Getragene Kleider, Wäsche und Schuhe. 953
Sofern Abfälle entstehen, die zu einer später vielleicht nolwendig werdenden Ausbesse-
rung des betreffenden Gegenstandes noch verwendert werden können, sollen dieselben
dem betreffenden Gegenstand beigefügt werden.
Für die Verwertung der für die Vearbeitung nicht mehr verwendbaren Absälle wird
die Reichsbelleidungsstelle besondere Anweisungen erteilen.
2. Schuhwaren.
Hinsichtlich der Schuhwaren ist ebenso darauf Bedacht zu nehmen, aus den abgelic-
ferten Stücken in möglichst großem Umfange wieder verwendbares Schuhwerk herzu-
stellen. Die für Kleidungs= und Wäschestücke vorstehend gegebenen Ratschläge lönnen
auch hier befolgt werden.
Alle nicht wieder herstellbaren Schuhwaren find an noch zu benennende Stellen
abzuliefern. Anweisungen hierüber erläßt die Reichsbekleidungsstelle.
V. Veräußerung.
Bei der Festsehung der Verkaufspreise ist zu berücksichligen, daß bei gul erhaltenen
Kleidungs= und Wäschestücken sowie Schuhwaren die Aufwendungen für Instandsetzungen
in der Regel geringer sein werden, als bei den millelmäßig und schlecht erhaltenen. Um
nun zu vermeiden, daß ein nur schlecht erhaltenes Bekleidungsstück, das weniger dauer-
haft sein wird als ein gut erhaltenes, infolge der höheren Kosten der Wiederherstellung
ebenso teuer oder gar teurer als ein gut erhaltenes verkauft werden mufß, sollen die ge-
samten Wieoerherstellungskosten einer größeren Anzahl von Kleidungsstücken auf dlese
anteilsmäßig oder so verteilt werden, daß der Preis der sehr gut erhaltenen etwas erhöht,
derjenige der minder gut erhaltenen Kleidungsstücke etwas herabgesetzt wird.
Werden mit der Veräußerung Privatbetriebe beauftragt, so lassen sich hierbei auch
wieder zuverlässige Personen aus dem Bekleidungsgewerbe und aus Althändlerkreisen
verwenden.
In Erwägung zu ziehen ist noch, daß mit dem Verkauf wiederhergestellter Kleidungs-
und Wäschestücke sowic Schuhwaren nicht begonnen wird, bevor nicht ein einigermaßen
sortiertes Lager vorhanden ist, da sonst dic Gefahr besteht, daß die Bevölkerung durch zu
geringe Auswahl an Kleidungsstücken die Neigung verliert, ihren Bedarf an getragenen
Kleidungs= und Wäschestücken sowie Schuhwaren bei den Verkaufsstellen zu decken.
Auf genaue Führung des Abgabebuchces und die Beobachtung der Vorschriften über
die Preiszettel ist besonders zu achlen. Der Entwurf eines Abgabebuches befindet sich
unter den gleichzeitig veröffentlichten Vordrucken mit Erllärungen. Anlage B.
VI. Bestandsmeldungen.
Da der leichteren Ausführung wegen nur einc buchmäßige Bestandaufnahme vor-
geschrieben ist, so ergibt sich hicraus ohne weiteres, daß die Bücher, auch soweit sie sich
auf den Nachweis der vorhandenen Bestände bezichen, besonders sorgfältig und übersicht-
lich gejührt werden müssen.
Die Rocichsbekleidungssteile hat das größte Interesse an der genauen Aussüllung
der vorgeschriebenen Meldebogen und ihrer rechtzeiligen Einsendung. In jedem Kommu-
nalverband soll eine zuverlässige Person mit der Erledigung dieser Aufgabe beauftragt
werden; bei größeren Betrichen wird dies, wenn Störungen vermieden werden sollen,
unerläßlich sein. UÜber die Form der Bestandsmeldungen ergehen noch nähere Auwei-
sungen.
VII. Abschätzung der von Althändlern angebotenen Bestände.
Sollien die Altkleiderhändler nach Ablauf der ihnen gesetzten Frist die ihnen noch
verbliebenen Bestände von getragenen Kleidungsstücken den Annahmesiellen zum Ankauf
anbieien, so kann den Schätzern Anweisung gegeben werden, von den unter Nr. II der
Richtlinien gegebenen Ratschlägen abzuwcichen. Es wird zu berücksichtigen sein, daß die
Mtlleiderhändler die getragenen Kleidungs= und Wäschestücke und Schuhwaren zu dem
während des Krieges immer mehr gestiegenen Preise angekauft haben, und es dürfte