Full text: Kriegsbuch. Zweiter Band. (2)

Bek. d. Reichskanzlers betr. d. Anmeld. d. im Inland befindl. Verm. usw. v. 10. Okt. 19. 429 
Ich verwalte oder verwahre (das von mir geleitete Unternehmen verwaltet oder ver- 
ahrt) für den auf der Vorderseite bezeichneten feindlichen Staatsangehörigen (für das auf 
ur Vorderseite bezeichnete, im feindlichen Ausland ansässige Unternehmen) (#vgl. Artikel 5, 7 
der Bekanntmachung nachstehende im Inland befindliche Vermögensstücke: 
  
. ·"n 1 "( 
1. Inländische Grundstücke und dingliche Berechtigungen an solchen (Nießbrauch, 
1 Jwöbaurecht, Fideikommißrecht usw.). . 
(Lage, Größe und Benutzungsart des Grundstücks ist einzeln näher zu bezeichnen) 
  
— — Ôf 
2. Geld und Wertpapiere, und zwar: 
Bargeld und Banknoten 
WecheDD⅛XXxXX . 
Schecks....................................·.............·......................................................... 
AktienundAnteilscheine...............................................................................-....·. 
sonstigeWertpapiere....................................................................................-....... 
Bei Bargeld und Banknoten genügt die Angabe des Gesamtbetrags, bei Wechseln und 
Schecks die Angabe des Betrags der einzelnen Stücke, im übrigen ist außer dem Gesamtbetrage 
lnach dem Nennwertl] auch Zahl, Art, Bezeichnung und Betrag der Stücke anzugeben. Er- 
forderlichenfalls ist diese Einzelaufstellung als besondere Anlage diesem Bogen anzu- 
heften. Die Anlage ist gleichfalls zu unterschreiben. 
  
3. Sonstige Wertsachen (Gold, Silber, Juwelen usw.) seinzeln aufzuführenf: 
  
4 Auf Geld lautende Forderungen gegen inländische Schuldner: 
insgesamt.......................................................·.............................. Mark 
a) darunter folgende Bankguthaarn. -.............. - 
(dieVankistanzugeben)...............................·..................................-............. 
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ 
b) darunter folgende Hypotheken 
(das Grundstück ist anzugeben) 
  
5. Sonstiges Vermögen mit Ausnahme gewöhnlichen Hausrats (einzeln aufzuführen): 
  
6. Besitzt der auf der Vorderseite bezeichnete feindliche Staatsangehörige (das auf der 
Vorderseite bezeichnete, im feindlichen Ausland ansässige Unternehmen) bei dem 
Anmeldepflichtigen ein verschlossenes Depot oder ein Bankfach (Safe), so ist dies 
hier anzugeben. 
  
Unterschrift: 
(Ort und Zeit der Unterschrift) (Vor- und Zuname des Anmeldepflichtigen; 
erfolgt die Anmeldung für ein Unternehmen, 
so ist die Firma beizufügen) 
6Ö.....##-##-####6######AX/#⅝2 
  
Als feindliche Staaten im Sinne der Verordnung gelten Großbritannien und Irland, 
Frankreich, Rußland und Finland sowie die Kolonien und auswärtigen Besitzungen 
dieser Staaten. 
» Anmeldebogen C 
(auszufüllen von im Inland ansässigen Personen oder Unternehmungen, die im 
Ausland befindlichen feindlichen Staatsangehörigen oder im feindlichen Ausland 
ansässigen Unternehmungen eine auf Geld lautende Leistung schulden, vgl. 
Artikel 3 der Bekanntmachung.) 
I. Name (Vor= und Zuname) 
  
Firma des feindlichen 
Wohnort (Sitz) Gläubigers 
Staatsangehörigkeit
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.