisherigen Entwicklung auf diesem Gebiet und
mmenstellung der für die Arbeit der Organisationen in Betracht kom-
rundsätze und Richtlinien gegeben, die wir zur Benutzung und zur Weiter-
die beteiligten Stellen ergebenst mitteilen.
J.
m Interesse einer erfolgreichen Arbeit auf dem Gebiete der Fürsorge für
die Kriegsinvaliden erscheint in räumlich nicht zu groß gewählten Bezirken eine
inde Zusammenfassung aller staatlichen und freien Kräfte erwünscht, die für
ln der Aufgabe in Betracht kommen und sich zur Mitarbeit zur Ver—
die r6 stellen. Als Bezirk empfiehlt sich die Provinz.
ige Oen in den einzelnen Provinzen bisher entstandenen Organisationen ist
emeinsam, daß sie unter dem führenden Einfluß der ersten staatlichen und kom-
unalen Beamten stehen. Sowohl dort, wo die Fürsorge für die Kriegsinvaliden
auf den Provinzialverband als solchen übernommen ist, was außer in der Pro-
vinz Brandenburg bisher in den Provinzen Westpreußen, Schleswig-Holstein und
der Rheinprovinz der Fall ist, als auch anderorts, wo sich eine freiere Organi-
sotion gebildet hat, ist außerdem entscheidender Wert darauf zu legen, daß auch
andere Behörden, Vereine, Verbände zur gemeinsamen Arbeit herangezogen werden.
Unter den zur Mitwirkung berufenen Behörden seien hier vor allem die
Generalkommandos genannt, die durch meinen, des Kriegsministers, Erlaß vom
11 März d. J. (946. 3. 15 C0 3) ersucht worden sind, diese Angelegenheit mit
allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln zu fördern. Die Generalkommandos
werden dadurch, daß sie fortlaufend über die getroffenen Maßnahmen und über
ihre Erfolge unterrichtet werden, in die Lage versetzt, die Chefärzte der Lazarette,
die Ersatztruppenteile und die Bezirkskommandos mit den notwendigen Weisungen
für ihre Mitwirkung zu versehen. Wir legen ferner Wert darauf, daß die Re-
gierungspräsidenten sich mit der Tätigkeit der Fürsorgeausschüsse in dauernder
Fühlung halten.
Neben die Behörden treten als notwendige Teilnehmer an der Fürsorge-
arbeit die gesetzlichen Vertretungen von Handel, Industrie, Handwerk und Land-
wirtschaft, die Organe der Arbeiter und Angestelltenversicherung sowie der nicht
gewerbsmäßigen Arbeitervermittlung. Auch Vertreter der Arzteschaft (Arzte-
kammer) sind zur Mitarbeit berufen.
Auf die so gekennzeichneten Voraussetzungen einer wirksamen Organisation
ist in der Provinz Brandenburg Rücksicht genommen, wo zur Unterstützung und
Beratung des Landesdirektors ein Beirat (Brandenburger Landesbeirat für Kriegs-
beschädigtenfürsorge) berufen wird, dem nach Bedarf Vertreter aus den genannten
Kreisen angehören sollen. In der Rheinprovinz tritt dem Landeshauptmann ein
zusammengesetzter Tätigkeitsausschuß zur Seite. In Westfalen, wo abweichend
von den beiden vorgenannten Provinzen die Fürsorge auf den Provinzialverband
als solchen noch nicht übernommen ist, ruht die Tätigkeit bei dem Ausschuß für
die Kriegsbeschädigtenfürsorge in der Provinz Westfalen, der bei ähnlicher Zu-
sammensetzung unter der Leitung des Landeshauptmanns steht.
Für die Frage wie der zur Übernahme der Arbeit auf diesem Gebiete be-
rufene Aueschuß zusammengesetzt sein soll, ist also der Umstand, ob die Fürsorge
eie ordnungsmäßig übernommene Aufgabe des Provinzialverbandes ist oder nicht,
acht von entscheidender Bedeutung. Leitender Gesichtspunkt ist überall, daß alle
1 die sich in nachhaltiger Weise mit der Fürsorge befassen, sich ohne Rück-
in duf Konfession oder Parteizugehörigkeit zu einer möglichst wertvollen Arbeit
¾ em Ausschuß zusammenfinden und daß Zersplitterungen vermieden werden.
m einzelnen ist noch folgendes zu bemerken:
Sehr wertvoll wird überall die Mitwirkung der Organe der freiwilligen
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