Fürsorge für Kriegsinvaliden. 319
igung zu stellen. In Westfalen ist dies bereits geschehen. Nicht nur durch
füg weisung von Barmitteln, sondern auch durch Naturalleistungen mit Hilfe
“ Einrichtungen und Anstalten sind die Provinzen zur Förderung der Für-
tter in der Lage. Neben diese Leistungen tritt die finanzielle Mithilfe der
rtscherungsträger. Außerdem wird es möglich sein, freiwillige finanzielle
heise für die gute Sache nutzbar zu machen. Bei der großen Opferfreudigkeit,
46 auf allen Gebieten der Kriegswohlfahrtspflege hervorgetreten ist, und dem
disonderen Interesse, dem gerade die Invalidenfürsorge in den weitesten Kreisen
beinpetetann es nicht schwer sallen,so rhebliche Mittel dafr zusammenzubringen
daß an der Finanzfrage irgendwie notwendige Maßnahmen niemals scheitern
fönnen. Welchen Umfang die Kosten annehmen werden, läßt sich im voraus in
feiner Weise bestimmen. Es fehlt an Erfahrungen, die erst gesammelt werden.
müssen. Als finanziellen Grundstock werden wir voraussichtlich schon in der
nächsten Zeit in der Lage sein, einen aus Reichsmitteln stammenden Betrag den
einzelnen Provinzialorganisationen zu überweisen.
III.
Es wird von seiten der Zentralinstanz nicht beabsichtigt, die Tätigkeit in
den Provinzen in Einzelheiten zu beeinflussen. Um die gemeinschaftlichen Ge-
sichtspunkte, die bei Bearbeitung der Fürsorgesachen in die Erscheinung treten,
an einem Punkte zusammenzufassen und um gegebenenfalls über die an anderen
Orten gesammelten Erfahrungen sachdienliche Auskunft erteilen zu können, ist
die Bildung einer freien Kommission an zentraler Stelle unter Einbeziehung
von Mitgliedern unserer Ministerien in Aussicht genommen. Wir stellen an-
heim, diese Kommission unter der äußeren Adresse des Ministers des Innern in
geeigneten Fällen in Anspruch zu nehmen, auch behalten wir uns vor, durch
Entsendung von Kommissaren Fühlung mit den Fürsorgeorganisationen zu halten.
Wesentlich für deren Geschäftsgang wird es ferner sein, daß sie miteinander —
sowohl mit den preußischen wie mit den Organisationen der anderen Bundes-
staaten — unmittelbar in Verbindung treten. Eine gewisse Gleichmäßigkeit des
Vorgehens wird sich ohne weiteres ergeben. Die an einer Stelle gemachten Er-
fahrungen werden auch anderorts verwertbar sein. Sehr wichtig wird die Ver-
bindung aber vor allem im Interesse der Lückenlosigkeit der Fürsorge sein.
Dort, wo, wie es beispielsweise bei der Tätigkeit der Provinzialverbände als
solcher schon aus grundsätzlichen rechtlichen Erwägungen der Fall sein wird, die
die Hilse in erster Linie den Angehörigen der Provinz zugute kommen soll, wird
ihre notwendige Ausdehnung auf Angehörige anderer Bezirke sich leichter er-
reichen und begründen lassen, wenn zwischen den einzelnen Organisationen in
dieser Richtung Gegenseitigkeit verbürgt ist.
IV.
Der sachliche Inhalt der Fürsorgetätigkeit ist in den letzten Wochen in der-
Offentlichkeit, in Versammlungen sowie in der Presse und Literatur so eingehend
erörtert worden, daß es nicht die Absicht dieses Erlasses sein kann, ein vollstän-
dige Ubersicht der maßgebenden Gesichtspunkte zu geben. Indessen seien die
Hauptpunkte unter Unterstreichung dessen, was von uns als besonders wichtig
angesehen wird, und unter Hervorhebung der in einzelnen Bezirken bereits ge-
machten Anfänge hier kurz zusammengefaßt.
Ziel der Fürsorgetätigkeit ist, alle durch den Krieg an ihrer Gesundheit
Eeschädigten Kriegsteilnehmer unter Sicherstellung der bestmöglichen Heilbehand-
ung und unter Berücksichtigung ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
- vollgültigen Gliedern des wirtschaftlichen Lebens zu machen. Es kommt nicht
kauf an, den notdürftigen Lebensunterhalt sicherzustellen; diese Aufgabe ist den