320 P. Beschaffung u. Verteilung d. Arbeitskräfte. Arbeiterschutz. Kriegswohlf h
sahrispflegeun
d.
Versorgungsgesetzen des Reich |5
. . fches zu überlassen. Vielmehr s-·
Eifxeriggnäerahlkglgxr sonie alld modernen “. rle ch Kennt-
ngenschaften zusammenwirk schaftlichen
Ausgleich des entstandenen S Gerbei irken, um einen weitgehend
–½ dens herbeizufüh :i weitgehe
den Beschädigten das Gefühl * · zuführen. Nur so ist es nden
er wirksamen Fürsor es mögli
zufriedenheit zu bewahren und ihne ge zu erwecken, sie vor iüc
n das Bewußtsein en, sie vor Un-
“
ault - iltung so vieler wertvoller Kräfte alten, der si
für die Allgemeinheit ohne weiteres ergeben aawn us der produktiven Tätigee
geisti die Fürsorge ist bestimmt für Angehhrige aller Stände werhäll
gen berl r er. Wesentlich für die Form der Fürsorge ist all werktätige und
bohwerdientker Iuwendung und nicht als Almosen enpfunden wein daß sie
Z er Fürsorgebedürftigen in dem vorbezei ud
eine, kurze Futreffende Bezeichnung zu erfassen, ist picheschneten Umfange durch
brauchten W* i der Vorzug gegeben,boiecht gi#an uns
. . nungen, soweit sie ü nst noch ge-
sind s gecch teils zu weit. fie überhaupt ernstliche Beachtung rdh
as gesteckte Ziel soll erreicht werden d ·
urch d .
rufsbgsathg die Berufsunterweisung, und u din derkbenlan. die Be-
(lne uhurs sweien des Mngiern des Innern, Erlaß vom rttlun: v
» st rovinzialbehörden der Erl ni WMearz d. J.
der Kriegsminister, unter dem 3. März d. Esenitgetelt worden. welchen 2
ommen alen Sn ug sanwe grrichtet habe. Durch diesen —n.
S daß in den Lazaretten bereits eine weit Vorge ge-
W“““3-“ Platz greift, daß alle zur Verfügung Wl’’ri"2 hundn
des verstümme renuz red um den bestmöglichen Grad der —rbbaukeien edr
lten oder sonst beschädigten Gli ss ichsfähigkeit
Erkranken wiederherzustellen. Diesem nsr ihrrer dee hastungefhigeet der
erwundeten und Kranken sol e Vorschrift, daß die
anstalt » solchen Lazaretten oder sonst geeigneten K
pesalten zurrrrr 5 in denen die Einrichtungen für bie geboin 23
rhanden sind. Nerven-, Herz= und L „ e Nach-
denen Sonderabteilungen und S — enkranke sind den vorha-
Kurorte, in denen Vorkehrungen lon nsase zu überweisen, die zahlreichen
sind, sind zu benutzen. hme von Heeresangehörigen getroffen
Die Heeresverwaltung i ·». ·«
mittel, die zur Bewegun g ist ferner bereit, künstliche Ersatzglieder und Ersatz-
sind, auf ihre Kosten imrm der fehlenden Körperteile notwendig
Sorge zu tragen. n nnd für deren Erhaltung und Ergänzung
Die sachgemäße Heilung fö «
e Heilung fördert die Heeresverwaltung i «
gxlthdeiatdbleläckåudnagßd esxevznnttd ikfxnkäkgeznltder foSzialen Verficgexxnäeentigiltæäeethålileellx
, unterhaltenen Sonderan talten i ·
oder Wenn ungeachtet dieser weitgehenden Vorschriften "6h bei uregn
weiterem tentlasi “ 64½ dem Heere das Bedürst
ellen sollte, so wird di « ·
Jst aIåeut F on der Heeresverwaltung übernommen aiese Fürsorge, souer de
Einge FFrne en, die den provinziellen Organisationen obliegen. Dabei wird im
verfahrens zu erwoten sein, ob wegen der Durchführung eines weiteren Hell-
anstalt, der * noch Verhandlungen mit der zuständigen Landesversicherungs-
sorge des gcheschsverscherungsanfant für Angestellte, der Abteilung Bäderfür-
führen sind- itees vom Roten Kreuz oder anderen Organisationen #
Wichtig unter den Vorschrif ähn s
: . · ten des erwähnten kriegsministeriellen Erlasses
ist auch die allgemeine Anordnung, daß dienstuntaugliche Gminsiert und Kranke