318 F. Beschaffung u. Verteilung d. Arbeitskräfte. Arbeiterschutz. Kriegswohfahrtspslegen)
eusw.
Krankenpflege, insbesondere des Roten Kreuzes, sein. Von hier aus wird
Fühlung mit den zentralen Organisationen der freiwilligen Krankenpflege ch w
es liegt indes im Wesen der Dezentralisation, daß die zu leistende Mikalten
an derjenigen Stelle einfetzt, auf welche dezentralisiert ist. Dementsprechendtrkeit
die Mitarbeit der Zweigstellen dieser Organisationen zunächst in den ein unrd
Fürsorgebezirken sicherzustellen sein. zeinen
Auch insoweit, als noch eine Reihe weiterer Organisationen sich mit d
Invalidenfürsorge befaßt, muß es Aufgabe der Fürsorgeausschüsse sein, à g
Zweigstellen zur Mitarbeit heranzuziehen. Von hier aus wird stets darauf hin
gewiesen werden, daß die eigentliche Fürsorgearbeit in der Provinzialinstan “
leisten ist. 6 zu
Von besonderer Bedeutung erscheint die Zuziehung der Arbeitgeber, Ange-
stellten und Arbeiter. Die Arbeitgeber haben bereits, so z. B. durch den 7
schluß der Vereinigung deutscher Arbeitgeberverbände, betreffend die Fürsorge für
verstümmelte Kriegsinvaliden, sowie durch die kürzlich bekanntgegebenen Kriege.
leitsätze des Gesamtverbandes deutscher Metallindustrieller, ihre Bereitwillie
bekundet, die Kriegsinvaliden in weitgehendem Maße in ihre Betriebe wieder
einzustellen. In diesem Sinne zu wirken, wird eine bedeutsame und segensreiche
Aufgabe namentlich der Vertreter der Arbeitgeber im Fürsorgeausschuß sein
Die Vertreter der Arbeitnehmer werden andererseits das dem Ausschuß gemein-
same Ziel in wertvoller Weise dadurch fördern können, daß sie in den Kreisen
der Arbeiterschaft die Erkenntnis verbreiten helfen, daß nach dem heutigen Stande
der Wissenschaft die Kriegsinvaliden in weitem Maße wieder zu voll erwerbs-
fähigen Arbeitsgenossen hergestellt werden können und daß sich daher, von allen
Erwägungen abgesehen, unter dem Gesichtspunkte der Einwirkung auf die Lohnhöhe
kein berechtigter Grund gegen ihre weitere wirtschaftliche Beteiligung erheben
läßt. Für alle am Wirtschaftsleben unmittelbar Beteiligten, Arbeitgeber, An-
gestellte und Arbeiter, bietet sich in der Fürsorge für die Kriegsinvaliden ein
Boden gemeinschaftlicher Arbeit, auf dem sie sich im Wirken für ein hohes mo-
ralisches und vaterländisches Ziel unbeeinflußt von sonst bestehenden Gegensätzen
zusammenfinden können. ·
Der örtliche Ausbau der Organisation wird am zweckmäßigsten nach branden-
burgischem Muster in der Weise erfolgen, daß die einzelnen Stadt= und Land-
kreise Unterausschüsse einsetzen, die in ständiger Fühlung mit der Provinzial=
instanz und mit der von dieser für erforderlich erachteten Selbständigkeit oder
Abhängigkeit die lokale Fürsorgearbeit verrichten. Auch diese Unterausschüsse
sind zweckmäßig mit Beiräten auszustatten, deren Zusammensetzung sich unter
Anlehnung an die für den provinziellen Beirat maßgebenden Grundsätze nach
den örtlichen Verhältnissen zu richten hat. Die Einsetzung von Unterausschüssen
in einzelnen kreisangehörigen Ortschaften ist dem Bedürfnis anzupassen.
II.
Für die Frage der Kostentragung kommt in erster Linie der Gesichtspunkt
in Betracht, daß die Versorgung der Invaliden auch über die Heilbehandlung
und die Rentenversorgung hinaus als Sache des Reiches angesprochen werden
kann und daß das Reich auch tatsächlich bereit ist, nach seinen Kräften mitzu-
wirken. In welchem Maße dies der Fall sein kann, wird indes in nächster Zeit
noch nicht zu übersehen sein. Das Einsetzen der Hilfsaktion kann bis zu dem
Zeitpunkte der Entscheidung hierüber keinesfalls hinausgeschoben werden. S
ist es mit Dank zu begrüßen, daß die Provinzialverbände mehrfach, wenn aua
unter dem Vorbehalte der Kostenerstattung, die vorläufige Kostenlast auf sich ge
nommen haben. Auch dort, wo die Provinzen nicht als solche Träger der Fir
sorge sind, werden sie sich bereitfinden lassen, ihr ihre finanzielle Hilfe dur