Full text: Kriegsbuch. Fünfter Band. (5)

994 Nachträge. 
  
K III. Genaue Aus. III. An Renten und anderen wiederkehrenden Nugungen und Leistungen habe 
kunst über die neben. ich für mich und meine Ehefrau — hat d. . von mir — uns — dertretene Steuer. 
bezeichneten Punkte istpflichtige — 
it di 
Sterderst. doit 8 Gegenstand und Rechtsgrund des An- zu beziehen: zu entrichten 
zugefähigkelt der Bezüge speuchs oder der Verpflichtung: (zu tragen): 
oder Lasten beurieilt und 
ihr Kapitalwerr vor- 
schristsmäßig berechnet 
werden kann. 
Anspriche auf Gehalt, 
Besoldung, Remuneration 
n. dal., die dem SteucrGeldwert der einjährigen Hebung oder 
ichtigen als Entgelt für . 
let-III kbeitstätjgkoeic zusLemmlqunV-—----««——« MEkk......... ...M0tk 
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eben.gebteamkeiuem 
alle isbten — der 6b“ns Verpflichteten¾. 
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8 Fude Lasten vol.] Rame * de Ve u# 
die Bemerkung zu II. ,I 5§ 
des Derechtigtenn:: . . . . 
Tag, Monat, Jahr, seit welchem der 
nspruch oder die Last besteht: .................. 
seltpunktoderckeimthmitvefienEini 
trinderAnspruchodervseLaitweqiätln...................................... 
Faun-teDauernesstuwruchoovekperson ' « 
vom Leben einer oder mehrerer Personen —»»—..................... . 
abhängt,Anal-edegsckainessg,dchol-s 
unugsowitzaMosmtuuosqhkpkk......................................... 
Geburt dieser Personen: 
  
  
  
IV. a) In dem vorstehend angegebenen Reinvermögen ist Vermögen enthalten, das aus dem Nachtsaß 
meine ammm .... 191. verstorbenen herrührt. Das Nachlaßvermögen 
betrug zur Zeit des Todes 4, wovon auf mich entfallen sind AM. Das Ver- 
moͤgen des verstortenen Ehegatten betrug zu Beginn des 1. Januar 1914 oder bei dem nach diesem 
Zeitwunkt liegenden Eintritt der Steuerpslicht A. 
d) In dem vorstehend angegebenen Reinvermogen ist eine Kapitalabsindung von ... . . .. A enthalten, 
die als Entschädigung für den durch Kbrperverletzung herbeigeführten gänzlichen oder teilweisen 
Verlust der Erwerbsfähigkeit ... von dei . ... 
gezablt — noch zu zahlen — ist. 
V. Das Anfangsvermögen ist durch Wehrbeitrags-Veranlagungsbescheid — Feststellungsbescheid — de 
(Behörde, die den Bescheid erteilt hat, Nr. der Wehrbeitragsliste) festgestellt worden auf. — 
VI. Eine besondere Berechnung des steuerbaren Vermögens nach dem Stande bei Beginn des 1. Jannar 
1914 — bei dem nach diesem Zeitpunkt liegenden späteren Eintrilt der Steuerpflicht .. . .. ... 
liegt bei“"). " 
Zu VII bis X nur für die Kriegsabgabe. 
VII. Ich und meine Ehefrau — der von mir — uns — hbertretene Steuerpflichtige haben — hat — von dem 
für den 31. Degember 1916 angegebenen Reinvermögen im Veranlagungszeitraum 
a) durch Erdbansall, durch Lehen., Fideikommiß- oder Stammgutanfall, 
u a. Als Erwerd infolge Bermächinisses oder auf andere Weise aus dem Rochtah Alanua, 
aus dem Nachlaß gilt auch Verstorbenen von Todes wegen erworden 
die Absindung für die 
  
  
  
Ausschlagung einer ecbbd........OAA„2„ ... ........................ 4 
schaft oder eines Ver- 
möchmisses. 4 
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(Name, Stand, letzter Wohnort und letzte Wohnung 
sowie Todestag des Erdlassers.) 
Zusamen . ... A 
b) als Kapiralauszahlung aus einer Versicherung erhalten . . . .. M 
(Bezeichnung und Siß der HFeischcth 
  
*) Wenn dem Steuerpflichtigen nicht mehr bekannt, ist der Ort anzugeben, an dem er zur Zeit der 
Wehrbeitragserklärung gewohnt hat. 4 . 
½%) Für solche Sleuerpflichlige, deren Vermögen bei der Wehrbeitragsveranlagung nicht rechtskräftig 
sestgestellt oder deren Besitzsteuerpflicht erst nach dem 1. Januar 1911 eingetreien ist. Haben bei Beginn 
des Veranlagungszeltraums die abzugsjähigen Schulden und Lasten den Gesamtwect des Aktiovvermögens 
überstiegen oder hat bel einem Endbermögen von nicht mehr als 15.000 das Anfangsvermögen nicht mehr 
al## 10000 4 betragen, so ist eine besondere Berechnung des Vermögens nicht erforderlich, es genügt viel- 
mehr eine bezügliche Angabe des Sachverhalts. ç
	        
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