Full text: Kriegsbuch. Fünfter Band. (5)

Getragene Kleider, Wäsche und Schuhe. 953 
Sofern Abfälle entstehen, die zu einer später vielleicht nolwendig werdenden Ausbesse- 
rung des betreffenden Gegenstandes noch verwendert werden können, sollen dieselben 
dem betreffenden Gegenstand beigefügt werden. 
Für die Verwertung der für die Vearbeitung nicht mehr verwendbaren Absälle wird 
die Reichsbelleidungsstelle besondere Anweisungen erteilen. 
2. Schuhwaren. 
Hinsichtlich der Schuhwaren ist ebenso darauf Bedacht zu nehmen, aus den abgelic- 
ferten Stücken in möglichst großem Umfange wieder verwendbares Schuhwerk herzu- 
stellen. Die für Kleidungs= und Wäschestücke vorstehend gegebenen Ratschläge lönnen 
auch hier befolgt werden. 
Alle nicht wieder herstellbaren Schuhwaren find an noch zu benennende Stellen 
abzuliefern. Anweisungen hierüber erläßt die Reichsbekleidungsstelle. 
V. Veräußerung. 
Bei der Festsehung der Verkaufspreise ist zu berücksichligen, daß bei gul erhaltenen 
Kleidungs= und Wäschestücken sowie Schuhwaren die Aufwendungen für Instandsetzungen 
in der Regel geringer sein werden, als bei den millelmäßig und schlecht erhaltenen. Um 
nun zu vermeiden, daß ein nur schlecht erhaltenes Bekleidungsstück, das weniger dauer- 
haft sein wird als ein gut erhaltenes, infolge der höheren Kosten der Wiederherstellung 
ebenso teuer oder gar teurer als ein gut erhaltenes verkauft werden mufß, sollen die ge- 
samten Wieoerherstellungskosten einer größeren Anzahl von Kleidungsstücken auf dlese 
anteilsmäßig oder so verteilt werden, daß der Preis der sehr gut erhaltenen etwas erhöht, 
derjenige der minder gut erhaltenen Kleidungsstücke etwas herabgesetzt wird. 
Werden mit der Veräußerung Privatbetriebe beauftragt, so lassen sich hierbei auch 
wieder zuverlässige Personen aus dem Bekleidungsgewerbe und aus Althändlerkreisen 
verwenden. 
In Erwägung zu ziehen ist noch, daß mit dem Verkauf wiederhergestellter Kleidungs- 
und Wäschestücke sowic Schuhwaren nicht begonnen wird, bevor nicht ein einigermaßen 
sortiertes Lager vorhanden ist, da sonst dic Gefahr besteht, daß die Bevölkerung durch zu 
geringe Auswahl an Kleidungsstücken die Neigung verliert, ihren Bedarf an getragenen 
Kleidungs= und Wäschestücken sowie Schuhwaren bei den Verkaufsstellen zu decken. 
Auf genaue Führung des Abgabebuchces und die Beobachtung der Vorschriften über 
die Preiszettel ist besonders zu achlen. Der Entwurf eines Abgabebuches befindet sich 
unter den gleichzeitig veröffentlichten Vordrucken mit Erllärungen. Anlage B. 
VI. Bestandsmeldungen. 
Da der leichteren Ausführung wegen nur einc buchmäßige Bestandaufnahme vor- 
geschrieben ist, so ergibt sich hicraus ohne weiteres, daß die Bücher, auch soweit sie sich 
auf den Nachweis der vorhandenen Bestände bezichen, besonders sorgfältig und übersicht- 
lich gejührt werden müssen. 
Die Rocichsbekleidungssteile hat das größte Interesse an der genauen Aussüllung 
der vorgeschriebenen Meldebogen und ihrer rechtzeiligen Einsendung. In jedem Kommu- 
nalverband soll eine zuverlässige Person mit der Erledigung dieser Aufgabe beauftragt 
werden; bei größeren Betrichen wird dies, wenn Störungen vermieden werden sollen, 
unerläßlich sein. UÜber die Form der Bestandsmeldungen ergehen noch nähere Auwei- 
sungen. 
VII. Abschätzung der von Althändlern angebotenen Bestände. 
Sollien die Altkleiderhändler nach Ablauf der ihnen gesetzten Frist die ihnen noch 
verbliebenen Bestände von getragenen Kleidungsstücken den Annahmesiellen zum Ankauf 
anbieien, so kann den Schätzern Anweisung gegeben werden, von den unter Nr. II der 
Richtlinien gegebenen Ratschlägen abzuwcichen. Es wird zu berücksichtigen sein, daß die 
Mtlleiderhändler die getragenen Kleidungs= und Wäschestücke und Schuhwaren zu dem 
während des Krieges immer mehr gestiegenen Preise angekauft haben, und es dürfte
	        
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