Full text: Kriegsbuch. Zweiter Band. (2)

430 G. Vergeltungsmaßregeln. 
2. Name (Vor= und Zuname) des Anmelde- 
Wohnort pflichtigen 
(Erfolgt die Anmeldung für ein Unternehmen, so ist hier auch Firma und Sitz des Unternehmens anzu 
aeben. 
Anmerkung 1. Für jeden feindlichen Gläubiger ist ein besonderer Annen 
auszusslen. 2. Die Anmel ber die Beteili feindl *1 
nmerkung 2. Die Anmeldung über die Beteiligung feindlicher Staats 55“ 
an einem Unternehmen erfolgt nicht nach diesem Anmeldebogen (pvygl. Anmeldelgehöriger 
Anmerkung 3. Beträgt das vom Anmeldepflichtigen anzumeldende Vermögen Wre 
feindlichen Staatsangehörigen weniger als 500 Mark, so darf die Anmeldung dieses Ver- 
mögen- unterbleiben- Wird die Leis ländischen Niederl er— 
nmerkung 4. Wird die Leistung einer inländischen Niederlassung eines feindli 
Unternehmens geschuldet, so entfällt die Anmeldepflicht. 8 feindlichen 
Anmerkung 5. Bei mehreren Niederlassungen des anmeldepflichtigen Unternehmens 
erfolgt die Anmeldung durch die Hauptniederlassung. 
Die Verbindlichkeiten gegenüber jedem Gläubiger sind einzeln nach Art, Schuld- 
grund und Betrag aufzuführen. Geschuldete Dividenden sind als solche besonders zu 
kennzeichnen. Werden außer dem Kapital auch Zinsen geschuldet, so ist der Zinssatz 
sowie der Tag, von welchem ab Zinsen geschuldet werden, anzugeben. Bei sonstigen 
wiederkehrenden Leistungen ist die Jahresleistung und die Zeitdauer, für die sie 
geschuldet werden, anzugeben. Wird die Leistung auf Lebenszeit geschuldet, so ist das 
Alter des Berechtigten anzugeben. Gesamtschulden sind als soiche zu bezeichnen. 
Bedingte oder bestrittene Verbindlichkeiten sind mit dem Vermerk „bedingt- 
oder „bestritten“ zu kennzeichnen. · 
Ist eine Leistung von einer noch ausstehenden Gegenleistung abhängig, so entfällt die 
Anmeldepflicht. 
Nicht anzumelden sind: 
a) Bürgschafts= und Regreßverbindlichkeiten, es sei denn, daß der Bürgschafts- 
oder Regreßfall schon eingetreten ist, 
b) Versicherungsprämien. 
Ich schulde (das von mir geleitete Unternehmen schuldet) dem auf der Vorderseite 
bezeichneten feindlichen Staatsangehörigen (dem auf der Vorderseite bezeichneten, im feind- 
licen Ausland ansässigen Unternehmen) (val. Artikel 5, 7 der Bekanmmachung) nachstehende 
Beträge: (einzeln aufzuführen) 
  
  
Unterschrift: 
2 .... ....... 
(Ort und Zeit der Unterschrift) (Vor= und Zuname des Anmeldepflichtigen: 
erfolgt die Anmeldung für ein Unter- 
nehmen, so ist die Firma beizufügen) 
  
Als feindliche Staaten im Sinne der Verordnung gelten Großbritannien und Irland, 
Frankreich, Rußland und Finland sowie die Kolonien und auswärtigen Besitzungen 
dieser Staaten. 
Anmeldebogen D 
(auszufüllen von den Leitern oder Geschäftsführern eines im Inland ansässigen 
Unternehmens, an dem feindliche Staatsangehörige beteiligt sind, val. Artikel 4 
der Bekanntmachung.) 
Firma und Sitz des Unternemennnnnnn. 
ame (Dor= und Suname) und Wohnung des anmeldepflichtigen Leiters 
oder Geschäftsführers 
Anmerkung 1. Handelt es sich um ein ausschließlich feindlichen Staatsangehörigen 
gehöriges Unternehmen oder um die Niederlassung eines im feindlichen Ausland arsüschen 
Unternehmens, so erfolgt die Anmeldung nicht nach diesem Anmeldebogen (zu vergleichen 
Anmeldebogen A und B). · »d« 
Anmerkung 2. Die Anmeldepflicht entfällt für ein unter staatliche Aussicht oder 
zwangsweise Verwaltung gestelltes Unternehmen. *. ens 
Anmerkung 3. Bei mehreren Niederlassungen des anmeldepflichtigen Unternehm 
erfolgt die Anmeldung durch die Hauptniederlassung.
	        
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