Full text: Kriegsbuch. Zweiter Band. (2)

Fürsorge für Kriegsinvaliden. 319 
igung zu stellen. In Westfalen ist dies bereits geschehen. Nicht nur durch 
füg weisung von Barmitteln, sondern auch durch Naturalleistungen mit Hilfe 
“ Einrichtungen und Anstalten sind die Provinzen zur Förderung der Für- 
tter in der Lage. Neben diese Leistungen tritt die finanzielle Mithilfe der 
rtscherungsträger. Außerdem wird es möglich sein, freiwillige finanzielle 
heise für die gute Sache nutzbar zu machen. Bei der großen Opferfreudigkeit, 
46 auf allen Gebieten der Kriegswohlfahrtspflege hervorgetreten ist, und dem 
disonderen Interesse, dem gerade die Invalidenfürsorge in den weitesten Kreisen 
beinpetetann es nicht schwer sallen,so rhebliche Mittel dafr zusammenzubringen 
daß an der Finanzfrage irgendwie notwendige Maßnahmen niemals scheitern 
fönnen. Welchen Umfang die Kosten annehmen werden, läßt sich im voraus in 
feiner Weise bestimmen. Es fehlt an Erfahrungen, die erst gesammelt werden. 
müssen. Als finanziellen Grundstock werden wir voraussichtlich schon in der 
nächsten Zeit in der Lage sein, einen aus Reichsmitteln stammenden Betrag den 
einzelnen Provinzialorganisationen zu überweisen. 
III. 
Es wird von seiten der Zentralinstanz nicht beabsichtigt, die Tätigkeit in 
den Provinzen in Einzelheiten zu beeinflussen. Um die gemeinschaftlichen Ge- 
sichtspunkte, die bei Bearbeitung der Fürsorgesachen in die Erscheinung treten, 
an einem Punkte zusammenzufassen und um gegebenenfalls über die an anderen 
Orten gesammelten Erfahrungen sachdienliche Auskunft erteilen zu können, ist 
die Bildung einer freien Kommission an zentraler Stelle unter Einbeziehung 
von Mitgliedern unserer Ministerien in Aussicht genommen. Wir stellen an- 
heim, diese Kommission unter der äußeren Adresse des Ministers des Innern in 
geeigneten Fällen in Anspruch zu nehmen, auch behalten wir uns vor, durch 
Entsendung von Kommissaren Fühlung mit den Fürsorgeorganisationen zu halten. 
Wesentlich für deren Geschäftsgang wird es ferner sein, daß sie miteinander — 
sowohl mit den preußischen wie mit den Organisationen der anderen Bundes- 
staaten — unmittelbar in Verbindung treten. Eine gewisse Gleichmäßigkeit des 
Vorgehens wird sich ohne weiteres ergeben. Die an einer Stelle gemachten Er- 
fahrungen werden auch anderorts verwertbar sein. Sehr wichtig wird die Ver- 
bindung aber vor allem im Interesse der Lückenlosigkeit der Fürsorge sein. 
Dort, wo, wie es beispielsweise bei der Tätigkeit der Provinzialverbände als 
solcher schon aus grundsätzlichen rechtlichen Erwägungen der Fall sein wird, die 
die Hilse in erster Linie den Angehörigen der Provinz zugute kommen soll, wird 
ihre notwendige Ausdehnung auf Angehörige anderer Bezirke sich leichter er- 
reichen und begründen lassen, wenn zwischen den einzelnen Organisationen in 
dieser Richtung Gegenseitigkeit verbürgt ist. 
IV. 
Der sachliche Inhalt der Fürsorgetätigkeit ist in den letzten Wochen in der- 
Offentlichkeit, in Versammlungen sowie in der Presse und Literatur so eingehend 
erörtert worden, daß es nicht die Absicht dieses Erlasses sein kann, ein vollstän- 
dige Ubersicht der maßgebenden Gesichtspunkte zu geben. Indessen seien die 
Hauptpunkte unter Unterstreichung dessen, was von uns als besonders wichtig 
angesehen wird, und unter Hervorhebung der in einzelnen Bezirken bereits ge- 
machten Anfänge hier kurz zusammengefaßt. 
Ziel der Fürsorgetätigkeit ist, alle durch den Krieg an ihrer Gesundheit 
Eeschädigten Kriegsteilnehmer unter Sicherstellung der bestmöglichen Heilbehand- 
ung und unter Berücksichtigung ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse 
- vollgültigen Gliedern des wirtschaftlichen Lebens zu machen. Es kommt nicht 
kauf an, den notdürftigen Lebensunterhalt sicherzustellen; diese Aufgabe ist den
	        
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