Fürsorge für zurückkehrende Kriegsteilnehmer. 331
Vrehungen in sich aufzunehmen oder mit ihnen in dauernde Fühlung zu treten.
str lä auch hier dürfte Einigkeit darüber bestehen, daß der Erfolg der Arbeit
den der Zusammenfassung abhängt und durch Zersplitterung nur gefährdet wird.
ron übrigen wird es, wie schon früher erwähnt, Aufgabe der Invalidenarbeits=
Mohweise sein, nicht nur Arbeit von Fall zu Fall zu vermitteln, sondern sich
uach generell um die Beschaffung von Arbeitsgelegenheit für Invaliden zu be-
6r Dabei ist stets entscheidender Wert darauf zu legen, daß dem Bewerber
Dauer berechnete Stelle zugewiesen wird. Vorübergehende Ver-
wendung in noch so hoch gelohnten Stellen kann für den Invaliden die Gefahr
mit sich bringen, daß er in einem Zeitpunkte beschäftigungslos wird, in dem
durch vermehrten Wettbewerb — z. B. bei Friedensschluß — die Unterbringung
erschwert oder geradezu verhindert wird. " .
Die Berichte sind im Interesse der Beschleunigung der Bearbeitung in
2 Stücken jedem der beteiligten Minister einzureichen.
4. Fürsorge für zurückkehrende Kriegsteilnehmer.
Preußische Ministerialverfügung vom 30. Dezember 19157).
(HMl. 16 6.)
Aus den beteiligten Kreisen sind zahlreiche Anträge an die Staatsregierung
gerichtet worden, sie möge Vorkehrungen dahin treffen, daß den aus dem Felde
zurückkehrenden Angehörigen des selbständigen Mittelstandes im Bedarfsfalle
durch Gewährung von Notstandskrediten die Fortführung der bisherigen Berufs-
lätigkeit ermöglicht werde. In gleicher Richtung bewegt sich eine am 25. August
d. Is. vom Reichstag gefaßte Entschließung, und endlich ist neuerdings auch der
Generalfeldmarschall v. Hindenburg bei den zuständigen Reichs= und Staats-
behörden unter Hinweis auf das eherne Pflichtgefühl und den todesmutigen Geist
unserer Armeen warm dafür eingetreten, daß durch möglichst baldige Regelung
dieser Frage den im Felde stehenden Soldaten die Sorge um ihr und ihrer Frauen
und Kinder Schicksal nach dem Kriege genommen und die Gefahr der Verarmung
und des wirtschaftlichen Zusammenbruchs von ihnen abgewendet werde.
Es ist anzuerkennen, daß die Kriegsteilnehmer aus dem selbständigen Mittel-
stand infolge langer Abwesenheit von ihrem Berufe vielfach in eine besonders
schwierige Lage geraten werden, aus der sich zu befreien, ihrer eigenen Kraft allein
nicht immer gelingen wird. Dies trifft vornehmlich für den gewerblichen Mittel-
stand (Handwerker und Kleinkaufleute), daneben aber auch für kleinere Landwirte
sowie für die freien Berufe und für die sonstigen selbständigen Erwerbstätigen
zu. Die erwarteten Schwierigkeiten werden in größerem Umfange zwar erst
nach Beendigung des Krieges zutage treten, vereinzelt wird sich aber auch schon
jetzt das Bedürfnis geltend machen, Kriegsteilnehmern oder ihren Angehörigen
Hilfe angedeihen zu lassen.
Wir vertrauen, daß die zur Vergebung öffentlicher Arbeiten berufenen Be-
hörden bei der Zuweisung von Beschäftigung die besondere Berücksichtigung der
Ariegsteilnehmer aus dem selbständigen Mittelstande sich angelegen sein lassen werden.
Taneben aber wird in einer Reihe von Fällen auf die als Hilfsmaßnahme vor allem
angeregte Gewährung von Darlehen zur Fortführung oder Wiederauf-
uichtung des Betriebs nicht verzichtet werden können.
wi Nach den bei Notstandsmaßnahmen in Friedenszeiten gemachten Erfahrungen
5 n es dabei auf die Mitarbeit der Organe der Selbstverwaltung wesentlich an-
bersonn da von ihnen am zuverlässigsten die zur Lösung der Fragen erforderliche
öritnal- und Sachkenntnis gewährleistet werden kann. Nach bewährten Grund-
n wird auch ihre finanzielle Mitwirkung gefordert werden müssen. Da die
an die Oberpräsidenten.