Fürsorge für Kriegsinvaliden. 323
der gewerblichen Unterrichtsverwaltung und die Gewerbeaufsichtsbeamten
auiten ken können. Die Arbeitsvermittlung erschöpft sich nicht in der Über-
mitnn des Invaliden in eine geeignete Arbeitsstelle, sondern erfordert in erster
weisun * die Vorbedingungen für eine dauernde, den allgemeinen wie indivi-
unen Anforderungen entsprechende Unterbringung geschaffen werden. Auch
due Fiesem Gesichtspunkt empfiehlt sich die Festhaltung der Invaliden in ihrem
unter Berufe. Einer etwaigen besonderen Vorliebe für die Großstadt oder der
6¾ßm½ ugung bequemer Stellungen darf kein Vorschub geleistet werden. In
Aro Zusammenhang ist besonders auf die Notwendigkeit hinzuweisen, daß die
sesin aahtigket. nicht zu einer Entvölkerung des platten Landes führen darf.
sict nur, daß nach Möglichkeit der landwirtschaftliche Beruf auch in Zukunft
eon denen wieder ausgeübt wird, die ihm vor dem Kriege obgelegen haben, es
mind auch sehr wohl angängig sein, neue Kräfte der Landwirtschaft zuzuführen,
venn es der Berufsberatung und Arbeitsvermittlung gelingt, die Vorzüge des
vandlebens in individueller Anwendung auf die Fähigkeiten des einzelnen in
das richtige Licht zu rücken. Grundsätzlich ist jedenfalls davon abzusehen, Kriegs-
invaliden, die bisher in der Landwirtschaft beschäftigt waren und weiter in ihr
tätig sein können, zu einem Berufswechsel zu veranlassen. #
Anfang der Berufsvermittlung wird die Feststellung sein müssen, in welchen
Berufen es überhaupt Gelegenheit zur Unterbringung beschränkt Erwerbsfähiger
gibt. Die engste Anlehnung an die öffentlichen Arbeitsnachweise, sowie an die
aArbeitsnachweise der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer ist erforderlich. Wegen
der weiteren Ausgestaltung des Arbeitsnachweises nach dieser Richtung schweben
innerhalb der Arbeitsnachweisverbände Verhandlungen.
Es wird sich empfehlen, zwischen Fürsorgestellen und Lazaretten die Frage
zu regeln, inwieweit von diesen, etwa mit Hilfe der Berufsberater, Zusammen-
stellungen über die Stellenbewerber den Fürsorgeausschüssen, insbesondere den-
jenigen des Heimatsbezirks übermittelt werden können.
Im übrigen sind, wie aus meinem, des Ministers des Innern, Erlaß vom
15. April d. Is. (IIe 748) zu entnehmen ist, die im Kriegsministerium er-
scheinenden Anstellungsnachrichten auch für Kriegsinvaliden zu verwerten. Es
schweben außerdem Erwägungen darüber, ob im Kaiserlichen Statistischen Amt
ein besonderer Stellenanzeiger für Invaliden herausgegeben werden soll.
Wegen der Vermittlung für höhere geistige Berufe sind bereits seitens
mehrerer Verbände und Vereinigungen Vorbereitungen getroffen worden.
V.
Die auf die Ansiedlung von Invaliden auf dem platten Lande
gerichteten Bestrebungen verdienen die Förderung der Fürsorgeausschüsse. Die
Einbuße an Arbeitsfähigkeit infolge der Kriegsbeschädigung wird selten derart
sein, daß dadurch die Möglichkeit landwirtschaftlicher oder gärtnerischer Betäti-
gung in einem kleinen Eigenbetriebe völlig ausgeschlossen ist. Findet diese
beschränkte Arbeitsfähigkeit ihre Ergänzung in der Mitarbeit von Frau und
Kindern oder anderen Familienangehörigen des Kriegsinvaliden, so wird die
selbständige Bewirtschaftung kleinerer landwirtschaftlicher oder gärtnerischer Be-
triebe durchaus möglich und sowohl für den Invaliden als auch für die All-
Frneinheit von Vorteil sein. Je nach den Umständen des Einzelfalls, wobei
indr den eigenen Wünschen des Invaliden namentlich in Frage kommt, ob er
* ne Frau mit der Landwirtschaft vertraut sind, wie es mit seiner Arbeits-
ar ger kebt und wie seine Vermögensverhältnisse sind, kann es sich empfehlen,
deé Grt duniedlung in rein landwirtschaftlichen Verhältnissen hinzuwirken oder
Städte ndung kleiner gartenmäßiger Betriebe in der nächsten Umgebung der
zu unterstützen. Daß es sich dabei nicht darum handeln kann, Nieder-
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