Full text: Kriegsbuch. Zweiter Band. (2)

Fürsorge für Kriegsinvaliden. 323 
der gewerblichen Unterrichtsverwaltung und die Gewerbeaufsichtsbeamten 
auiten ken können. Die Arbeitsvermittlung erschöpft sich nicht in der Über- 
mitnn des Invaliden in eine geeignete Arbeitsstelle, sondern erfordert in erster 
weisun * die Vorbedingungen für eine dauernde, den allgemeinen wie indivi- 
unen Anforderungen entsprechende Unterbringung geschaffen werden. Auch 
due Fiesem Gesichtspunkt empfiehlt sich die Festhaltung der Invaliden in ihrem 
unter Berufe. Einer etwaigen besonderen Vorliebe für die Großstadt oder der 
6¾ßm½ ugung bequemer Stellungen darf kein Vorschub geleistet werden. In 
Aro Zusammenhang ist besonders auf die Notwendigkeit hinzuweisen, daß die 
sesin aahtigket. nicht zu einer Entvölkerung des platten Landes führen darf. 
sict nur, daß nach Möglichkeit der landwirtschaftliche Beruf auch in Zukunft 
eon denen wieder ausgeübt wird, die ihm vor dem Kriege obgelegen haben, es 
mind auch sehr wohl angängig sein, neue Kräfte der Landwirtschaft zuzuführen, 
venn es der Berufsberatung und Arbeitsvermittlung gelingt, die Vorzüge des 
vandlebens in individueller Anwendung auf die Fähigkeiten des einzelnen in 
das richtige Licht zu rücken. Grundsätzlich ist jedenfalls davon abzusehen, Kriegs- 
invaliden, die bisher in der Landwirtschaft beschäftigt waren und weiter in ihr 
tätig sein können, zu einem Berufswechsel zu veranlassen. # 
Anfang der Berufsvermittlung wird die Feststellung sein müssen, in welchen 
Berufen es überhaupt Gelegenheit zur Unterbringung beschränkt Erwerbsfähiger 
gibt. Die engste Anlehnung an die öffentlichen Arbeitsnachweise, sowie an die 
aArbeitsnachweise der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer ist erforderlich. Wegen 
der weiteren Ausgestaltung des Arbeitsnachweises nach dieser Richtung schweben 
innerhalb der Arbeitsnachweisverbände Verhandlungen. 
Es wird sich empfehlen, zwischen Fürsorgestellen und Lazaretten die Frage 
zu regeln, inwieweit von diesen, etwa mit Hilfe der Berufsberater, Zusammen- 
stellungen über die Stellenbewerber den Fürsorgeausschüssen, insbesondere den- 
jenigen des Heimatsbezirks übermittelt werden können. 
Im übrigen sind, wie aus meinem, des Ministers des Innern, Erlaß vom 
15. April d. Is. (IIe 748) zu entnehmen ist, die im Kriegsministerium er- 
scheinenden Anstellungsnachrichten auch für Kriegsinvaliden zu verwerten. Es 
schweben außerdem Erwägungen darüber, ob im Kaiserlichen Statistischen Amt 
ein besonderer Stellenanzeiger für Invaliden herausgegeben werden soll. 
Wegen der Vermittlung für höhere geistige Berufe sind bereits seitens 
mehrerer Verbände und Vereinigungen Vorbereitungen getroffen worden. 
V. 
Die auf die Ansiedlung von Invaliden auf dem platten Lande 
gerichteten Bestrebungen verdienen die Förderung der Fürsorgeausschüsse. Die 
Einbuße an Arbeitsfähigkeit infolge der Kriegsbeschädigung wird selten derart 
sein, daß dadurch die Möglichkeit landwirtschaftlicher oder gärtnerischer Betäti- 
gung in einem kleinen Eigenbetriebe völlig ausgeschlossen ist. Findet diese 
beschränkte Arbeitsfähigkeit ihre Ergänzung in der Mitarbeit von Frau und 
Kindern oder anderen Familienangehörigen des Kriegsinvaliden, so wird die 
selbständige Bewirtschaftung kleinerer landwirtschaftlicher oder gärtnerischer Be- 
triebe durchaus möglich und sowohl für den Invaliden als auch für die All- 
Frneinheit von Vorteil sein. Je nach den Umständen des Einzelfalls, wobei 
indr den eigenen Wünschen des Invaliden namentlich in Frage kommt, ob er 
* ne Frau mit der Landwirtschaft vertraut sind, wie es mit seiner Arbeits- 
ar ger kebt und wie seine Vermögensverhältnisse sind, kann es sich empfehlen, 
deé Grt duniedlung in rein landwirtschaftlichen Verhältnissen hinzuwirken oder 
Städte ndung kleiner gartenmäßiger Betriebe in der nächsten Umgebung der 
zu unterstützen. Daß es sich dabei nicht darum handeln kann, Nieder- 
21*
	        
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